Die CDU-Fraktion macht darauf aufmerksam, dass es sich bei den TOPS 5,6, und 7 der Tagesordnung um Anträge handele, welche von der Bezirksversammlung ohne Beschluss in den Kulturausschuss überwiesen worden seien: Dies werde in der öffentlichen Tagesordnung nicht deutlich. Der Ausschuss bekräftigt, dass es sich bei den entsprechenden Anträgen um solche handele, wo kein Beschluss vorliege.
Des Weiteren bittet die CDU.-Fraktion um eine Änderung der Tagesordnung, da ihr Zusatzantrag (TOP 6, siehe Drs. 22-1495) sich auf die beiden anderen Anträge zu der Thematik „Straßenumbenennungen" (siehe Drs. 22-1469 und Drs. 22-1464) beziehe. Somit müssten die TOPs 5 und 6 getauscht werden. Der Ausschuss stimmt diesem Ansinnen zu.
Vor dem Hintergrund der verabredeten Änderungen stimmt der Ausschuss der entsprechend geänderten Tagesordnung einstimmig zu.
Der Vertreter von SuedKultur bedankt sich eingangs für das konstruktive Treffen vom13.03.2026 und die dort verabredeten und inzwischen verabschiedeten Anträge. Die Abgeordneten werden gebeten, alles Mögliche dafür zu tun, die bestehende Lücke zwischen den Stadtteilkulturmitteln anderer Bezirke und Harburg zumindest deutlich zu verringern. Der bezirkliche Kulturentwicklungsplan sei ausgearbeitet, brauche jetzt jedoch die notwendige Finanzierung. Es fehle nicht an Ideen, Konzepten oder Engagement, sondern ausschließlich an den strukturellen Mitteln, um diese umzusetzen. Die Ausschussmitglieder bitten darum, den verlesenen Aufruf zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Nachtrag der Verwaltung: Der Aufruf wurde am 07.04.2026 per E-Mail den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Die Auskunftspersonen berichten, dass diese in der Zeit vom 28.-31. August 2026 die Wiederauflage des Festivals „Fischbeker Musiksommer“ auf dem Platz vor der Cornelius-Kirche mit einem abwechslungsreichen Programm und zwei Konzerten für Kinder planen.
2021 wurde das Format im Rahmen des Hamburger Musiksommers erprobt und soll nun fortgesetzt und perspektivisch als feste Größe in der Harburger Kulturlandschaft etabliert werden. Pro Konzert werde mit 50 - 80 Besucher*innen gerechnet. Sie stellen auf Nachfrage auch die geplante Bewerbung und Bekanntmachung dieser Konzerte vor.
Folgendes Konzerte sollen als Open-Air-Konzerte angeboten werden:
• Jazz-Duo SacreFleur mit Populärer Kirchenmusik, Gospel und Jazz
• Mardon Ensemble (Klarinettenquintett) mit Musik von Johannes Brahms
• Ensemble Holzfabrik (Holzbläserquintett und Sprecher) mit zwei Kinderkonzerten „Peter und der Wolf' sowie „Hänsel und Gretel"
• Quint-Essential (Blechbläserquintett) mit Musical Medleys, u.a. Der König der Löwen, Elisabeth und West-Side-Storv.
Die Ausschussmitglieder bedanken sich für die Vorstellung.
Nach der Vorstellung wird der Vorsitzende aus dem Ausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass der Abgeordnete Andreas Ehlers (AfD) einen Teil des Sitzungsabschnittes gefilmt habe. Dieser räumt das ein und bietet den Ausschussmitgliedern an, bei Bedarf sich die Aufnahme auf dem Handy an.
Der Vorsitzende erinnert daran, dass nach der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung es allen Ausschussmitgliedern untersagt ist, während der Sitzung Fotos oder digitale Aufnahmen zu machen. Dies sei in allen Ausschüssen bereits mitgeteilt worden sowie mit den Fraktionen besprochen worden, wo einvernehmliche Zustimmung vorgelegen habe. Der Vorsitzende bittet die Gremienbetreuung diesen Vorfall dem Präsidium der Bezirksversammlung mitzuteilen.
Die Referentin stellt dem Ausschuss die geplante achtteilige Veranstaltungsreihe „Night Shifts“ vor, bei der ein Termin im Bezirk Harburg organisiert werde. Am Rande der Fischbeker Heide soll in der Dunkelheit der Spaziergang „Nature Found Them Guilty“ (26. Juni) mit den Künstler*innen von „Cakes of Despair“ durchgeführt werden. Das Projekt setze sich künstlerisch und inhaltlich mit der städtischen Dunkelheit auseinander und untersucht deren sozialen, politischen und ökologischen Dimensionen, die von künstlerischen Beiträgen als Performances künstlerisch miteinander verbunden seien.
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss antwortet die Auskunftsperson wie folgt:
• Man habe sich aus eigenem Interesse der Fischbeker Heide gewidmet. Bzgl. einer Sondernutzung bei dem Durchlaufen von Naturschutzgebieten werde man mit der für den Naturschutz zuständigen Behörde eine tragfähige Lösung finden.
• Man plane einen Veranstaltungsbeginn gen 22.00 Uhr und eine Begleitung der Gruppe, damit niemand in der Dunkelheit verloren gehe sowie die Sicherheit gewährleistet sei.
• Man habe sich bewusst für einen entlegenen Ort entschieden: Bei früheren Projekten wie zum Beispiel auf dem Altenwerder Fährterminal sei das Interesse trotzdem hoch gewesen. Neben den bekannten HotSpots wie St. Pauli oder den Landungsbrücken ginge es bewusst darum, ganz Hamburg in den Blick zu nehmen.
Der Vorsitzende legt da, dass die in der Bezirksversammlung verlesenen Schreiben den Mitgliedern des Ausschusses weder bekannt seien noch eine Quellenangabe vorliege. Die CDU erklärt sich bereit, die Ihnen zugrunde liegenden Quellen und Gutachten dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen, damit dieser sich eine fundierte Meinung hierzu machen könne. Die Fraktion DIE LINKE kündigt an, dass im Sinne der Gleichbehandlung auch sie die ihr vorliegenden Einschätzungen dem Ausschuss zur Verfügung stellen werde.
Aus dem Ausschuss wird angemerkt, dass das gesetzliche Regelwerk zu den Straßenbenennungen keine Anwohnerbefragung vorsehe bzw. sich eine solche nicht auf den Bericht der ausschließlich nach deren Willen richte. Der Antragsteller merkte an, dass eine Bürgerbeteiligung nicht auf die Anwohner beschränkt sei.
Auf die Frage an das Bezirksamt, ob dieses wie im Antrag mit der Drs. 22-1469 erwartet, proaktiv Drittstellen (wie Post, Verlage, Rettungsdienste und Kartendienste) über Umbenennungen informieren würde, weist die Verwaltung darauf hin, dass die entsprechende Aufgabe auf den Hamburg Service übertragen worden sei und damit sich im Verantwortungsbereich der Behörde für Finanzen und Bezirke befinde.
Auf die Nachfrage, wie die Verwaltung garantieren wolle, dass eine Umbenennung nicht zu einer finanziellen Belastung für die Anwohnenden führe, wird aus dem Ausschuss auf die Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Kostenübernahme bei Umbenennungen von Straßen und Verkehrswegen (Drs. 21-2177.01) verwiesen; folgende Passage wird verlesen:
Bei der Umbenennung einer Verkehrsfläche wegen der Belastung des Namensgebers wird bereits seit einigen Jahren im Senatsbeschluss regelhaft ein Passus zur vollständigen Kostenfreiheit bei Verwaltungsgebühren für die notwendigen Ummeldungen der Anwohner aufgenommen. Senatsbeschlüsse werden im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht; dort findet sich bei Straßenumbenennungen dann der Hinweis, „dass auf die Erhebung von Verwaltungsgebühren, die den Anliegern … im Zusammenhang mit der Umbenennung entstehen, verzichtet wird".
Die Kundenzentren aktualisieren in diesen Fällen auf der Grundlage des Passus kostenfrei die Personalausweise der Anwohnerinnen und Anwohnern und stellen eine kostenlose aktuelle Meldebestätigung aus.
Gewerbebetriebe müssen für die Aktualisierung ihrer Adresse im Gewerberegister keine Gebühr zahlen.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern entstehen für die Änderung im Grundbuch keine Kosten, da die Änderung automatisch vom Katasteramt an das zuständige Grundbuchamt übermittelt wird.
Im Hinblick auf den Abschlussbericht der vom Senat eingesetzten Expertenkommission zum Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg werden unterschiedliche Ansichten vorgetragen: Während einige Ausschussmitglieder festhalten, dass die seinerzeitige historische Forschung auf einer übersichtlichen Quellenlage basiert habe und heute neue Quellen vorliegen würden, verweisen andere Ausschussmitglieder auf die Kompetenz der Expertenkommission und auf historische Quellen. Unstrittig ist, dass die seinerzeitige Expertenkommission keinen Auftrag für Straßenumbenennung hatte, sondern den Bezirken „nur" Empfehlungen vorgelegt habe.
Die CDU erklärt Beratungsbedarf: Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Zu der inhaltlichen Beratung siehe Niederschrift zum TOP 5 des Kulturausschusses vom 02.04.2026
Die CDU erklärt Beratungsbedarf: Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Zu der inhaltlichen Beratung siehe Niederschrift zum TOP 5 des Kulturausschusses vom 02.04.2026
Die CDU erklärt Beratungsbedarf: Der Antrag verbleibt im Ausschuss.
Der Ausschuss nimmt von der Drucksache Kenntnis.
Es liegt nichts vor.
Es liegt nichts vor.