21-2528.02

Zustimmung der Bezirksversammlung Harburg zur Geschäftsordnung des "Beirates Bürgerhäuser im Bezirk Harburg"

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 27.02.2024 Bezirksversammlung Harburg Ö 31.1.2

Sachverhalt


Bezirksamt Harburg

Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit                  11.01.2024


Vorlage der Verwaltung

 

 

Mit Drs. 21-2528Einrichtung eines bezirklichen ‚Beirates Bürgerhäuser in Harburg‘“ hat das Bezirksamt einen Entwurf für eine Geschäftsordnung des Beirates vorgelegt. Die Drucksache sowie der Entwurf der Geschäftsordnung wurden am 27.10.2022 in gemeinsamer Sitzung des Kulturausschusses sowie des Regionalausschusses Harburg beraten. Die Ausschüsse haben die Erwartung formuliert, dass die vom Beirat beschlossene Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zur Zustimmung vorgelegt wird, um sie endgültig zu erlassen.

 

Mit Drucksache 21-2528.01 hat das Bezirksamt einen aktualisierten Entwurf der Geschäftsordnung vorgelegt. Die Bezirksversammlung beschloss am 28.3.2023, den Beirat einzurichten, bat um weitere Änderungen an dem Entwurf der Geschäftsordnung und darum, diesen den Beiratsmitgliedern zur weiteren Beratung und zum Beschluss vorzulegen. Anschließend soll die durch den Beirat beschlossene Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden.

 

Am 3.11.2023 fand die konstituierende Sitzung des Beirates statt. Die Mitglieder des Beirates haben den Entwurf der Geschäftsordnung beraten und weitere Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen. Das Bezirksamt hat auf Bitten des Beirates die beschlossenen Änderungen in die Geschäftsordnung eingearbeitet und allen Mitgliedern mit Frist (15.12.2023) zur Rückmeldung erneut vorgelegt. Es gab keine weiteren Änderungswünsche der Mitglieder des Beirates. Vereinbarungsgemäß gilt die Geschäftsordnung für die Mitglieder des Beirates somit als beschlossen.

 

Folglich wird die vom Beirat abschließend beratene sowie abgestimmte Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zur Zustimmung vorgelegt.

Sie befindet sich in der Anlage zu dieser Drucksache. Mit Zustimmung der Bezirksversammlung zur Geschäftsordnung tritt diese endgültig in Kraft.

 

Petitum


Es wird um Zustimmung zur Geschäftsordnung für den „Beirat Bürgerhäuser im Bezirk Harburg“ gebeten.


Dr. Jobmann (D3)

 

Petitum/Beschluss


Bezirksamt Harburg

Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit                  11.01.2024


Vorlage der Verwaltung

 

 

Mit Drs. 21-2528Einrichtung eines bezirklichen ‚Beirates Bürgerhäuser in Harburg‘“ hat das Bezirksamt einen Entwurf für eine Geschäftsordnung des Beirates vorgelegt. Die Drucksache sowie der Entwurf der Geschäftsordnung wurden am 27.10.2022 in gemeinsamer Sitzung des Kulturausschusses sowie des Regionalausschusses Harburg beraten. Die Ausschüsse haben die Erwartung formuliert, dass die vom Beirat beschlossene Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zur Zustimmung vorgelegt wird, um sie endgültig zu erlassen.

 

Mit Drucksache 21-2528.01 hat das Bezirksamt einen aktualisierten Entwurf der Geschäftsordnung vorgelegt. Die Bezirksversammlung beschloss am 28.3.2023, den Beirat einzurichten, bat um weitere Änderungen an dem Entwurf der Geschäftsordnung und darum, diesen den Beiratsmitgliedern zur weiteren Beratung und zum Beschluss vorzulegen. Anschließend soll die durch den Beirat beschlossene Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zur Zustimmung vorgelegt werden.

 

Am 3.11.2023 fand die konstituierende Sitzung des Beirates statt. Die Mitglieder des Beirates haben den Entwurf der Geschäftsordnung beraten und weitere Ergänzungen und Anpassungen vorgenommen. Das Bezirksamt hat auf Bitten des Beirates die beschlossenen Änderungen in die Geschäftsordnung eingearbeitet und allen Mitgliedern mit Frist (15.12.2023) zur Rückmeldung erneut vorgelegt. Es gab keine weiteren Änderungswünsche der Mitglieder des Beirates. Vereinbarungsgemäß gilt die Geschäftsordnung für die Mitglieder des Beirates somit als beschlossen.

 

Folglich wird die vom Beirat abschließend beratene sowie abgestimmte Geschäftsordnung der Bezirksversammlung zur Zustimmung vorgelegt.

Sie befindet sich in der Anlage zu dieser Drucksache. Mit Zustimmung der Bezirksversammlung zur Geschäftsordnung tritt diese endgültig in Kraft.

 


Es wird um Zustimmung zur Geschäftsordnung für den „Beirat Bürgerhäuser im Bezirk Harburg“ gebeten.


Dr. Jobmann (D3)

 

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