Geschäftsordnung Beirat Bürgerhäuser - Zweite Befassung
Bezirksamt Harburg
Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit 19.01.2023
Vorlage der Verwaltung
Aktualisierter Entwurf einer Geschäftsordnung „Beirat Bürgerhäuser in Harburg“
Mit der Drucksache 21-2528 hat das Bezirksamt Harburg der Bezirksversammlung einen Entwurf einer Geschäftsordnung für den zu gründenden „Beirat Bürgerhäuser in Harburg“ vorgelegt. Der Kulturausschuss sowie der Regionalausschuss Harburg haben diesen Entwurf auf der gemeinsamen Sitzung am 27. Oktober 2022 zur Kenntnis genommen und das Bezirksamt Harburg gebeten, folgende Hinweise (unten zitiert aus der Niederschrift der Sitzung) zu bewerten und ggf. in einen aktualisierten Entwurf aufzunehmen.
„Aus dem Ausschuss wird die Erwartung geäußert, dass Punkt 7 des Entwurfs dahingehend geändert werden müsse, dass der Bezirksversammlung die Geschäftsordnung zur Zustimmung zugeleitet wird sowie diese auch bei Änderungen der Geschäftsordnung sowie bei der Auflösung des Beirats ihre Zustimmung geben müsse.“
Bewertung: Die Fraktionen entsenden Vertretungen in den Beirat. Sie können hier bereits Einfluss auf die Beschlussfassung zu Änderungen der Geschäftsordnung nehmen. Eine zusätzliche Zustimmung der Bezirksversammlung zu den oben genannten Beschlüssen des Beirates verzögert dessen Entscheidungsfindung. Zudem könnte bei den übrigen Mitgliedern im Beirat der Eindruck entstehen, dass ihre Mitwirkung letztlich nicht von Gewicht ist, da die Bezirksversammlung einen Beschluss des Beirates zur Geschäftsordnung mit einem absoluten Veto belegen kann. Das Bezirksamt Harburg rät daher von dieser Regelung ab, hat sie dennoch in den Entwurf übernommen, um den Beirat zunächst selbst entscheiden zu lassen.
„In Bezug auf die Mitglieder wird angeregt, dass neben den vorgeschlagenen Mitgliedern auch weitere Bürger die Möglichkeit haben, über das Demarchieprinzip ergänzend Mitglied des Beirats werden zu können.“
Bewertung: Dieser Vorschlag des Bezirksversammlung wurde bisher nicht formuliert. Er ist mit den finanziellen sowie personellen Mitteln eines Bezirksamtes für die dauerhafte und verlässliche Besetzung eines Arbeitsgremiums, das die fachliche Steuerung der Arbeit (derzeit) einer einzigen Einrichtung durch das Bezirksamt begleiten soll, nicht umsetzbar. Sie wäre im Übrigen auch nicht wirtschaftlich. Erfahrungen zeigen, dass die erfolgreiche Auswahl von dauerhaft interessierten Bürgerinnen nur mit sehr viel Aufwand gelingt. Diese Auswahl muss zudem bei jedem Ausscheiden umfassend und so barriere- bzw. diskriminierungsarm wie möglich (unter Einbeziehung der gesamten Wohnbevölkerung nach noch nicht festgelegten Kriterien und möglichen Quoten, wie ein Mindestalter, Geschlecht etc.) wiederholt werden. Hierdurch entstehen enorme Kosten, die nicht im Verhältnis zur Arbeitsauftrag des Gremiums stehen, zumal der Träger des Bürgerhauses selbst angehalten ist, die Bewohnerschaft bei der Programmgestaltung regelmäßig zu beteiligen. Zudem stellen die bereits vorgesehenen Vertretungen verschiedener Bevölkerungsgruppen (Integrationsrat, Seniorenbeirat, Schüler:innenvertretung, Studierendenvertretung, Vertretung behinderter Menschen) eine bereits (teilweise gesetzlich) legitimierte und quotierte Auswahl der Bewohnerschaft des Bezirkes dar.
Alternativ schlägt das Bezirksamt vor, dass die Fraktionen ihrerseits und nach eigenen Kriterien jeweils eine Person aus der Bewohnerschaft des Bezirkes Harburg als Mitglieder in den Beirat benennen können. Dieses Vorgehen ist erprobt und mit - für alle Beteiligten - vertretbarem Aufwand umsetzbar. Daher wurde es in den aktualisierten Entwurf übernommen. Gleichwohl vergrößert dieser Vorschlag das Gremium deutlich (auf derzeit mindestens 20 Personen). Dies könnte die Arbeitsfähigkeit hemmen.
„Des Weiteren wird darum gebeten, dass das Antragsrecht neben den festgelegten Mitgliedern auch weiteren Nutzergruppen eingeräumt werden solle, welche sich im Bürgerhaus engagieren wollen.“
Bewertung: Der Beirat tagt als Arbeitsgremium und soll das Bezirksamt bei der fachlichen Steuerung der Arbeit des Bürgerhauses beraten, nicht jedoch bei der Gestaltung einzelner Programmpunkte. Hier genießt das Bürgerhaus Harburg, wie alle anderen Einrichtungen in Hamburg, im Rahmen des Gesamtkonzeptes sowie der Förderrichtlinie eine Programmautonomie. Der Vorschlag birgt die Gefahr in sich, dass hierdurch Nutzer:innen, die aus sachlichen Gründen (bspw. passt nicht in das Konzept eines Bürgerhauses, keine freien Raumkapazitäten etc.) im Dialog mit dem Träger der Einrichtung und dem Bezirksamt mit einem Anliegen, ein Angebot im Bürgerhaus unterzubringen, gescheitert sind, über den Beirat versuchen, in das Programm des Hauses aufgenommen zu werden.
Diese Regelung stellt aus Sicht des Bezirksamtes einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Programm-Autonomie des Trägers dar und birgt auch ein Hemmnis für die erfolgreiche Umsetzung eines langfristigen Gesamtkonzeptes mit sich, dem eine fachliche Planung vorausgegangen ist.
Zudem steht es den Mitgliedern des Beirates, die ihrerseits legitimierte Vertretungen von Bevölkerungsgruppen und Interessengemeinschaften sind, frei, Anliegen Dritter bzw. der Gruppen, die sie vertreten, im Beirat vorzubringen.
Das Bezirksamt Harburg rät daher von dieser Regelung ab, hat sie dennoch mit einer formalen Klarstellung in den Entwurf übernommen, um den Beirat selbst entscheiden zu lassen.
Das Bezirksamt Harburg hat den Entwurf für eine Geschäftsordnung des „Beirates Bürgerhäuser in Harburg“ wie oben beschrieben aktualisiert. Er ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Petitum
Der Kulturausschuss sowie der Regionalausschuss Harburg werden gebeten, auf ihrer gemeinsamen Sitzung eine Beschlussempfehlung zum weiteren Verfahren für die Bezirksversammlung abzugeben, insbesondere zur empfohlenen Zusammensetzung des Beirates sowie zur konkreten Auswahl der beiden Interessenvertretungen mit Mitgliedsstatus im Beirat.
Dr. Jobmann (D3)
Bezirksamt Harburg
Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit 19.01.2023
Vorlage der Verwaltung
Aktualisierter Entwurf einer Geschäftsordnung „Beirat Bürgerhäuser in Harburg“
Mit der Drucksache 21-2528 hat das Bezirksamt Harburg der Bezirksversammlung einen Entwurf einer Geschäftsordnung für den zu gründenden „Beirat Bürgerhäuser in Harburg“ vorgelegt. Der Kulturausschuss sowie der Regionalausschuss Harburg haben diesen Entwurf auf der gemeinsamen Sitzung am 27. Oktober 2022 zur Kenntnis genommen und das Bezirksamt Harburg gebeten, folgende Hinweise (unten zitiert aus der Niederschrift der Sitzung) zu bewerten und ggf. in einen aktualisierten Entwurf aufzunehmen.
„Aus dem Ausschuss wird die Erwartung geäußert, dass Punkt 7 des Entwurfs dahingehend geändert werden müsse, dass der Bezirksversammlung die Geschäftsordnung zur Zustimmung zugeleitet wird sowie diese auch bei Änderungen der Geschäftsordnung sowie bei der Auflösung des Beirats ihre Zustimmung geben müsse.“
Bewertung: Die Fraktionen entsenden Vertretungen in den Beirat. Sie können hier bereits Einfluss auf die Beschlussfassung zu Änderungen der Geschäftsordnung nehmen. Eine zusätzliche Zustimmung der Bezirksversammlung zu den oben genannten Beschlüssen des Beirates verzögert dessen Entscheidungsfindung. Zudem könnte bei den übrigen Mitgliedern im Beirat der Eindruck entstehen, dass ihre Mitwirkung letztlich nicht von Gewicht ist, da die Bezirksversammlung einen Beschluss des Beirates zur Geschäftsordnung mit einem absoluten Veto belegen kann. Das Bezirksamt Harburg rät daher von dieser Regelung ab, hat sie dennoch in den Entwurf übernommen, um den Beirat zunächst selbst entscheiden zu lassen.
„In Bezug auf die Mitglieder wird angeregt, dass neben den vorgeschlagenen Mitgliedern auch weitere Bürger die Möglichkeit haben, über das Demarchieprinzip ergänzend Mitglied des Beirats werden zu können.“
Bewertung: Dieser Vorschlag des Bezirksversammlung wurde bisher nicht formuliert. Er ist mit den finanziellen sowie personellen Mitteln eines Bezirksamtes für die dauerhafte und verlässliche Besetzung eines Arbeitsgremiums, das die fachliche Steuerung der Arbeit (derzeit) einer einzigen Einrichtung durch das Bezirksamt begleiten soll, nicht umsetzbar. Sie wäre im Übrigen auch nicht wirtschaftlich. Erfahrungen zeigen, dass die erfolgreiche Auswahl von dauerhaft interessierten Bürgerinnen nur mit sehr viel Aufwand gelingt. Diese Auswahl muss zudem bei jedem Ausscheiden umfassend und so barriere- bzw. diskriminierungsarm wie möglich (unter Einbeziehung der gesamten Wohnbevölkerung nach noch nicht festgelegten Kriterien und möglichen Quoten, wie ein Mindestalter, Geschlecht etc.) wiederholt werden. Hierdurch entstehen enorme Kosten, die nicht im Verhältnis zur Arbeitsauftrag des Gremiums stehen, zumal der Träger des Bürgerhauses selbst angehalten ist, die Bewohnerschaft bei der Programmgestaltung regelmäßig zu beteiligen. Zudem stellen die bereits vorgesehenen Vertretungen verschiedener Bevölkerungsgruppen (Integrationsrat, Seniorenbeirat, Schüler:innenvertretung, Studierendenvertretung, Vertretung behinderter Menschen) eine bereits (teilweise gesetzlich) legitimierte und quotierte Auswahl der Bewohnerschaft des Bezirkes dar.
Alternativ schlägt das Bezirksamt vor, dass die Fraktionen ihrerseits und nach eigenen Kriterien jeweils eine Person aus der Bewohnerschaft des Bezirkes Harburg als Mitglieder in den Beirat benennen können. Dieses Vorgehen ist erprobt und mit - für alle Beteiligten - vertretbarem Aufwand umsetzbar. Daher wurde es in den aktualisierten Entwurf übernommen. Gleichwohl vergrößert dieser Vorschlag das Gremium deutlich (auf derzeit mindestens 20 Personen). Dies könnte die Arbeitsfähigkeit hemmen.
„Des Weiteren wird darum gebeten, dass das Antragsrecht neben den festgelegten Mitgliedern auch weiteren Nutzergruppen eingeräumt werden solle, welche sich im Bürgerhaus engagieren wollen.“
Bewertung: Der Beirat tagt als Arbeitsgremium und soll das Bezirksamt bei der fachlichen Steuerung der Arbeit des Bürgerhauses beraten, nicht jedoch bei der Gestaltung einzelner Programmpunkte. Hier genießt das Bürgerhaus Harburg, wie alle anderen Einrichtungen in Hamburg, im Rahmen des Gesamtkonzeptes sowie der Förderrichtlinie eine Programmautonomie. Der Vorschlag birgt die Gefahr in sich, dass hierdurch Nutzer:innen, die aus sachlichen Gründen (bspw. passt nicht in das Konzept eines Bürgerhauses, keine freien Raumkapazitäten etc.) im Dialog mit dem Träger der Einrichtung und dem Bezirksamt mit einem Anliegen, ein Angebot im Bürgerhaus unterzubringen, gescheitert sind, über den Beirat versuchen, in das Programm des Hauses aufgenommen zu werden.
Diese Regelung stellt aus Sicht des Bezirksamtes einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Programm-Autonomie des Trägers dar und birgt auch ein Hemmnis für die erfolgreiche Umsetzung eines langfristigen Gesamtkonzeptes mit sich, dem eine fachliche Planung vorausgegangen ist.
Zudem steht es den Mitgliedern des Beirates, die ihrerseits legitimierte Vertretungen von Bevölkerungsgruppen und Interessengemeinschaften sind, frei, Anliegen Dritter bzw. der Gruppen, die sie vertreten, im Beirat vorzubringen.
Das Bezirksamt Harburg rät daher von dieser Regelung ab, hat sie dennoch mit einer formalen Klarstellung in den Entwurf übernommen, um den Beirat selbst entscheiden zu lassen.
Das Bezirksamt Harburg hat den Entwurf für eine Geschäftsordnung des „Beirates Bürgerhäuser in Harburg“ wie oben beschrieben aktualisiert. Er ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Kulturausschuss sowie der Regionalausschuss Harburg werden gebeten, auf ihrer gemeinsamen Sitzung eine Beschlussempfehlung zum weiteren Verfahren für die Bezirksversammlung abzugeben, insbesondere zur empfohlenen Zusammensetzung des Beirates sowie zur konkreten Auswahl der beiden Interessenvertretungen mit Mitgliedsstatus im Beirat.
Dr. Jobmann (D3)