Einrichtung eines bezirklichen "Beirates Bürgerhäuser in Harburg"
Bezirksamt Harburg
Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit 24.10.2022
Einrichtung eines bezirklichen „Beirates Bürgerhäuser in Harburg“
Mit dem Interessenbekundungsverfahren für ein neues Konzept für den Betrieb des Bürgerhauses in Harburg hatten Bezirksamt und Bezirksversammlung vereinbart, dass zukünftig wieder ein Beirat eingerichtet wird, der das Bezirksamt bei der fachlichen Steuerung des Bürgerhauses in Harburg berät.
In der Anlage zu dieser Vorlage der Verwaltung befindet sich der Entwurf einer Geschäftsordnung, aus der hervorgeht, wie ein derartiger Beirat zukünftig gestaltet sein soll. Der angefügte Entwurf soll den Mitgliedern des Beirats auf dessen konstituierender Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Mitglieder des Beirates sollen sein: Vertretungen der Fraktionen der Bezirksversammlung, der Bezirksaufsichtsbehörde, des Bezirks-Seniorenbeirates, des Harburger Integrationsrates, der Studierenden der TUHH, der Schüler:innen im Bezirk Harburg, von behinderten Menschen (z.B. über die BAG Harburg oder SkbM) sowie von Harburger Kulturschaffenden.
Der Beirat soll mindestens zweimal jährlich tagen und das Bezirkamt bei der fachlichen Steuerung des Bürgerhauses in Hamburg durch Empfehlungen unterstützen. Die Betreiber des Bürgerhauses sollen mit Gaststatus an den Sitzungen teilnehmen, um einen möglichst direkten Informationsfluss für alle Beteiligten zu gewähren.
Den Vorsitz des Beirates hat die Bezirksamtsleitung. Das Bezirksamt übernimmt zudem die Geschäftsführung des Gremiums.
Petitum
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Jobmann (D3)
Bezirksamt Harburg
Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit 24.10.2022
Einrichtung eines bezirklichen „Beirates Bürgerhäuser in Harburg“
Mit dem Interessenbekundungsverfahren für ein neues Konzept für den Betrieb des Bürgerhauses in Harburg hatten Bezirksamt und Bezirksversammlung vereinbart, dass zukünftig wieder ein Beirat eingerichtet wird, der das Bezirksamt bei der fachlichen Steuerung des Bürgerhauses in Harburg berät.
In der Anlage zu dieser Vorlage der Verwaltung befindet sich der Entwurf einer Geschäftsordnung, aus der hervorgeht, wie ein derartiger Beirat zukünftig gestaltet sein soll. Der angefügte Entwurf soll den Mitgliedern des Beirats auf dessen konstituierender Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Mitglieder des Beirates sollen sein: Vertretungen der Fraktionen der Bezirksversammlung, der Bezirksaufsichtsbehörde, des Bezirks-Seniorenbeirates, des Harburger Integrationsrates, der Studierenden der TUHH, der Schüler:innen im Bezirk Harburg, von behinderten Menschen (z.B. über die BAG Harburg oder SkbM) sowie von Harburger Kulturschaffenden.
Der Beirat soll mindestens zweimal jährlich tagen und das Bezirkamt bei der fachlichen Steuerung des Bürgerhauses in Hamburg durch Empfehlungen unterstützen. Die Betreiber des Bürgerhauses sollen mit Gaststatus an den Sitzungen teilnehmen, um einen möglichst direkten Informationsfluss für alle Beteiligten zu gewähren.
Den Vorsitz des Beirates hat die Bezirksamtsleitung. Das Bezirksamt übernimmt zudem die Geschäftsführung des Gremiums.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Jobmann (D3)