20-3808.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD CDU betr. Eine weitere Feuer- und Rettungswache für Süderelbe

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.01.2020
20.11.2019
Sachverhalt

Schon heute können die Rettungsfahrzeuge aus der Feuer- und Rettungswache 36 an der Walterhofer Straße nur bedingt die Einsatzzeiten, gerade bei Einsätzen im Ortsteil Fischbek einhalten. Bekannt ist aber, dass gerade bei Rettungseinsätzen jede Sekunde zählt, um Menschenleben zu retten.
Gerade jetzt, wo das Bebauungsgebiet NF 66, „Fischbeker Heidbrook“, in starkem Umfang bebaut ist und das Bebauungsgebiet NF 67, „Fischbeker Reethen“, bereits in einigen Monaten soweit ist, dass auch dort die Bebauung beginnen kann, besteht eine dringende Notwendigkeit für eine weitere Feuer- und Rettungswache im Süderelberaum.
Es bietet sich an, diese auf dem ehemaligen Baumarktgelände am Geutensweg einzurichten, da diese Liegenschaft bereits im Eigentum der Innenbehörde steht. Laut Bürgervertrag sollte diese Liegenschaft bis maximal 30. Juni 2019 als Erstaufnahme zu Verfügung stehen. Es ist aber nicht erkennbar, dass diese Kapazitäten noch benötigt werden und eine möglichst zeitnahe Weiternutzung wäre wünschenswert. Auch wurde schon vorher der Wunsch nach einer Folgenutzung geäußert.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung Harburg wird gebeten, sich bei der Innenbehörde für die schnellstmögliche Einrichtung einer weiteren Feuer- und Rettungswache, möglichst am Standort des ehemaligen Baumarktes am Geutensweg, einzusetzen.

Im Regionalausschuss Süderelbe ist, möglichst in der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause, ist darüber zu berichten, ob und wann und an welchem Standort mit der Einrichtung einer weiteren Feuer- und Rettungswache in Süderelbe zu rechnen ist.

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DIE VORSITZENDE

          2. Oktober 2018

           

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD/CDU (Drs. 20-3808) wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Inneres und Sport betreibt im Rahmen einer vorausschauenden Planung auch eine strategische Flächenplanung für die Feuerwehr, um sich die Optionen für die Errichtung künftiger Feuerwehrstandorte perspektivisch zu sichern.

Die Amtsleitung der Feuerwehr hat einen grundsätzlichen Versorgungsbedarf für den Bereich in Neugraben-Fischbek anerkannt. Daher wurde die Sprinkenhof GmbH von der Feuerwehr mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, mit dem Ziel, das Grundstück „Geutensweg“ in Neugraben für die Feuerwehr zu sichern.

Im Übrigen siehe Antwort auf die Anfrage Drs. 20-3621.

 

 

gez. Rajski 

 

 

 

f.d.R.

 

Hille