21-3768.01

Stellungnahme zum Gem. Dringlichkeitsantrag von GRÜNE- ,SPD-, DIE LINKE- , CDU- und FDP Fraktion betr. Stadtteilkulturzentren/Bürgerhäuser - Ausgleich von Tariferhöhungen und Inflation sowie Erhöhungen der Eingruppierungen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.05.2024
Ö 2.16
14.05.2024
Sachverhalt

Seit Jahren setzen sich die Hamburger Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser begleitet von ihrem Dachverband STADTKULTUR HAMBURG r eine faire Bezahlung ihrer Beschäftigten ein. In den nächsten Monaten werden von der Politik in der Bürgerschaft und der Leitung der Behörden wichtige Weichen für die kommenden Haushalte gestellt und es entscheidet sich, wie zukunftsfähig die Stadtteilkultur (Bürgerhäuser eingeschlossen) sein kann.

Tariferhöhungen: Die Einrichtungen zahlen in der Regel Gehälter, die sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder anlehnen, der in den kommenden Wochen neu verhandelt wird. Es ist davon auszugehen, dass ähnliche Ergebnisse wie beim Tarifvertrag für Bund und Kommunen erzielt werden (plus 5,5 %, Sockelbetrag von 200 Euro, Bonuszahlungen). Es gibt zwar für die Beschäftigten der Stadtteilkultur keinen Automatismus bei der Angleichung an die Tarifabschlüsse, jedoch wäre es nicht zu vertreten, ihnen eine Erhöhung zu verwehren. Die erforderlichen Mehrkosten für die Personalkosten müssen aufgefangen werden, da die Stadtteilkulturzentren bereits jetzt finanziell und personell am Limit sind.

 Inflationsausgleich: Laut der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2023 über 6 Prozent betragen. Daher müssen die Zuwendungen der Einrichtungen entsprechend erhöht werden. Ansonsten müssen letztlich alle Preissteigerungen im Programmbereich eingespart werden.

Neueingruppierung der Stellen: Seit vielen Jahren ist die Bezahlung in der Stadteilkultur in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern prekär und entspricht nicht der Verantwortung und der nötigen Ausbildung für die Arbeit, die geleistet wird. Die häufig geäerte Wertschätzung für die Funktion der Stadtteilkulturzentren in den Quartieren und Bezirken ist das eine. Eine faire Bezahlung ist häufig das andere. Dieser Missstand wurde bereits grundsätzlich erkannt und im Bezirksamt Harburg eine Stelle geschaffen, die alle Stellenbewertungen in den Stadteilkulturzentren, Bürgerhäusern und Geschichtswerkstätten prüft. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die meisten Stellen im Schnitt deutlich höher eingruppiert und damit besser bezahlt werden müssen. Die Neueingruppierung muss auch für alle Einrichtungen der Stadteilkultur und der Bürgerhäuser durch die Bezirke umgesetzt werden und die Mittel für die bessere Bezahlung müssen in den Haushalt eingestellt werden. Das heißt, die Rahmenzuweisung Stadteilkultur und Bezirksmittel für die Bürgerhäuser müssen erhöht werden.

Der dringende Bedarf einer besseren Bezahlung der Mitarbeitenden in den Stadtteilkulturzentren ergibt sich zunächst aus den Aufgaben, die seit Jahrzehnten anspruchsvoller geworden sind. Damit steigen auch die Verantwortung und die erforderliche Ausbildung. Die Eingruppierungen der Löhne sind jedoch in der Regel auf einem niedrigen Stand stehengeblieben, der veraltet ist und nicht den Leistungen der Einrichtungen entspricht. Ihre Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ist deutlich angewachsen. Auch die Stadtteilkultur muss sich der Konkurrenz der Nachfrager auf dem Arbeitsmarkt stellen. Viele Einrichtungen haben in den letzten Monaten feststellen müssen, dass sie hinsichtlich der Entlohnung ihrer Beschäftigten nicht konkurrenzfähig sind und sehr große Schwierigkeiten haben, Stellen nachzubesetzen. Auch hat eine erhebliche Anzahl an Mitarbeitenden in den letzten Monaten Einrichtungen verlassen und sich in anderen Branchen orientiert, in denen besser bezahlt wird.

 

 

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, dafür zu sorgen, dass durch eine entsprechende Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadteilkultur und der Bezirksmittel für die Bürgerhäuser

1.     die Mehrkosten aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst der Länder aufgefangen werden, da die Einrichtungen der Stadtteilkultur bereits jetzt finanziell und personell an ihren Grenzen arbeiten,

2.     die Stadtteilkulturzentren einen Inflationsausgleich erhalten, der sich an den tatsächlichen Preissteigerungen orientiert, damit die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erhalten bleibt, und

3.     bis zum nächsten Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab 2025 die Umsetzung und Finanzierung einer Neueingruppierung der Stellen in den Stadtteilkulturzentren sichergestellt wird, damit die Einrichtungen ihren immer wichtigeren und anspruchsvolleren Aufgaben mit qualifiziertem Personal gewachsen sind.

4.      Zusätzlich soll geprüft werden, ob und wie die Musikclubszene finanzielle Unterstützung erhalten kann, um den Vorbestand dieser wichtigen kulturellen Einrichtungen ebenfalls zu sichern. 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  16.04.2024

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Alle sieben Bezirke werden bei der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur nach der Bevölkerungsentwicklung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung betrachtet. Hierbei wird auf den Beschluss der Bezirksamtsleitungen aus dem Jahr 2016 verwiesen, aus dem der Verteilungsschlüssel nach Bevölkerungszahlen hervorgeht. Der Bezirk Harburg hat in gleichem Maße Anteil an der Steigerung um 1,5 Prozent.

Durch einen Zusatzantrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurden weitere Mittel in Höhe von 100.000 Euro für die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur zur Verfügung gestellt, um die Personalkosten in den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten zu finanzieren. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem vereinbartem Schlüssel auf die sieben Bezirke. Ausgehend vom Verteilerschlüssel nach Bevölkerungszahlen beläuft sich der prozentuale Anteil des Bezirks Harburg 2023/2024 auf 8,92% Prozent zur Förderung von Personalkosten und folglich zur Unterstützung tarifgerechter Bezahlung. In den Jahren 2019 bis 2023 wurden zudem sechs Musikspielstätten aus dem Bezirk Harburg mit insgesamt 56.000 Euro aus Mitteln des Live Concert Account gefördert (vgl. Ziff. 4 der Empfehlung)..

Die zuständige Behörde berücksichtigt die Stadtteilkultureinrichtungen in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 auch mit Blick auf die Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst und teilt das Bemühen um eine angemessene Lösung.

Die zuständige Behörde ist sich bewusst, dass die tatsächlichen Preissteigerungen Auswirkungen auf die Betriebskosten der Stadtteilkulturzentren haben. Auch diesem Aspekt soll in den Gesprächen zum Haushalt 2025/26 Rechnung getragen und eine angemessene Lösung angestrebt werden.

Seit März 2023 ist im Bezirksamt Harburg eine Vollzeitkraft mit der Projektkoordination „Stellenbewertung in der Stadtteilkultur“ betraut. Der Prozess hat sich als sehr aufwändig erwiesen und dauert noch an. Derzeit wird davon ausgegangen, dass frühestens im Sommer/Herbst 2024 erste valide Zahlen vorliegen werden. Der zuständigen Behörde ist bewusst, dass der Stellenbewertungsprozess Anpassungen von Eingruppierungen mit sich bringen wird. Die sich daraus ergebenden finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Planungen zum Haushalt 2025/2026 zu klären sein.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers