Stellungnahme zum Gem. Dringlichkeitsantrag von GRÜNE- ,SPD-, DIE LINKE- , CDU- und FDP Fraktion betr. Stadtteilkulturzentren/Bürgerhäuser - Ausgleich von Tariferhöhungen und Inflation sowie Erhöhungen der Eingruppierungen
Seit Jahren setzen sich die Hamburger Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser – begleitet von ihrem Dachverband STADTKULTUR HAMBURG – für eine faire Bezahlung ihrer Beschäftigten ein. In den nächsten Monaten werden von der Politik in der Bürgerschaft und der Leitung der Behörden wichtige Weichen für die kommenden Haushalte gestellt und es entscheidet sich, wie zukunftsfähig die Stadtteilkultur (Bürgerhäuser eingeschlossen) sein kann.
Tariferhöhungen: Die Einrichtungen zahlen in der Regel Gehälter, die sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder anlehnen, der in den kommenden Wochen neu verhandelt wird. Es ist davon auszugehen, dass ähnliche Ergebnisse wie beim Tarifvertrag für Bund und Kommunen erzielt werden (plus 5,5 %, Sockelbetrag von 200 Euro, Bonuszahlungen). Es gibt zwar für die Beschäftigten der Stadtteilkultur keinen Automatismus bei der Angleichung an die Tarifabschlüsse, jedoch wäre es nicht zu vertreten, ihnen eine Erhöhung zu verwehren. Die erforderlichen Mehrkosten für die Personalkosten müssen aufgefangen werden, da die Stadtteilkulturzentren bereits jetzt finanziell und personell am Limit sind.
Inflationsausgleich: Laut der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2023 über 6 Prozent betragen. Daher müssen die Zuwendungen der Einrichtungen entsprechend erhöht werden. Ansonsten müssen letztlich alle Preissteigerungen im Programmbereich eingespart werden.
Neueingruppierung der Stellen: Seit vielen Jahren ist die Bezahlung in der Stadteilkultur in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern prekär und entspricht nicht der Verantwortung und der nötigen Ausbildung für die Arbeit, die geleistet wird. Die häufig geäußerte Wertschätzung für die Funktion der Stadtteilkulturzentren in den Quartieren und Bezirken ist das eine. Eine faire Bezahlung ist häufig das andere. Dieser Missstand wurde bereits grundsätzlich erkannt und im Bezirksamt Harburg eine Stelle geschaffen, die alle Stellenbewertungen in den Stadteilkulturzentren, Bürgerhäusern und Geschichtswerkstätten prüft. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die meisten Stellen im Schnitt deutlich höher eingruppiert und damit besser bezahlt werden müssen. Die Neueingruppierung muss auch für alle Einrichtungen der Stadteilkultur und der Bürgerhäuser durch die Bezirke umgesetzt werden und die Mittel für die bessere Bezahlung müssen in den Haushalt eingestellt werden. Das heißt, die Rahmenzuweisung Stadteilkultur und Bezirksmittel für die Bürgerhäuser müssen erhöht werden.
Der dringende Bedarf einer besseren Bezahlung der Mitarbeitenden in den Stadtteilkulturzentren ergibt sich zunächst aus den Aufgaben, die seit Jahrzehnten anspruchsvoller geworden sind. Damit steigen auch die Verantwortung und die erforderliche Ausbildung. Die Eingruppierungen der Löhne sind jedoch in der Regel auf einem niedrigen Stand stehengeblieben, der veraltet ist und nicht den Leistungen der Einrichtungen entspricht. Ihre Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ist deutlich angewachsen. Auch die Stadtteilkultur muss sich der Konkurrenz der Nachfrager auf dem Arbeitsmarkt stellen. Viele Einrichtungen haben in den letzten Monaten feststellen müssen, dass sie hinsichtlich der Entlohnung ihrer Beschäftigten nicht konkurrenzfähig sind und sehr große Schwierigkeiten haben, Stellen nachzubesetzen. Auch hat eine erhebliche Anzahl an Mitarbeitenden in den letzten Monaten Einrichtungen verlassen und sich in anderen Branchen orientiert, in denen besser bezahlt wird.
Petitum/Beschlussvorschlag:
Die Bezirksversammlung möge beschließen: Die Bezirksverwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, dafür zu sorgen, dass durch eine entsprechende Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadteilkultur und der Bezirksmittel für die Bürgerhäuser
1. die Mehrkosten aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst der Länder aufgefangen werden, da die Einrichtungen der Stadtteilkultur bereits jetzt finanziell und personell an ihren Grenzen arbeiten,
2. die Stadtteilkulturzentren einen Inflationsausgleich erhalten, der sich an den tatsächlichen Preissteigerungen orientiert, damit die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erhalten bleibt, und
3. bis zum nächsten Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab 2025 die Umsetzung und Finanzierung einer Neueingruppierung der Stellen in den Stadtteilkulturzentren sichergestellt wird, damit die Einrichtungen ihren immer wichtigeren und anspruchsvolleren Aufgaben mit qualifiziertem Personal gewachsen sind.
4. Zusätzlich soll geprüft werden, ob und wie die Musikclubszene finanzielle Unterstützung erhalten kann, um den Vorbestand dieser wichtigen kulturellen Einrichtungen ebenfalls zu sichern.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
21.05.2024
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt zu Petitum 1, 2 und 3 des Antrags wie folgt Stellung:
Die Bedarfe der Bürgerhäuser aus Tariferhöhungen und Preissteigerungen sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat zu den o.g. Empfehlungen für den Bereich
Stadtteilkultur Stellung genommen (s. Drs. 21-3768.01) und ist Initiator des Stellenbewertungsprozesses für die Beschäftigten der Stadtteilkulturzentren durch das federführende Bezirksamt
Harburg. Die BWFGB geht davon aus, dass veränderte, rechtssichere Höhergruppierungen unabhängig von einer Tätigkeit in Stadtteilkulturzentren oder Bürgerhäusern Geltung für die Beschäftigten hätten. Bei rechtzeitigem Vorliegen der Prüfungsergebnisse aus den
Stellenbewertungen (Veranschlagungsreife) wären die Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
Sachverhalt:
Seit Jahren setzen sich die Hamburger Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäuser – begleitet von ihrem Dachverband STADTKULTUR HAMBURG – für eine faire Bezahlung ihrer Beschäftigten ein. In den nächsten Monaten werden von der Politik in der Bürgerschaft und der Leitung der Behörden wichtige Weichen für die kommenden Haushalte gestellt und es entscheidet sich, wie zukunftsfähig die Stadtteilkultur (Bürgerhäuser eingeschlossen) sein kann.
Tariferhöhungen: Die Einrichtungen zahlen in der Regel Gehälter, die sich an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder anlehnen, der in den kommenden Wochen neu verhandelt wird. Es ist davon auszugehen, dass ähnliche Ergebnisse wie beim Tarifvertrag für Bund und Kommunen erzielt werden (plus 5,5 %, Sockelbetrag von 200 Euro, Bonuszahlungen). Es gibt zwar für die Beschäftigten der Stadtteilkultur keinen Automatismus bei der Angleichung an die Tarifabschlüsse, jedoch wäre es nicht zu vertreten, ihnen eine Erhöhung zu verwehren. Die erforderlichen Mehrkosten für die Personalkosten müssen aufgefangen werden, da die Stadtteilkulturzentren bereits jetzt finanziell und personell am Limit sind.
Inflationsausgleich: Laut der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland wird die Inflationsrate im Jahr 2023 über 6 Prozent betragen. Daher müssen die Zuwendungen der Einrichtungen entsprechend erhöht werden. Ansonsten müssen letztlich alle Preissteigerungen im Programmbereich eingespart werden.
Neueingruppierung der Stellen: Seit vielen Jahren ist die Bezahlung in der Stadteilkultur in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern prekär und entspricht nicht der Verantwortung und der nötigen Ausbildung für die Arbeit, die geleistet wird. Die häufig geäußerte Wertschätzung für die Funktion der Stadtteilkulturzentren in den Quartieren und Bezirken ist das eine. Eine faire Bezahlung ist häufig das andere. Dieser Missstand wurde bereits grundsätzlich erkannt und im Bezirksamt Harburg eine Stelle geschaffen, die alle Stellenbewertungen in den Stadteilkulturzentren, Bürgerhäusern und Geschichtswerkstätten prüft. Es scheint sich abzuzeichnen, dass die meisten Stellen im Schnitt deutlich höher eingruppiert und damit besser bezahlt werden müssen. Die Neueingruppierung muss auch für alle Einrichtungen der Stadteilkultur und der Bürgerhäuser durch die Bezirke umgesetzt werden und die Mittel für die bessere Bezahlung müssen in den Haushalt eingestellt werden. Das heißt, die Rahmenzuweisung Stadteilkultur und Bezirksmittel für die Bürgerhäuser müssen erhöht werden.
Der dringende Bedarf einer besseren Bezahlung der Mitarbeitenden in den Stadtteilkulturzentren ergibt sich zunächst aus den Aufgaben, die seit Jahrzehnten anspruchsvoller geworden sind. Damit steigen auch die Verantwortung und die erforderliche Ausbildung. Die Eingruppierungen der Löhne sind jedoch in der Regel auf einem niedrigen Stand stehengeblieben, der veraltet ist und nicht den Leistungen der Einrichtungen entspricht. Ihre Bedeutung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ist deutlich angewachsen. Auch die Stadtteilkultur muss sich der Konkurrenz der Nachfrager auf dem Arbeitsmarkt stellen. Viele Einrichtungen haben in den letzten Monaten feststellen müssen, dass sie hinsichtlich der Entlohnung ihrer Beschäftigten nicht konkurrenzfähig sind und sehr große Schwierigkeiten haben, Stellen nachzubesetzen. Auch hat eine erhebliche Anzahl an Mitarbeitenden in den letzten Monaten Einrichtungen verlassen und sich in anderen Branchen orientiert, in denen besser bezahlt wird.
Die Bezirksversammlung möge beschließen: Die Bezirksverwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, dafür zu sorgen, dass durch eine entsprechende Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadteilkultur und der Bezirksmittel für die Bürgerhäuser
1. die Mehrkosten aufgrund der anstehenden Tariferhöhungen für den öffentlichen Dienst der Länder aufgefangen werden, da die Einrichtungen der Stadtteilkultur bereits jetzt finanziell und personell an ihren Grenzen arbeiten,
2. die Stadtteilkulturzentren einen Inflationsausgleich erhalten, der sich an den tatsächlichen Preissteigerungen orientiert, damit die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen erhalten bleibt, und
3. bis zum nächsten Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab 2025 die Umsetzung und Finanzierung einer Neueingruppierung der Stellen in den Stadtteilkulturzentren sichergestellt wird, damit die Einrichtungen ihren immer wichtigeren und anspruchsvolleren Aufgaben mit qualifiziertem Personal gewachsen sind.
4. Zusätzlich soll geprüft werden, ob und wie die Musikclubszene finanzielle Unterstützung erhalten kann, um den Vorbestand dieser wichtigen kulturellen Einrichtungen ebenfalls zu sichern.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
21.05.2024
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt zu Petitum 1, 2 und 3 des Antrags wie folgt Stellung:
Die Bedarfe der Bürgerhäuser aus Tariferhöhungen und Preissteigerungen sind im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat zu den o.g. Empfehlungen für den Bereich
Stadtteilkultur Stellung genommen (s. Drs. 21-3768.01) und ist Initiator des Stellenbewertungsprozesses für die Beschäftigten der Stadtteilkulturzentren durch das federführende Bezirksamt
Harburg. Die BWFGB geht davon aus, dass veränderte, rechtssichere Höhergruppierungen unabhängig von einer Tätigkeit in Stadtteilkulturzentren oder Bürgerhäusern Geltung für die Beschäftigten hätten. Bei rechtzeitigem Vorliegen der Prüfungsergebnisse aus den
Stellenbewertungen (Veranschlagungsreife) wären die Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2025/2026 durch die Bezirksämter zu berücksichtigen.
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers