Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Prüfung der Erweiterung der Tempo-30-Zone im Rehrstieg
In der Antwort 21-1994.01 führt die Verkehrsdirektion 51 aus, dass sie keine rechtliche Möglichkeit zur Anordnung einer Tempo-30-Strecke im Rehrstieg südlich der Neuwiedenthaler Straße sieht. Denkbar sei allerdings die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone, was in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) liege. Dies würde die Sicherheit der vielen Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden im Bereich zwischen Striepenweg, Spielplatz und Grünanlage deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick auf den Schulweg und Spielplatzbesuche.
Die Bezirksamtsleiterin und die Verwaltung werden gebeten, sich bei der BVM dafür einzusetzen, dass diese eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone im Rehrstieg von der Neuwiedenthaler Straße bis zur Cuxhavener Straße prüft und, bei positivem Ergebnis, die Erweiterung zeitnah umsetzt, möglichst im Zusammenhang mit dem Bau der Veloroute.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
26. Juli 2022
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag von GRÜNEN und SPD, Drs. 21-2280, wie folgt Stellung:
Der Rehrstieg ist eine Bezirksstraße in Harburg und verbindet in seinem südlichen Teil insbesondere den S-Bahnhof Neuwiedentahl mit der Neuwiedenthaler Straße. Die Verkehrsbelastung liegt im o.g. Bereich bei 8.000 Kfz/Tag mit einem Schwerlastanteil von 6 %.
Der Rehrstieg gewährleistet die Erreichbarkeit des nördlichen Hausbruchs von und zur Schnellbahn und stellt somit für den Busverkehr eine wichtige Achse dar. Derzeit verkehren in diesem Abschnitt die StadtBus-Linien 140, 250 und 251 mit gewöhnlich 8 Fahrten je Stunde und Richtung. Zahlreiche weitere Fahrten verdichten das Angebot in den Hauptverkehrszeiten. Zudem verkehrt die XpressBus-Linie X40 mit weiteren Fahrten ebenfalls in diesem Abschnitt. Im Rahmen des Hamburg-Takts sind zukünftig umfangreiche Angebotsausweitungen wie Taktverdichtungen und eine weitere XpressBus-Linie im betroffenen Abschnitt geplant.
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone bedingt Geschwindigkeits- und Komforteinbußen, welche im südlichen Rehrstieg signifikante Auswirkungen haben, da sich in diesem Abschnitt keine Bushaltestellen befinden und phasenweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit erreicht werden kann.
Insbesondere im Hinblick auf die umfangreichen begleitenden baulichen und geschwindigkeitsdämpfenden Maßnahmen (u.a. Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelungen, Fahrbahnverschwenkungen) wird daher die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Rehrstieg zwischen Cuxhavener Straße und Neuwiedenthaler Straße als nicht verträglich eingestuft.
Der Einrichtung einer Tempo-30-Strecke aufgrund sensibler Einrichtungen (KiTa Rehrstieg) könnte hingegen zugestimmt werden, da diese keine baulichen Maßnahmen zur Folge haben.
gez. Heimath
f.d.R.
Leptien