Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Prüfung der Erweiterung der Tempo-30-Zone im Rehrstieg
In der Antwort 21-1994.01 führt die Verkehrsdirektion 51 aus, dass sie keine rechtliche Möglichkeit zur Anordnung einer Tempo-30-Strecke im Rehrstieg südlich der Neuwiedenthaler Straße sieht. Denkbar sei allerdings die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone, was in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) liege. Dies würde die Sicherheit der vielen Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden im Bereich zwischen Striepenweg, Spielplatz und Grünanlage deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick auf den Schulweg und Spielplatzbesuche.
Die Bezirksamtsleiterin und die Verwaltung werden gebeten, sich bei der BVM dafür einzusetzen, dass diese eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone im Rehrstieg von der Neuwiedenthaler Straße bis zur Cuxhavener Straße prüft und, bei positivem Ergebnis, die Erweiterung zeitnah umsetzt, möglichst im Zusammenhang mit dem Bau der Veloroute.