21-2280.02

Stellungnahme zum Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Prüfung der Erweiterung der Tempo-30-Zone im Rehrstieg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.11.2022
Sachverhalt

In der Antwort 21-1994.01 führt die Verkehrsdirektion 51 aus, dass sie keine rechtliche Möglichkeit zur Anordnung einer Tempo-30-Strecke im Rehrstieg südlich der Neuwiedenthaler Straße sieht. Denkbar sei allerdings die Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone, was in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) liege. Dies würde die Sicherheit der vielen Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden im Bereich zwischen Striepenweg, Spielplatz und Grünanlage deutlich erhöhen, insbesondere mit Blick auf den Schulweg und Spielplatzbesuche.

 

Petitum/Beschluss


Die Bezirksamtsleiterin und die Verwaltung werden gebeten, sich bei der BVM dafür einzusetzen, dass diese eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone im Rehrstieg von der Neuwiedenthaler Straße bis zur Cuxhavener Straße prüft und, bei positivem Ergebnis, die Erweiterung zeitnah umsetzt, möglichst im Zusammenhang mit dem Bau der Veloroute.

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende

01.11.2022

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Stellungnahme BIS und BVM zu Drs. 21-1994 und 21-2280 wie folgt:

 

Die BIS und die BVM haben sich jeweils mit den anliegenden Beschlüssen befasst und für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich eine Stellungnahme abgegeben.

Mit den Ihnen vorliegenden Stellungnahmen sind die Ersuchen aus hiesiger Sicht zunächst abgeschlossen.

 

Nunmehr werden BIS und BVM gebeten, sich untereinander auszutauschen und abzustimmen, wie ein Tempo 30 Bereich umgesetzt werden könnte.

Hierbei handelt es sich allerdings um einen planerischen Ansatz, der vom Bezirk selber zu verfolgen wäre. Der Bezirk müsste entsprechende Planungen auflegen und diese dann im üblichen Verfahren abstimmen. Die Straßenverkehrsbehörden haben hier keine Zuständigkeiten und nehmen keine stadtplanerischen Aufgaben war.

 

Ich empfehle Ihnen daher,  das Anliegen des Regionalausschusses an die entsprechenden Stellen im Bezirksamt selber weiterzuleiten.

 

gez. Heimath

 

f.d.R. Kaidas