22-1898.01

Stellungnahme zum Gem. Antrag der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion Die Linke Harburg betr. Sachstand zur Prüfung von Tempo-30-Strecken im Umfeld von Spielplätzen in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörden sind von Amts wegen verpflichtet, die neue Rechtsgrundlage für die Anordnung von Tempo-30-Strecken im Umfeld von Spielplätzen zu prüfen und diese bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen anzuordnen.

r drei Spielplätze hat die Bezirksversammlung von sich aus die Prüfung eingefordert und die Prüfungsergebnisse mitgeteilt bekommen (Drs. 22-1444.01 und 22-1447.01).

Bislang ist jedoch nicht ersichtlich, für welche weiteren Standorte entsprechende Prüfungen bereits durchgeführt wurden, welche Prüfungen noch ausstehen und zu welchen Ergebnissen die Behörden gelangt sind. Ebenso besteht Informationsbedarf hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Gründe, die einer Anordnung von Tempo 30 gegebenenfalls entgegenstehen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung bittet die örtlichen Straßenverkehrsbehörden im Bezirk, die Ergebnisse der Prüfungen bis zum 30.09.26 im Ausschuss für Mobilität und Inneres vorzustellen. Die Berichterstattung soll insbesondere folgende Punkte enthalten:

  • Welche Spielplätze im Bezirk Harburg sind oder waren Gegenstand einer Prüfung hinsichtlich der Anordnung einer Tempo-30-Strecke?
  • r welche Standorte wurden die Prüfungen bereits abgeschlossen und für welche dauern sie noch an? Sofern Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind, möge die weitere zeitliche Planung dargestellt werden.
  • Zu welchen Ergebnissen haben die jeweiligen Prüfungen geführt?
  • An welchen Standorten wurden Tempo-30-Strecken bereits angeordnet oder sollen noch angeordnet werden?
  • Welche rechtlichen oder tatsächlichen Gründe standen einer Anordnung von Tempo 30 an den übrigen Standorten entgegen?
  • Zusätzliche Effekte der Anordnungen, wie zum Beispiel Verkettungen mit anderen Tempo-30-Strecken, sollen ebenfalls aufgeführt werden.

Die Bezirksversammlung bittet das PK 46, das PK 47 und das Kommissariat der Wasserschutzpolizei, für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich im Bezirk Harburg anhand ausgewählter Einzelfälle die Entscheidungsfindung bei der Prüfung von Tempo-30-Zonen im Umfeld von Spielplätzen im Ausschuss näher zu erläutern. Dabei sollen sowohl Fälle mit positiver als auch mit negativer Entscheidung dargestellt werden.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

31. Juli 2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Die BV Harburg hinterfragt in ihrer Drs. den Sachstand zu Tempo 30-Strecken vor Spielplätzen. Hierzu wurden konkrete Fragen formuliert, die nachfolgend wie folgt beantwortet werden:

  1. Stellungnahme

- Welche Spielplätze im Bezirk Harburg sind oder waren Gegenstand einer Prüfung hinsichtlich der Anordnung einer Tempo-30-Strecke?

Am 15.04.2026 erging seitens der Verkehrsdirektion (VD) 51 an alle Straßenverkehrsbehörden (StVB) der jeweils örtlich zuständigen Polizei- (PK) und Wasserschutzkommissariate (WSPK) der Prüfauftrag, alle Spielplätze im örtlichen Zuständigkeitsbereich hinsichtlich der Möglichkeit der Anordnung einer Tempo 30-Strecke zu prüfen. Die Prüfung wurde am 30.06.2026 abgeschlossen. Eine Vielzahl der überprüften Spielplätze liegen in Tempo 30-Zonen.

r den Bezirk Harburg erging seitens der StVB der WSPK eine Negativmeldung. Für den Bereich des PK 46 wurde der Spielplatz in der Straße „An der Rennkoppel“ als ein Spielplatz identifiziert, an dem eine Tempo 30-Strecke anordnungsfähig ist. Für den Bereich des PK 47 wurden zwei Spielplätze geprüft, die jedoch nicht die erforderlichen Kriterien zur Anordnung einer Tempo 30-Strecke erfüllten.

- r welche Standorte wurden die Prüfungen bereits abgeschlossen und für welche dauern sie noch an? Sofern Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind, möge die weitere zeitliche Planung dargestellt werden.

Wie bereits im vorherigen Punkt angeführt, ist die Prüfung abgeschlossen.

- Zu welchen Ergebnissen haben die jeweiligen Prüfungen geführt?

Siehe erster Punkt der Stellungnahme.

- An welchen Standorten wurden Tempo-30-Strecken bereits angeordnet oder sollen noch angeordnet werden?

Siehe erster Punkt der Stellungnahme.

- Welche rechtlichen oder tatsächlichen Gründe standen einer Anordnung von Tempo 30 an den übrigen Standorten entgegen?

Entweder verfügen die Spielplätze nicht über den geforderten direkten Zugang zur Straße, oder es konnte kein starker Ziel- und Quellverkehr aller Verkehrsarten mit seinen kritischen Begleiterscheinungen festgestellt werden.

- Zusätzliche Effekte der Anordnungen, wie zum Beispiel Verkettungen mit anderen Tempo-30-Strecken, sollen ebenfalls aufgeführt werden.

Bei dem Spielplatz in der Straße „An der Rennkoppel“ wurde festgestellt, dass für den Bereich der angrenzenden Heimfelder Straße ebenfalls Gründe zur Anordnung von Tempo 30 vorhanden waren. Daher soll hier eine Zusammenlegung der unterschiedlichen Möglichkeiten erfolgen. Die Anordnung hierzu ist in der Abstimmung mit der Obersten Landesbehörde und somit noch ausstehend.

  1. Fazit

Bis auf den Spielplatz in der Straße „An der Rennkoppel“ konnten für den Bezirk Harburg keine Spielplätze festgestellt werden, an denen die Anordnung einer Tempo 30-Strecke gem. § 45 Abs.9 Satz 4 Nr.6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) möglich ist. Die Umsetzung ist noch ausstehend.

gez. Böhm f.d.R.

Schulz

Lokalisation Beta
An der Rennkoppel Heimfelder Str.

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