Stellungnahme zum Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Neue HRVV anwenden! Tempo 30 im Vahrenwinkelweg
Letzte Beratung: 18.06.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 8.1
Der Vahrenwinkelweg im Grenzgebiet zwischen Heimfeld und Eißendorf bietet vielen Menschen jeden Alters Möglichkeiten zur Gestaltung ihres Lebens. Östlich der Straße befinden sich die Tennisanlage des Harburger Tennis- und Hockeyclubs sowie die Vereinssportanlage der Turnerschaft Harburg, westlich der Straße die Vereinssportanlage des Harburger Turnerbundes. Dort betreibt der Harburger Turnerbund eine Kindertagesstätte für 60 Kinder. Außerdem befindet sich westlich der Straße noch ein attraktiver Waldspielplatz für die Kinder der Umgebung. Des Weiteren befinden sich in dieser Straße Wohnhäuser und ein Zugang zum Naturschutzgebiet Heimfelder Holz mit Parkplatz.
Im Vahrenwinkelweg gilt derzeit Tempo 50. Abschnittsweise ist der Gehweg auf der östlichen Seite des Vahrenwinkelwegs stark untermaßig, teilweise nur 50 cm breit, sodass dort Menschen zu Fuß häufiger die Fahrbahn wechseln müssen.
Bereits in bisherigen Beschlüssen hat die Bezirksversammlung Harburg die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke im Vahrenwinkelweg gefordert. Bisher war jedoch aus Sicht der BIS keine Anordnung möglich. Durch die neue StVO, VwV-StVO und die angepassten HRVV vom 22.01.2026 bieten sich nun neue Rechtsgrundlagen für die Anordnung von Tempo 30-Strecken.
Aus unserer Sicht sollte im Vahrenwinkelweg im Bereich des Waldspielplatzes eine Tempo 30-Strecke zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingerichtet werden.
Petitum
Die Bezirksversammlung empfiehlt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde am PK46 die Prüfung und Anordnung einer neuen Tempo 30-Strecke nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO im Vahrenwinkelweg im Bereich des dortigen Waldspielplatzes.
Über das Ergebnis der Prüfungen soll im Ausschuss für Mobilität und Inneres berichtet werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
28. Mai 2026
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Vorbemerkung
In der Drs. 22-1447 wird seitens der BV Harburg die Anordnung von Tempo 30-Strecken im Vahrenwinkelweg angeregt. Hierbei wird auf die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Fortschreibung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß VwV zu § 45 Abs.9 Satz 4 Nr. 6 StVO (kurz: HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen) verwiesen. Um die Örtlichkeit einordnen zu können, wurde die Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 46gehört.
Stellungnahme
In der Drs. werden zur Begründung der Geschwindigkeitsreduzierung der vorhandene Waldspielplatz genannt. Besagter Waldspielplatz verfügt nicht über den in der StVO, bzw. in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geforderten direkten Zugang zur Straße.
Fazit
Eine Anordnung einer Tempo 30-Strecke zugunsten des Waldspielplatzes im Vahrenwinkelweg ist aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht rechtlich nicht möglich.
gez. Böhm f.d.R.
Schulz