Gem. Antrag der GRÜNE-Fraktion und der Fraktion Die Linke Harburg betr. Sachstand zur Prüfung von Tempo-30-Strecken im Umfeld von Spielplätzen in Harburg
Die Straßenverkehrsbehörden sind von Amts wegen verpflichtet, die neue Rechtsgrundlage für die Anordnung von Tempo-30-Strecken im Umfeld von Spielplätzen zu prüfen und diese bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen anzuordnen.
Für drei Spielplätze hat die Bezirksversammlung von sich aus die Prüfung eingefordert und die Prüfungsergebnisse mitgeteilt bekommen (Drs. 22-1444.01 und 22-1447.01).
Bislang ist jedoch nicht ersichtlich, für welche weiteren Standorte entsprechende Prüfungen bereits durchgeführt wurden, welche Prüfungen noch ausstehen und zu welchen Ergebnissen die Behörden gelangt sind. Ebenso besteht Informationsbedarf hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Gründe, die einer Anordnung von Tempo 30 gegebenenfalls entgegenstehen.
Die Bezirksversammlung bittet die örtlichen Straßenverkehrsbehörden im Bezirk, die Ergebnisse der Prüfungen bis zum 30.09.26 im Ausschuss für Mobilität und Inneres vorzustellen. Die Berichterstattung soll insbesondere folgende Punkte enthalten:
Die Bezirksversammlung bittet das PK 46, das PK 47 und das Kommissariat der Wasserschutzpolizei, für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich im Bezirk Harburg anhand ausgewählter Einzelfälle die Entscheidungsfindung bei der Prüfung von Tempo-30-Zonen im Umfeld von Spielplätzen im Ausschuss näher zu erläutern. Dabei sollen sowohl Fälle mit positiver als auch mit negativer Entscheidung dargestellt werden.
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