22-1614.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Einschulung 2026/27 an der Grundschule Neugraben

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 3.12

Sachverhalt

Die Grundschule Neugraben wurde mit der aktuellen Erhebung 2026 dem Sozialindex 2 zugeordnet.

Zum 1. August 2026 werden zunächst die Stellenzuweisungen für die Sprach- und die sonderpädagogische Förderung angepasst. Das gleiche gilt für den Personalbedarf der Schulsozialarbeit (PTF). Darauf folgt Anfang 2027 die Stellenzuweisung für die Schulbüros. Ab dem 1. August 2027 sollen über einen Zeitraum von vier Jahren die Klassengrößen der neuen ersten Klassen, sowie die Personalzuweisung für den Ganztag, schrittweise angepasst werden.

So wünschenswert es ist, dass die Klassengröße den gegebenen sozialräumlichen Strukturen angepasst wird, so wichtig ist es aber auch, dies behutsam vorzunehmen. Die Grundschule Neugraben ist 6-zügig und hat nach eigenen Angaben derzeit Klassengrößen zwischen 19 – 23 Kindern, unterschreitet also im Schnitt die Vorgabe von 23 für Grundschulen im Index 3 bereits heute.

Eine sechszügige Grundschule mit Klassengröße 23 bietet Platz für 138 Kinder in einem Jahrgang, mit zulässigen Überschreitungen sogar mehr. Bei einer Beschränkung auf 19 Kinder je Klasse laufen also bis zu 24 Kinder (oder mehr) Gefahr, nicht an der Schule ihres Erstwunsches angenommen zu werden. Freundschaften werden auseinandergerissen und weitere Schulwege sind die Folge. Die daraus resultierenden individuellen pädagogischen und psychischen sind zu vermeiden und in Abwägung mit ggfs. leicht überfrequenten Klassen entsprechend zu gewichten.

Eine kurzfristige Beschaffung von erforderlichem zusätzlichem pädagogischen Personal ist kurzfristig nicht zu leisten. Ebenso sind Zubauten zur Erhöhung der Zügigkeit nur mittelfristig möglich und Interimslösungen (z.B. mobile Klassenräume, standortfremde Räume et.) auch nur bedingt in einen gesamtpädagogischen Kontext zu integrieren.

Hier sind nicht übereilte Hau-Ruck-Aktionen gefragt, sondern eine verlässliche und nachhaltige Begleitung und Unterstützung der Grundschule in der Bewältigung ihrer Herausforderungen. Die Grundschule Neugraben leistet seit vielen Jahren herausragende pädagogische Arbeit im Quartier und ist für die Kinder und Eltern nicht nur Lernort, sondern auch ein zentraler Ort von gesellschaftlicher Teilhabe. Dieses Wirken verdient Anerkennung und Unterstützung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung ist sich der herausragenden Arbeit und Funktion der Grundschule Neugraben bewusst und erkennt diese in höchstem Maße an.

Wir bitten die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung die Grundschule Neugraben in ihrem Wirken weiterhin bestmöglichst zu unterstützen und zu fördern. Dazu bitten wir, die erforderlichen Schritte - auch zur Reduzierung der Klassenfrequenz auf 19 Schüler:innen - so schnell wie es möglich, organisatorisch und pädagogisch sinnvoll ist, umzusetzen.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

11.05.2026

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zu den Anträgen 22-1597 und 22-1614 wie folgt Stellung:

Das Verfahren zur Aktualisierung des Sozialindex ist ein mehrschrittiges behördliches Regel-verfahren, welches eine Anpassung der Klassenfrequenz zum folgenden Schuljahr vorsieht. Die Schule Neugraben ist am 27.02.2026 über die Aktualisierung der Ergebnisse des Sozialindex informiert worden. Die Schulleiterin zeigte sich über die Anpassung des Sozialindex erfreut – insbesondere über die Anpassung der Lehrkräftebedarfe für die sonderpädagogische Förderung (LSE), die allgemeine Sprachförderung, die Durchführung der Sprachstandsfest-stellung der Viereinhalbjährigen sowie der Bedarf an Personal für Schulsozialarbeit (Pädago-gisch-Therapeutisches Fachpersonal) zum Schuljahr 2026/27. Mit Beginn des Schuljahrs 2027/28 werden dann die Klassengrößen der Klassenstufen 1-4 und die Personalzuweisung für den Ganztag jährlich aufwachsend angepasst.

Die Schule befindet sich in umfangreichen Neubaumaßnahmen und wird weiterhin in ihren erfolgreichen schulischen Prozessen von der zuständigen Behörde unterstützt.

gez. Böhm

f.d.R.

Riechers

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