22-1597.01

Stellungnahme zum Antrag Fraktion Die Linke betr.: Dringender Handlungsbedarf zur Einschulung 2026/27 an der Grundschule Neugraben - der aktuelle Sozialindex 2 muss sofort greifen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 3.11

Sachverhalt

Die Grundschule Neugraben wurde mit der aktuellen Erhebung 2026 dem Sozialindex 2 zugeordnet.

Zum 1. August 2026 sollen zunächst die Stellenzuweisungen für die Sprach- und die sonderpädagogische Förderung angepasst werden. Das gleiche gilt für den Personalbedarf der Schulsozialarbeit (PTF). Darauf folgt Anfang 2027 die Stellenzuweisung für die Schulbüros.

Aber erst ab dem 1. August 2027 sollen über einen Zeitraum von vier Jahren die Klassengrößen der neuen ersten Klassen, sowie die Personalzuweisung für den Ganztag, schrittweise angepasst werden!

Diese Regelung hat zur Folge, dass die Bildung der neuen ersten Klassen und der Vorschulklassen für das Schuljahr 2026/27 weiterhin nach dem alten Sozialindex 3 (bis zu 23 Kinder) erfolgen wird und nicht nach dem neuen Sozialindex 2 (bis zu 19 Kinder). Der neue Index leitet sich aber direkt aus den Daten der aktuellen Schüler*innenschaft ab – er ist keine Zukunftsprognose, sondern die behördlich anerkannte derzeitige Realität. Wenn die Mittel ab August 2026 fließen, müssen auch die Klassengrößen sofort angepasst werden.

Die Fachkräfte an der Grundschule Neugraben sind bereits jetzt erheblich belastet: Bereits 2021 rutschte die Schule durch einen Datenübermittlungsfehler in den Index 3. Das Kollegium hat diese Unterfinanzierung fünf Jahre lang kompensiert. Fataler noch: Durch diesen Fehler fiel die Schule 2024 beim milliardenschweren Startchancen-Programm durch das Raster. Ihr entgeht dieses Budget nun für ein ganzes Jahrzehnt.

Hinzu kommt eine Belastung durch das Zwei-Standorte-Interim. Bis zum Neubau 2028 ist die Schule auf zwei Standorte zerrissen. Wegezeiten, doppelte Pausenaufsichten, Platzmangel und ein erschwerter Vertretungsplan bringen den Betrieb schon jetzt ans absolute Limit.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende wird gebeten, sich bei der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung dafür einzusetzen, dass im Sinne der Chancengleichheit der Schüler*innen und der Fürsorgepflicht für das pädagogische Personal sofort gehandelt wird und die Klassenbildung für den neuen Jahrgang 2026/27 an der Grundschule Neugraben nach der Kappungsgrenze von maximal 19 Kindern (Sozialindex 2) ausgerichtet wird.

Gleichsam möge auch im Fall anderer Schulen mit niedriger gewordenem Sozialindex im Bezirk eine zeitnahe Anpassung von z.B. Klassengröße und Ausstattung zeitnah erfolgen.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

11.05.2026

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zu den Anträgen 22-1597 und 22-1614 wie folgt Stellung:

Das Verfahren zur Aktualisierung des Sozialindex ist ein mehrschrittiges behördliches Regel-verfahren, welches eine Anpassung der Klassenfrequenz zum folgenden Schuljahr vorsieht. Die Schule Neugraben ist am 27.02.2026 über die Aktualisierung der Ergebnisse des Sozialindex informiert worden. Die Schulleiterin zeigte sich über die Anpassung des Sozialindex erfreut – insbesondere über die Anpassung der Lehrkräftebedarfe für die sonderpädagogische Förderung (LSE), die allgemeine Sprachförderung, die Durchführung der Sprachstandsfest-stellung der Viereinhalbjährigen sowie der Bedarf an Personal für Schulsozialarbeit (Pädago-gisch-Therapeutisches Fachpersonal) zum Schuljahr 2026/27. Mit Beginn des Schuljahrs 2027/28 werden dann die Klassengrößen der Klassenstufen 1-4 und die Personalzuweisung für den Ganztag jährlich aufwachsend angepasst.

Die Schule befindet sich in umfangreichen Neubaumaßnahmen und wird weiterhin in ihren erfolgreichen schulischen Prozessen von der zuständigen Behörde unterstützt.

gez. Böhm

f.d.R.

Riechers

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