Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Am Bahnübergang Heykenaubrook eine sichere Zwischenlösung für die Radroute 10 schaffen
Letzte Beratung: 14.04.2026 Hauptausschuss Ö 3.6
Der Bahnübergang am Heykenaubrook auf der Radroute 10 stellt für den Radverkehr ein erhebliches Hindernis dar. Die dort installierten Dreifach-Umlaufsperren erschweren bereits mit herkömmlichen Fahrrädern das Passieren erheblich – für Nutzer*innen mit Lastenrädern, Dreirädern, Fahrradanhängern oder Mobilitätshilfen ist der Übergang teils gar nicht passierbar. Auch mit Rollstühlen oder Kinderwagen ist ein bequemes und sicheres Durchfahren nicht möglich, ohne dabei umständlich rangieren zu müssen. Die Aufmerksamkeit der querenden Personen liegt dadurch zwangsläufig auf dem mühsamen Durchmanövrieren, anstatt – wie ursprünglich beabsichtigt – auf dem möglicherweise nahenden Zugverkehr.
Da eine bauliche Umgestaltung wie eine Unterführung oder Brücke laut Drucksache 22-0886.01 mittelfristig nicht zu erwarten ist, braucht es dringend eine praxistaugliche Zwischenlösung. Ziel muss sein, den Bahnübergang so umzugestalten, dass er von allen Menschen komfortabel und sicher genutzt werden kann – unabhängig von Fahrradtyp, Anhänger und körperlicher Verfassung.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der Bahnübergang am Heykenaubrook kurzfristig so umgestaltet wird, dass er den geltenden Vorschriften der ERA und EFA sowie den Empfehlungen gemäß DIN 18040-3 entspricht.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
13.März 2026
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) nehmen wie folgt Stellung:
Stellungnahme BVM
Die BVM begrüßt die Initiative der Bezirksversammlung. Möglichkeiten für eine kurzfristige Zwischenlösung werden jedoch nicht gesehen. Für eine Umgestaltung der Kreuzung, die auch den Anforderungen einer Radroute Plus gerecht wird, ist eine höhenfreie Querung erforderlich. Eine entsprechende Machbarkeitsuntersuchung wurde bereits durchgeführt. Vor diesemHintergrund wird weiterhin an der Entwicklung einer langfristigen Lösung gearbeitet.
Stellungnahme BWAI
Auf der Grundlage einer Mitteilung der Hamburg Port Authority AöR (HPA) kann Folgendes beigetragen werden:
Der Bahnübergang Heykenaubrook ist entsprechend § 11 Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung mit Umlaufsperren und Übersicht auf die Bahnstrecke gesichert. Die Sicherungsart ist so vorgegeben, damit auch für Radfahrerinnen und Radfahrer ein Absteigen in Verbindung mit einem aufmerksamen Überblicken der Sichtflächen der Annäherungsstrecke ermöglicht wird. Für eine Umgestaltung der Kreuzung, die auch den Erfordernissen einer Radroute gerecht wird, ist eine höhenfreie Kreuzung erforderlich. Hierzu wurde von der Hafenbahn seit dem Jahr 2021 an der Konzeption und der Vorentwurfsplanung mitgewirkt. Zudem ist durch den Eigentümer des Weges eine Widmung für öffentlichen Verkehr sicherzustellen.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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