20-2905.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Zusammenarbeit mit Metropolregion Hamburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.31

Sachverhalt


Die Metropolregion Hamburg ist die einzige Plattform, auf der Mitglieder länderübergreifend bei Politik, Wirtschaft und Verwaltung zusammenarbeiten.

Dabei wird immer wieder beklagt, dass gerade die Zusammenarbeit zwischen Hamburg und dem nördlichen Niedersachsen nicht optimal gestaltet ist. In den entsprechenden Gremien der Metropolregion sind auf Hamburger Seite zwar Mitarbeiter der Bezirksverwaltung, nicht jedoch die gewählten Vertreter der Bezirksversammlung einbezogen. Dieses erschwert auf vielen Gebieten eine effektive Zusammenarbeit zwischen dem Bezirk Harburg und den umliegenden Landkreisen und Gemeinden.

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass zukünftig in den Gremien der Metropolregion Hamburg, soweit der Bezirk Harburg betroffen ist, auch Vertreter der Bezirksversammlung Harburg in angemessener Weise beteiligt und frühzeitig informiert werden.

Hamburg, am 03.05.2017

Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DIE VORSITZENDE

12. Juli 2017

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-2905) wie folgt Stellung:

Die Metropolregion Hamburg (MRH) ist ein exekutiv angelegter Zusammenschluss von Regierungen, Kommunalvertretern, Verwaltungen und neuerdings auch Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschafts- und Sozialpartnern. Die Hamburger Bezirke sind in zwei Gremien, dem Lenkungsausschuss (zwei Bezirksamtsleiter) sowie im Kommunalbeirat (ein Vertreter plus Stellvertreterin) vertreten. In keinem der Gremien der MRH sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter vorgesehen. Die Bestellung der Bezirksamtsleitungen in die genannten Gremien obliegt den Bezirksamtsleitungen selbst. Die Bezirke können Mitglieder ihrer Verwaltung in einzelne Arbeitsgruppen entsenden. Den Mitgliedern der Bezirksversammlung Harburg bleibt es unbenommen, ihre Bezirksamtsleitung zu bitten, für den Bezirk Harburg relevante Anliegen an ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien weiter zu leiten und darüber später Bericht zu erstatten.

gez. Rajski

f.d.R.

Hille

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