Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Personal- und Finanzausstattung für Entschlammung von Rückhaltebecken
Letzte Beratung: 13.02.2024 Hauptausschuss Ö 3.2
Die Beantwortung der Anfrage zur Entschlammung von Rückhaltebecken im Bezirk Harburg (Drucksache 21-1457.01) lässt erkennen, dass die Zuständigkeit im Bezirk in verschiedenen Abteilungen aufgesplittert ist. So ist zu einem erheblichen Teil die Wasserwirtschaft mit der Problematik befasst. Teilweise ist jedoch auch eine Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün oder der Abteilung Tiefbau gegeben.
Es ist der Bezirksverwaltung zuzustimmen, wenn auf einen für Jahre im voraus festgelegten Plan zur Entschlammung verzichtet wird und diese stattdessen nur bei konkret erkanntem Bedarf vorgenommen werden soll.
Allerdings ist die Thematik von erheblicher Bedeutung, weil entstehender Faulschlamm zur Vergiftung von Gewässern und Absterben von Wassertieren sowie Umkippen von Gewässern führen kann. Natürlicher Schlammabbau ist dann nicht mehr möglich.
Die Stellungnahme der Verwaltung lässt allerdings erkennen, dass im Fall erkannter Notwendigkeit der Entschlammung das Verfahren außerordentlich kompliziert und schwerfällig ist. Personal und Finanzmittel stehen dem Bezirk für diese Tätigkeit nicht zur Verfügung, stattdessen muss eine Bearbeitung aus dem ohnehin unzureichend bereitgestellten Rahmenzuweisungen Grün oder Straßenunterhaltungsmitteln gezahlt werden.
Bei größeren Maßnahmen ist ein Antrag bei der BUKEA erforderlich, was zu Zeitverzögerungen führt.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich im Rahmen zukünftiger Haushaltsberatungen und Anmeldungen bei den Fachbehörden dafür einzusetzen, dass bei Bedarf zusätzlich zu den Straßenunterhaltungsmitteln oder Rahmenzuweisungen Grün dem Bezirk Mittel für die Entschlammung von Rückhaltebecken zur Verfügung gestellt werden, aus denen Personal- und Sachkosten bestritten werden.
Hamburg, am 06.08.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
02.03.2022
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hat den Finanzbedarf für eine adäquate Entschlammung der Rückhaltebecken bei der BUKEA im Rahmen der Fachlichen Vorabstimmungen zur Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 geltend gemacht.
Die BUKEA erkennt den Mehrbedarf an, ist aufgrund der eigenen Finanzsituation aber nicht in der Lage, die Rahmenzuweisungen zu erhöhen. Die vom Senat festgesetzten Eckwerte für die Planaufstellung 2023/2024 und die allgemeine Digitalisierungsumlage belasten alle Einzelpläne.
Derzeit wird ein Erhaltungsmanagement für die Hamburger Infrastruktur entwickelt, das zum Ziel hat, jederzeit eine aktuelle Übersicht über den Erhaltungszustand von Straßen, Grünanlagen, Gewässern, Hochwasserschutzanlagen u. a. zu haben. Außerdem soll es als Planungsgrundlage für die künftigen Finanzbedarfe dienen – hier mit dem Ziel, Wertverluste zu vermeiden.
Das Projekt soll zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Die BUKEA hat den Wunsch der Bezirksämter aufgenommen, zur Planaufstellung 2025/2026 die Schlüsselungen der Rahmenzuweisungen Straße, Grün, Uferanlagen zu überarbeiten und die Ergebnisse des Erhaltungsmanagements dabei zu berücksichtigen.
Die Kosten für eine Personalverstärkung müssen im bezirklichen Einzelplan eingeworben werden. Im Rahmen der Eckwertvergabe ist eine Verstärkung nicht möglich. Das Bezirksamt wird den Mehrbedarf über die Eckwertvorgabe des Senates hinaus zum Haushalt 2023/2024 anmelden.
gez. Fredenhagen
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