Antwort Kleine Anfrage betr. Entschlammung von Rückhaltebecken im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 08.02.2022 Hauptausschuss Ö 1.8
Rückhaltebecken müssen regelmäßig entschlammt werden, damit die Funktionen für den Erhalt von Gewässern sichergestellt werden können.
Während in gesunden Gewässern aerobe Mikroorganismen mit Sauerstoff den Schlamm abbauen, wird in zunehmend verschlammten Gewässern zusätzlicher Sauerstoff benötigt. Wenn dieser nicht ausreichend vorhanden ist, können die Mikroorganismen ihre Arbeit nicht weiterführen und sterben ggf. ab. An deren Stelle treten dann anaerobe Mikroorganismen, die ohne Sauerstoff auskommen. Sie führen jedoch Schädigungen der Gewässer herbei, da sie den Schlamm in giftige Gase verwandeln. So entsteht Faulschlamm, der zur Vergiftung der Gewässer und dem Absterben von Wassertieren führt und das Gewässer umkippen lässt. Natürlicher Schlammabbau ist nicht mehr möglich. Um diese Auswirkungen zu verhindern, müssen Rückhaltebecken regelmäßig entschlammt werden.
Für den Bezirksamtsbereich Harburg ist nicht erkennbar, ob dieses in ausreichender Weise geschieht und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen.
Der Senat hat mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/1891 Ende des vergangenen Jahres mitgeteilt, dass auch für das Bezirksamt Harburg keine verlässlichen Daten geliefert werden könnten, da entweder die Bauakten nicht länger als zehn Jahre aufbewahrt werden oder entsprechende Kataster fehlen.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welche einzelnen Rückhaltebecken sind im Bezirksamt Harburg vorhanden?
2. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Rückhaltebecken zumindest jeweils nach 30 Jahren (realistischer Durchschnittswert der Umweltbehörde) entschlammt werden?
3. Für welche Gewässer liegen insoweit konkrete Tätigkeitsnachweise des Bezirksamtes vor?
4. Welche Finanzmittel stehen dem Bezirksamt jährlich für diese Form des Gewässerschutzes zur Verfügung?
5. Aus welchen Haushaltstiteln wird die Aufgabe jeweils durchgeführt?
6. Hat das Bezirksamt in den letzten Jahren wegen des drohenden Absterbens von Gewässern beim Senat und den Fachbehörden zusätzliche Mittel beantragt?
7. In welchem Umfang sind derartige Mittel bewilligt worden?
8. Wie viele Stellen sind im Bezirksamt für diese Form des Gewässerschutzes vorhanden?
9. Hat das Bezirksamt einen zeitlichen Ablaufplan für die Entschlammung von Rückhaltebecken, um die Bildung von Faulgasen zu vermeiden?
10. Welchen Inhalt hat dieser Plan?
11. Welche Finanzmittel werden insoweit für welche Einzelmaßnahmen zusätzlich benötigt?
12. In welcher konkreten Reihenfolge wird das Bezirksamt die notwendige Entschlammung welcher Rückhaltebecken vornehmen?
13. In welchen Zeiträumen sollen die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden?
Hamburg, am 01.06.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 29.06.2021
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1457) wie folgt:
Die Verwaltung ist für insgesamt 41 Rückhaltebecken zuständig. Hierbei handelt es sich um Becken zum Rückhalt von Regen, Hochwasser, Sedimenten und Schadstoffen. Im Folgenden der Einfachheit halber Rückhaltebecken genannt. Die Wasserwirtschaft des Bezirksamtes Harburg betreut hiervon 19 Rückhaltebecken, die folgende Benennung haben oder mit dem Straßenamen bezeichnet sind, an der sie liegen:
- Lohmühlenteich
- Schulteichgraben
- Langer Torfgraben
- Weiherheidegraben
- In de Krümm
- Mahlbusen Neuland
- Mahlbusen Hohenwisch
- Mahlbusen Moorburg
- Mühlenbach, Sinstorfer Kirchweg
- Am Frankeberg/ Langenbek
- Südlicher Vorteich, Außenmühlenteich
- Heykenstieg -Valvoteiche-
- Untenburger Absetzteiche
- Engelbekteich
- Kretortteich
- Neuwiedenthaler Teich
- Dubbengraben
- Auf den Bengen
- Weiherheide Stieg
Der Abteilung Stadtgrün sind 5 RHB zugeordnet:
- Rotbergkamp
- Vorteich zum Außenmühlenteich
- Grumbrechtstraße
- Helmsweg
- Kanzlerstraße
Der Abteilung Tiefbau sind 2 RHB zugeordnet:
- Talweg
- Dahlengrund
Es gibt keine zeitlichen Intervalle für die RHB der Abteilung Tiefbau und Stadtgrün. Der Bedarf der Entschlammung richtet sich nach der Verschlammung. Der Bedarf einer Entschlammung ist u.a. abhängig von der Größe und der Lage des Rückhaltebeckens. Eine regelhafte Sicherstellung findet nicht statt.
Die Rückhaltebecken der Wasserwirtschaft werden regelmäßig, ein bis zwei Mal jährlich, besichtigt und untersucht, um den Wartungsbedarf festzustellen. Sofern sich eine
Sedimentlage in einer Größenordnung gebildet hat, welche die Funktion der Rückhaltung von Wasser einschränkt, erfolgt eine Entschlammung des Beckens.
Das Rückhaltebecken in der Grumbrechtstraße wurde im Winter 20/21 entschlammt.
In den vergangenen 5 Jahren wurden von der Abteilung Wasserwirtschaft folgende Rückhaltebecken entschlammt: Mahlbusen Neuland (2017/18), Mahlbusen Moorburg (2017/18),Mahlbusen Hohenwisch (2019/20).
Die RHB von der Abteilung Tiefbau sind keine Gewässer, sondern dienen lediglich dazu, dass überschüssige Wasser der Straße aufzufangen, sie liegen teilweise trocken.
Für den Gewässerschutz für die oben genannten Rückhaltebecken in den Grünanlagen stehen keine speziellen Mittel zur Verfügung. Die Unterhaltung der Gewässer muss aus der Rahmenzuweisung Grün finanziert werden. Für die RHB der Abteilung Tiefbau stehen ebenfalls keine gesonderten Gelder zur Verfügung, sie werden aus den Straßenunterhaltungsmitteln gezahlt.
Eine pauschale und jährliche Bereitstellung von Finanzmitteln für die Wasserwirtschaft gibt es auch nicht. Dieses ist auf Grund der sehr schwankenden Finanzmittelbedarfe für die Entschlammungen auch nicht sinnhaft. Der Finanzmittelbedarf einer solchen Maßnahme wird bei der „Behörde für Umwelt, Klima Energie und Agrarwirtschaft“ (BUKEA) angemeldet und dann von der BUKEA als Zweckzuweisung dem Bezirk bereitgestellt.
S. Antwort zu Frage 4. Die Maßnahme Grumbrechtstraße wurde aus den Naturcentmitteln bezahlt.
Nein, es sind keine Mittel beantragt worden.
Entfällt.
Bei der Verwaltung gibt es keine entsprechende Stelle.
S. Antwort zu Frage 2. Es gibt keinen Ablaufplan.
Auf Grund der verschiedenen Randbedingungen ergeben sich unterschiedliche Geschwindigkeiten im Sedimentaufbau und somit unterschiedliche Zeitspannen, bis eine Entschlammung erforderlich wird. Ein zeitlicher Ablaufplan stellt daher kein Instrument zur zeitlichen Steuerung von Entschlammungen dar.
Der Verwaltung ist im eigenen Unterhaltungsbereich kein Rückhaltebecken bekannt, welches auf Grund einer Bildung von Faulgasen hätte entschlammt werden müssen.
Es gibt keinen Plan für Rückhaltebecken.
Der Finanzbedarf ist situationsabhängig (Lage, Größe und Eintrag des Rückhaltebeckens). Für die Entschlammung des Rückhaltebeckens Grumbrechtstraße wurden in der Abteilung Stadtgrün 190.000 € aufgewendet.
Die Wasserwirtschaft beabsichtigt, im Jahr 2021/2022 die Planungen zur Entschlammung der Rückhaltebecken im Bereich Heykenstieg (Valvoteiche) und am Weiherheidegraben an Ingenieurbüros zu vergeben, weil die Sedimentlage in den Becken beginnt, die Rückhaltefunktion einzuschränken.
Die erforderlichen Finanzmittel werden im Zuge der Ingenieursplanung berechnet. Geschätzt werden je Maßnahmen Kosten in Höhe von ca. 500.000,- Euro. Diese Mittel wurden bei der BUKEA bereits betragt, bzw. werden im weiteren Verfahren beantragt werden.
Die Wasserwirtschaft plant, die Entschlammungen in folgender Reihenfolge durchzuführen:
1. Ab 2021 Heykenstieg (Valvoteiche), voraussichtlicher Planungs-und Umsetzungszeitraum: 2021 bis Winter 2022/23
2. Ab 2021 Weiherheidegraben, voraussichtlicher Planungs-und Umsetzungszeitraum: 2021 bis Winter 2022/23.
Weitere Rückhaltebecken werden folgen und je nach Dringlichkeit bearbeitet werden. Die Priorisierung erfolgt bei der regelmäßigen Sichtung und Untersuchung der Rückhaltebecken (S. Antwort zu Frage 2.). Sie kann aufgrund der unterschiedlichen Geschwindigkeiten im Sedimentaufbau und somit aufgrund der unterschiedlichen Zeitspannen nicht schon Jahre im Vorfeld festgelegt werden (S. Antwort zu Frage 9.).
S. Antwort zu Frage 12.
Fredenhagen
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