21-1457

Kleine Anfrage betr. Entschlammung von Rückhaltebecken im Bezirk Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Rückhaltebecken müssen regelmäßig entschlammt werden, damit die Funktionen für den Erhalt von Gewässern sichergestellt werden können.

 

Während in gesunden Gewässern aerobe Mikroorganismen mit Sauerstoff den Schlamm abbauen, wird in zunehmend verschlammten Gewässern zusätzlicher Sauerstoff benötigt. Wenn dieser nicht ausreichend vorhanden ist, können die Mikroorganismen ihre Arbeit nicht weiterführen und sterben ggf. ab. An deren Stelle treten dann anaerobe Mikroorganismen, die ohne Sauerstoff auskommen. Sie führen jedoch Schädigungen der Gewässer herbei, da sie den Schlamm in giftige Gase verwandeln. So entsteht Faulschlamm, der zur Vergiftung der Gewässer und dem Absterben von Wassertieren führt und das Gewässer umkippen lässt. Natürlicher Schlammabbau ist nicht mehr möglich. Um diese Auswirkungen zu verhindern, müssen Rückhaltebecken regelmäßig entschlammt werden. 

 

Für den Bezirksamtsbereich Harburg ist nicht erkennbar, ob dieses in ausreichender Weise geschieht und entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen. 

 

Der Senat hat mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/1891 Ende des vergangenen Jahres mitgeteilt, dass auch für das Bezirksamt Harburg keine verlässlichen Daten geliefert werden könnten, da entweder die Bauakten nicht länger als zehn Jahre aufbewahrt werden oder entsprechende Kataster fehlen. 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

 

1.   Welche einzelnen Rückhaltebecken sind im Bezirksamt Harburg vorhanden?

 

2.   Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Rückhaltebecken zumindest jeweils nach 30 Jahren (realistischer Durchschnittswert der Umweltbehörde) entschlammt werden?

 

3.   Für welche Gewässer liegen insoweit konkrete Tätigkeitsnachweise des Bezirksamtes vor?

 

4.   Welche Finanzmittel stehen dem Bezirksamt jährlich für diese Form des Gewässerschutzes zur Verfügung?

 

5.   Aus welchen Haushaltstiteln wird die Aufgabe jeweils durchgeführt?

 

6.   Hat das Bezirksamt in den letzten Jahren wegen des drohenden Absterbens von Gewässern beim Senat und den Fachbehörden zusätzliche Mittel beantragt?

 

7.   In welchem Umfang sind derartige Mittel bewilligt worden?

 

8.   Wie viele Stellen sind im Bezirksamt für diese Form des Gewässerschutzes vorhanden?

 

9.   Hat das Bezirksamt einen zeitlichen Ablaufplan für die Entschlammung von Rückhaltebecken, um die Bildung von Faulgasen zu vermeiden?

 

10.   Welchen Inhalt hat dieser Plan?

 

11. Welche Finanzmittel werden insoweit für welche Einzelmaßnahmen zusätzlich benötigt?

 

12. In welcher konkreten Reihenfolge wird das Bezirksamt die notwendige Entschlammung welcher Rückhaltebecken vornehmen?

 

13. In welchen Zeiträumen sollen die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden?

 

Hamburg, am 01.06.2021

 

Ralf-Dieter Fischer                                   Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender                               Uwe Schneider