Antrag CDU betr. Personal- und Finanzausstattung für Entschlammung von Rückhaltebecken
Letzte Beratung: 23.11.2021 Bezirksversammlung Harburg Ö 28.1.1
Die Beantwortung der Anfrage zur Entschlammung von Rückhaltebecken im Bezirk Harburg (Drucksache 21-1457.01) lässt erkennen, dass die Zuständigkeit im Bezirk in verschiedenen Abteilungen aufgesplittert ist. So ist zu einem erheblichen Teil die Wasserwirtschaft mit der Problematik befasst. Teilweise ist jedoch auch eine Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün oder der Abteilung Tiefbau gegeben.
Es ist der Bezirksverwaltung zuzustimmen, wenn auf einen für Jahre im voraus festgelegten Plan zur Entschlammung verzichtet wird und diese stattdessen nur bei konkret erkanntem Bedarf vorgenommen werden soll.
Allerdings ist die Thematik von erheblicher Bedeutung, weil entstehender Faulschlamm zur Vergiftung von Gewässern und Absterben von Wassertieren sowie Umkippen von Gewässern führen kann. Natürlicher Schlammabbau ist dann nicht mehr möglich.
Die Stellungnahme der Verwaltung lässt allerdings erkennen, dass im Fall erkannter Notwendigkeit der Entschlammung das Verfahren außerordentlich kompliziert und schwerfällig ist. Personal und Finanzmittel stehen dem Bezirk für diese Tätigkeit nicht zur Verfügung, stattdessen muss eine Bearbeitung aus dem ohnehin unzureichend bereitgestellten Rahmenzuweisungen Grün oder Straßenunterhaltungsmitteln gezahlt werden.
Bei größeren Maßnahmen ist ein Antrag bei der BUKEA erforderlich, was zu Zeitverzögerungen führt.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, im Rahmen zukünftiger Haushaltsberatungen und Anmeldungen bei den Fachbehörden sicherzustellen, dass zusätzlich zu Straßenunterhaltungsmitteln oder Rahmenzuweisungen Grün dem Bezirk Mittel für die Entschlammung von Rückhaltebecken zur Verfügung gestellt werden, aus denen Personal- und Sachkosten bestritten werden können.
Hamburg, am 06.08.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
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