Kleine Anfrage FDP Fraktion betr.: Kleine Anfrage Politische Infostände
Im vergangenen Bundestagswahlkampf wurden nicht allen Parteien zu allen beantragten Zeiten und Orten Infostände genehmigt. Begründet wurde dies vom Bezirksamt mit den Corona-Maßnahmen. Nach Art. 21 Grundgesetz wirken Parteien an der Willensbildung des Volkes mit. Es ist daher von hoher Bedeutung, dass diese Willensbildung auch stattfinden kann.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
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