Im vergangenen Bundestagswahlkampf wurden nicht allen Parteien zu allen beantragten Zeiten und Orten Infostände genehmigt. Begründet wurde dies vom Bezirksamt mit den Corona-Maßnahmen. Nach Art. 21 Grundgesetz wirken Parteien an der Willensbildung des Volkes mit. Es ist daher von hoher Bedeutung, dass diese Willensbildung auch stattfinden kann.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
- Welche Parteien, Abgeordnete oder andere politische Organisationen haben im Jahr 2021 Infostände beantragt?
- Wann sind die Anträge jeweils bei der Bezirksverwaltung eingegangen?
- Welche Termine und Orte wurden jeweils beantragt?
- Welche Termine und Orte wurden jeweils genehmigt?
- Welche Termine und Orte wurden jeweils nicht genehmigt und aus welchen Gründen?
- Was hat die Bezirksverwaltung dafür getan, dass möglichst viele Infostände stattfinden konnten?
- Welche Einschränkungen durch Corona-Auflagen gab es bei einer Genehmigung und auf welcher Rechtsgrundlage beruhen diese Einschränkungen?