Drucksache 22-2210

Kleine Anfrage der Volt-Fraktion betr. Betr.: Machbarkeitsstudie zum ehemaligen Karstadt-Gebäude - Beauftragung, Finanzierung, Varianten und Ergebnisse

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG
Sachverhalt

Das ehemalige Karstadt-Gebäude am Schloßmühlendamm beziehungsweise Herbert-und-Greta-Wehner-Platz ist eine Schlüsselimmobilie für die Entwicklung der Harburger Innenstadt. Eine Machbarkeitsstudie soll derzeit unterschiedliche Entwicklungs- und Nutzungsszenarien untersuchen und eine wesentliche Grundlage für die weitere Entwicklung und eine mögliche Veräußerung der Immobilie oder Teilen des Gebäudes bilden.

In der Antwort auf die Große Anfrage der Volt-Fraktion, Drs. 22-2010.01, verwies die zuständige Fachbehörde Fragen zur Beauftragung, zum Inhalt und zum Fortgang der Studie an das Bezirksamt Harburg. In seiner Antwort auf die Anfrage Drs. 22-2045.01 teilte das Bezirksamt mit, die Studie gemeinsam mit dem LIG in Auftrag gegeben zu haben. Wie diese Angaben im Hinblick auf den tatsächlichen Auftraggeber, die Zuständigkeiten und die Finanzierung zusammenhängen, bleibt offen. Die Fachbehörde teilte am 2. Oktober 2026 mit, dass die Studie noch nicht abgeschlossen sei und ihr Abschluss bis Ende 2026 erwartet werde.

Die Immobilie gehört der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Senat hatte in der Sommerpause mit Drs. 23/4892 die Bürgerschaft um Zustimmung zu einem Verkauf des Grundstücks oder von Teilen davon gebeten. In der Senatsmitteilung wird ein Teilverkauf an Partner der Wohnungswirtschaft als mögliche Umsetzungsform benannt. Welche Rolle die Sprinkenhof GmbH bei der weiteren Entwicklung übernimmt und ob sie als Erwerberin in Frage steht, geht aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht hervor, wurde aber im Stadtentwicklungsausschuss vom Finanzsenator avisiert. Vor diesem Hintergrund ist von besonderem Interesse, warum das Bezirksamt Harburg diese Studie initiiert hat, wie die Zusammenarbeit mit dem LIG und weiteren städtischen Stellen dabei ausgestaltet ist und wer die Kosten der Studie trägt.

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Fragen

  1. Aus welchen sachlichen Gründen hat das Bezirksamt Harburg die Machbarkeitsstudie initiiert, und auf wessen Veranlassung geschah dies?
  2. Wie sind die Angaben in Drs. 22-2010.01, wonach Fragen zur Beauftragung vom Bezirksamt zu beantworten seien, und in Drs. 22-2045.01, wonach die Studie vom Bezirksamt gemeinsam mit dem LIG in Auftrag gegeben wurde, zu verstehen? Welche Stelle ist im rechtlichen und vertraglichen Sinn Auftraggeber?
  3. Welche Vereinbarungen oder sonstigen Absprachen bestehen zur Beauftragung und Durchführung der Studie sowie der Nutzungrechte der Ergebnisse zwischen dem Bezirksamt, dem LIG, der zuständigen Fachbehörde und der Sprinkenhof GmbH, und welche Aufgaben und Zuständigkeiten sind darin jeweils festgelegt?
  4. Wer trägt die Kosten der Studie in welcher Höhe und zu welchen Anteilen? Bitte die vereinbarte Auftragssumme, bisherige Zahlungen sowie Nachträge oder Zusatzkosten den jeweils zahlenden Stellen und den Haushalts- oder sonstigen Finanzierungsmitteln zuordnen.
  5. Welches Planungsbüro wurde beauftragt, aus welchen Gründen fiel die Wahl auf den Auftragnehmer und welches Vergabeverfahren wurde angewandt? Falls kein wettbewerbliches Verfahren stattfand, auf welcher Grundlage wurde der Auftrag vergeben?
  6. Zum Auftragsinhalt: Welche Entwicklungs- und Eigentumsvarianten werden in der Studie miteinander verglichen und nach welchen Kriterien wird bewertet? Wird insbesondere ergebnisoffen geprüft, ob das Gebäude im städtischen Eigentum verbleibt, durch die Sprinkenhof GmbH entwickelt oder an sie veräußert wird oder welche anderen Entwicklungsmodelle in Betracht kommen? Bitte ausführen.
  7. Welches Leistungsbild wurde vereinbart und wie ist der Bearbeitungsstand? Bitte den ursprünglich vereinbarten und den aktuellen Zeitplan sowie wesentliche Änderungen oder Verzögerungen sowie deren Ursachen und eventuelle Zusatzkosten kurz darstellen.
  8. Welche Zwischenergebnisse liegen bereits vor, und welchen Stellen wurden diese vor der Senatsdrucksache 23/4892 wem konkret zur Verfügung gestellt oder in Entscheidungen einbezogen?
  9. Wurde der Untersuchungsauftrag während der Studienerstellung geändert? Wenn ja wann jeweils und in welcher Form? Wurde der Untersuchungsauftrag nach Vorlage der Senatsdrucksache 23/4892 oder nach der Befassung der Hamburgischen Bürgerschaft verändert?
  10. Wann konkret sollen der Abschlussbericht und die wesentlichen Variantenvergleiche der Bezirksversammlung und ihren zuständigen Ausschüssen vorgelegt werden?
Ähnliche Drucksachen Beta
Lokalisation Beta
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.