22-2045.01

Antwort auf Anfrage Fraktion Die Linke nach § 24 BezVG betr.: Karstadt Harburg - wann wusste das Bezirksamt vom möglichen Teilverkauf?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 13.10.2026 Hauptausschuss Ö 4.18

Sachverhalt

Am 28. Juli 2026 wurde durch eine Pressemitteilung öffentlich bekannt, dass der Senat die Bürgerschaft um Zustimmung zu einem möglichen Verkauf des ehemaligen Karstadt-Grundstücks oder von Teilen davon bitten will.

Die Zukunft des Karstadt-Gebäudes ist für die Entwicklung der Harburger Innenstadt von großer Bedeutung und war bereits mehrfach Thema in der Bezirksversammlung. Umso überraschender ist, dass die Bezirksversammlung über diese neue Entwicklung nicht vorab durch das Bezirksamt informiert wurde.

Gleichzeitig wird Bezirksamtsleiter Christian Carstensen in der o.g. Pressemitteilung der Finanzbehörde ausführlich zitiert. Es stellt sich daher die Frage, wann das Bezirksamt von den Planungen erfahren hat, wie die Kommunikation zwischen Senat, Finanzbehörde und Bezirk gelaufen ist und warum die Bezirksversammlung nicht informiert wurde.

Fragen:

  1. Wann und durch welche Stelle hat das Bezirksamt erstmals davon erfahren, dass ein Verkauf des Karstadt-Grundstücks oder von Teilen davon ermöglicht werden soll?
  2. Wann hat Bezirksamtsleiter Christian Carstensen erstmals davon erfahren und auf welchem Weg wurde er informiert?
  3. Welche weiteren Personen oder Stellen innerhalb des Bezirksamtes hatten vor Veröffentlichung der Pressemitteilung Kenntnis von den Planungen?
  4. In welcher Form war das Bezirksamt vor der Entscheidung in die Überlegungen zur weiteren Entwicklung des Grundstücks und zu einem möglichen Teilverkauf eingebunden?
  5. Welche Position hat das Bezirksamt gegenüber dem Senat, der Finanzbehörde oder dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zu einem möglichen Verkauf vertreten?
  6. Wann und auf welchem Weg wurde die Stellungnahme des Bezirksamtsleiters für die Pressemitteilung abgestimmt oder übermittelt?
  7. Wurde innerhalb des Bezirksamtes darüber gesprochen, die Bezirksversammlung vor oder zeitgleich mit der Veröffentlichung der Pressemitteilung zu informieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  8. Gab es von Seiten des Senats, der Finanzbehörde oder anderer Stellen die Bitte oder Vorgabe, die Bezirksversammlung zunächst nicht zu informieren? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
  9. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass der Bezirksamtsleiter bereits öffentlich zu der Entscheidung Stellung genommen hat, während die Bezirksversammlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht informiert worden war?
  10. Wie will das Bezirksamt künftig sicherstellen, dass die Bezirksversammlung bei allen Entwicklungen rund um Karstadt frühzeitig informiert und einbezogen wird, bevor diese ausschließlich über Pressemitteilungen öffentlich bekannt werden?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

18. September 2026



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke Harburg,
Drs. 22-2045, wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Das Bezirksamt ist in die Überlegungen des Senats zum Umgang mit dem ehemaligen Karstadt-Standort eng eingebunden. So finden bereits seit dem Ankauf der Fläche regelmäßig Gespräche und Abstimmungen des Bezirksamtes mit allen beteiligten städtischen Dienststellen und Gesellschaften statt. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Fläche für die Harburger Innenstadtentwicklung wurde der Bezirksamtsleiter hierüber direkt nach seinem Amtsantritt im August 2025 erstmals informiert und im Weiteren regelmäßig beteiligt.

Zur Entwicklung einer langfristigen Perspektive für den Standort wurde vom Bezirksamt in Zusammenarbeit mit dem LIG eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie wurden neben einer dauerhaften Etablierung der Harburger Standorte von Volkshochschule und Bücherhalle sowie des Archäologischen Museums Hamburg und Stadtmuseum Harburg, unterschiedliche Varianten der Flächennutzung untersucht. Im Ergebnis erscheint eine Mischung aus der genannten kulturellen Nutzung, einem Einzelhandelsanteil und einer umfangreichen Wohnnutzung städtebaulich und wirtschaftlich am sinnvollsten. Hierfür hat der Senat am 28.07.2026 beschlossen, bei der Bürgerschaft eine Zustimmung zum Verkauf von Teilen des Geländes für Wohnungsbau zu beantragen (siehe Drks. 23/4892). Finanzsenator Dr. Dressel hat den Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Harburg in seiner Sitzung am 31.08.2026 hierüber ausführlich persönlich informiert.

Das Bezirksamt ist als Dienststelle der FHH regelhaft in die Vorbereitung von Senatsentscheidungen eingebunden, so auch in diesem Fall. Zur Wahrung der freien Entscheidungsfindung innerhalb des Senats erfolgen vorbereitende Abstimmungen und Gespräche dabei ausschließlich FHH-intern, soweit keine anderen Regelungen zu berücksichtigen sind. Dieses Verfahren entspricht dem üblichen Verwaltungshandeln und wurde auch bei der Erarbeitung zur o.g. Drucksache angewandt. Im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben waren daran sowohl der Bezirksamtsleiter als auch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes beteiligt.

Die Information über Entscheidungen des Senats obliegt dem Senat selbst.

Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

  1. Wann und durch welche Stelle hat das Bezirksamt erstmals davon erfahren, dass ein Verkauf des Karstadt-Grundstücks oder von Teilen davon ermöglicht werden soll?
  2. Wann hat Bezirksamtsleiter Christian Carstensen erstmals davon erfahren und auf welchem Weg wurde er informiert?
  3. Welche weiteren Personen oder Stellen innerhalb des Bezirksamtes hatten vor Veröffentlichung der Pressemitteilung Kenntnis von den Planungen?
  4. In welcher Form war das Bezirksamt vor der Entscheidung in die Überlegungen zur weiteren Entwicklung des Grundstücks und zu einem möglichen Teilverkauf eingebunden?
  5. Welche Position hat das Bezirksamt gegenüber dem Senat, der Finanzbehörde oder dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen zu einem möglichen Verkauf vertreten?


Siehe Vorbemerkung

  1. Wann und auf welchem Weg wurde die Stellungnahme des Bezirksamtsleiters für die Pressemitteilung abgestimmt oder übermittelt?


Das Zitat des Bezirksamtsleiters wurde über die üblichen Kommunikationswege (Mail) abgestimmt und am 20.07.2026 an die zuständige Behörde übermittelt.

  1. Wurde innerhalb des Bezirksamtes darüber gesprochen, die Bezirksversammlung vor oder zeitgleich mit der Veröffentlichung der Pressemitteilung zu informieren? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  2. Gab es von Seiten des Senats, der Finanzbehörde oder anderer Stellen die Bitte oder Vorgabe, die Bezirksversammlung zunächst nicht zu informieren? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung?
  3. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass der Bezirksamtsleiter bereits öffentlich zu der Entscheidung Stellung genommen hat, während die Bezirksversammlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht informiert worden war?

Siehe Vorbemerkung

  1. Wie will das Bezirksamt künftig sicherstellen, dass die Bezirksversammlung bei allen Entwicklungen rund um Karstadt frühzeitig informiert und einbezogen wird, bevor diese ausschließlich über Pressemitteilungen öffentlich bekannt werden?

Das Bezirksamt informiert die Bezirksversammlung regelmäßig nach Maßgabe des BezVG. Im Übrigen siehe Vorbemerkung

Carstensen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.10.2026
Ö 4.18
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