22-0867

Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Standorte am Sachsentor 33–39 und am Bergedorfer Markt 5–7 — künftige Nutzungsprogrammierung, Rolle des Bezirksamts, Zeitplan und Lehren aus der Entwicklung des ehemaligen Karstadt-Gebäudes in Hamburg-Harburg

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Jacobsen und FDP-Gruppe

Mit notariellem Vertrag vom 28. Mai 2026 hat die Freie und Hansestadt Hamburg durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die beiden ehemaligen Karstadt-Grundstücke am Sachsentor 3339 und am Bergedorfer Markt 57 erworben. In der öffentlichen Kommunikation des Bezirksamts und der zuständigen Fachbehörden wurde in den vergangenen Jahren wiederholt betont, dass für die Umsetzung der vorliegenden Planungsergebnisse aus den hochbaulichen Werkstattverfahren ein privater Investor gesucht werde. Mit dem Übergang der Grundstücke in öffentliches Eigentum stellt sich nunmehr die Frage, ob an dieser Strategie festgehalten wird oder ob auch Investitionen der öffentlichen Hand, öffentliche Unternehmen oder gemischt öffentliche-private Modelle in Betracht gezogen werden insbesondere im Hinblick auf strategische Ankernutzer wie eine Bücherhalle, kulturelle Einrichtungen oder soziale Infrastruktur, die zur Belebung der Bergedorfer Fußngerzone beitragen könnten.

Ein konkretes Anschauungsbeispiel für die Chancen und Risiken eines solchen städtischen Grundstückserwerbs liefert der gleichgelagerte Fall in Hamburg-Harburg. Dort hat die Freie und Hansestadt Hamburg ebenfalls per Vorkaufsrecht durch den LIG das dortige ehemalige Karstadt-Gebäude am Schloßhlendamm erworben zunächst im Herbst 2023 und nach einer außergerichtlichen Einigung formal im April 2024. Das Harburger Objekt umfasst rund 30.000 Quadratmeter Fläche auf einem rund 7.000 Quadratmeter großen Grundstück; die Grundstruktur der Problemlage ist mit der Bergedorfer jedoch vergleichbar: Leerstand in zentraler Innenstadtlage, öffentlicher Erwerb zur Verhinderung von Spekulation, fehlende Sofortlösung für die Nachnutzung.

Obwohl der Senat beim Erwerb eine „spannende Entwicklung hin zu einem attraktiven, gemischten Quartier mit neuen Wohnungen, Gewerbe und Einzelhandel" ankündigte, ist das Harburger Karstadt-Gebäude auch rund zwei Jahre nach dem Ankauf ohne gesichertes Nachnutzungskonzept. Als Zwischennutzung sind bislang lediglich kleinflächige Museumsflächen im Erdgeschoss unter dem Titel „Planet Harburg" sowie ein temporärer Flohmarkt realisiert worden. Die Hamburger Kreativ Gesellschaft, die im Auftrag der Stadt eine Zwischennutzung voranbringen sollte, zog sich im Sommer 2025 zurück; ein weiterer zentraler Partner sprang ebenfalls ab. Die Zwischennutzung ist nach aktueller Planung zunächst bis 2032 befristet; eine Machbarkeitsstudie für das langfristige Nutzungskonzept war zum Zeitpunkt der NDR-Berichterstattung vom August 2025 noch nicht einmal beauftragt, die endgültige Umsetzung eines finalen Konzepts wird frühestens ab 2035 erwartet. Volkshochschule und Bücherhalle Harburg, die beide Interesse an einer Unterbringung im Karstadt-Gebäude signalisiert hatten, sind bislang nicht eingezogen; die Sprinkenhof GmbH als Verwalterin sucht weiterhin zahlungskräftige Mieter für die Zwischennutzung. Laut Berichten vom Herbst 2025 steht mit dem Einzelhändler Atlas Trade zwar der erste gewerbliche Mieter für Teile des Erdgeschosses fest, große Flächen drohen aber auf unbestimmte Zeit leerzustehen.

Das Harburger Beispiel zeigt: Der öffentliche Ankauf per Vorkaufsrecht schützt vor privatem Spekulationsdruck, garantiert aber für sich allein noch kein tragfähiges Nutzungskonzept und keinen zügigen Entwicklungsprozess. Ohne frühzeitig verbindlich festgelegte Nutzungsprogrammierung, ohne einen klaren institutionellen Verantwortungsrahmen zwischen LIG, Sprinkenhof, Bezirksamt und Fachbehörden sowie ohne vorab gesicherte Ankernutzer besteht die Gefahr, dass auch öffentlich erworbene Schlüsselgrundstückeüber Jahre im Leerstand verharren und die Belebung der Innenstadt auf unabsehbare Zeit ausbleibt. Für die Bergedorfer Karstadt-Flächen, die in ihrer Bedeutung für die Fußngerzone Sachsentor und die Bergedorfer Innenstadtfrequenz mindestens ebenso zentral sind wie die Harburger Flächen für die dortige Innenstadt, stellen sich daher mit besonderer Dringlichkeit die Fragen nach Planungssicherheit, Zeitrahmen und Governance des weiteren Entwicklungsprozesses.

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt bzw. die zuständigen städtischen Stellen bislang vor allem einen privaten Investor zur Umsetzung der vorliegenden Wettbewerbsergebnisse sucht? Wenn ja, seit wann und in welcher Form wurde diese Suche betrieben?
  2. Wird nach dem Ankauf der Flächen weiterhin ausschließlich ein privater Investor gesucht, oder werden nunmehr auch Investitionen der öffentlichen Hand, eine Entwicklung durch öffentliche Unternehmen oder gemischt öffentliche-private Modelle geprüft?
  3. Wird konkret geprüft, öffentliche Frequenzbringer oder strategische Nutzungen etwa eine Bücherhalle, kulturelle Einrichtungen, soziale Infrastruktur oder andere publikumswirksame öffentliche Angebote auf einer der beiden Flächen unterzubringen?
  4. Welche Rolle soll das Bezirksamt Bergedorf bei der weiteren Konzeptentwicklung, Investorensuche, Vergabeentscheidung und Nutzungsprogrammierung der beiden Grundstücke einnehmen, und ist eine formelle Beteiligung der Bezirksversammlung an diesen Entscheidungen vorgesehen?
  5. Welcher Zeitplan ist nach Kenntnis des Bezirksamts für die weitere Entwicklung der beiden Grundstücke vorgesehen, insbesondere für etwaige Zwischennutzungen, Konzeptentwicklung, Vergabeverfahren, Baubeginn und Fertigstellung?
  6. Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus der bisherigen Entwicklung des ebenfalls per Vorkaufsrecht durch den LIG erworbenen ehemaligen Karstadt-Gebäudes in Hamburg-Harburg, das auch rund zwei Jahre nach dem Ankauf über kein gesichertes Dauernutzungskonzept verfügt, bei dem die für die Zwischennutzung vorgesehenen Partner abgesprungen sind und bei dem große Flächen weiterhin auf unbestimmte Zeit leerzustehen drohen?
  7. Welche konkreten strukturellen, institutionellen oder verfahrensbezogenen Vorkehrungen werden getroffen, um für die Bergedorfer Flächen einen vergleichbaren Entwicklungsstillstand zu vermeiden und welche Mindestanforderungen an Planungssicherheit, Zeitrahmen und Governance des Entwicklungsprozesses sollen bereits im Vorfeld einer Vergabe verbindlich festgelegt werden?
Petitum/Beschluss

Beschluss:

---

Anhänge

---

Lokalisation Beta
Bergedorfer Markt Harburg Hamburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.