Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Standorte am Sachsentor 3339 und am Bergedorfer Markt 57 künftige Nutzungsprogrammierung, Rolle des Bezirksamts, Zeitplan und Lehren aus der Entwicklung des ehemaligen Karstadt-Gebäudes in Hamburg-Harburg
Kleine Anfrage
der BAbg. Jacobsen und FDP-Gruppe
Mit notariellem Vertrag vom 28. Mai 2026 hat die Freie und Hansestadt Hamburg durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) die beiden ehemaligen Karstadt-Grundstücke am Sachsentor 33–39 und am Bergedorfer Markt 5–7 erworben. In der öffentlichen Kommunikation des Bezirksamts und der zuständigen Fachbehörden wurde in den vergangenen Jahren wiederholt betont, dass für die Umsetzung der vorliegenden Planungsergebnisse aus den hochbaulichen Werkstattverfahren ein privater Investor gesucht werde. Mit dem Übergang der Grundstücke in öffentliches Eigentum stellt sich nunmehr die Frage, ob an dieser Strategie festgehalten wird oder ob auch Investitionen der öffentlichen Hand, öffentliche Unternehmen oder gemischt öffentliche-private Modelle in Betracht gezogen werden — insbesondere im Hinblick auf strategische Ankernutzer wie eine Bücherhalle, kulturelle Einrichtungen oder soziale Infrastruktur, die zur Belebung der Bergedorfer Fußgängerzone beitragen könnten.
Ein konkretes Anschauungsbeispiel für die Chancen und Risiken eines solchen städtischen Grundstückserwerbs liefert der gleichgelagerte Fall in Hamburg-Harburg. Dort hat die Freie und Hansestadt Hamburg ebenfalls per Vorkaufsrecht durch den LIG das dortige ehemalige Karstadt-Gebäude am Schloßmühlendamm erworben — zunächst im Herbst 2023 und nach einer außergerichtlichen Einigung formal im April 2024. Das Harburger Objekt umfasst rund 30.000 Quadratmeter Fläche auf einem rund 7.000 Quadratmeter großen Grundstück; die Grundstruktur der Problemlage ist mit der Bergedorfer jedoch vergleichbar: Leerstand in zentraler Innenstadtlage, öffentlicher Erwerb zur Verhinderung von Spekulation, fehlende Sofortlösung für die Nachnutzung.
Obwohl der Senat beim Erwerb eine „spannende Entwicklung hin zu einem attraktiven, gemischten Quartier mit neuen Wohnungen, Gewerbe und Einzelhandel" ankündigte, ist das Harburger Karstadt-Gebäude auch rund zwei Jahre nach dem Ankauf ohne gesichertes Nachnutzungskonzept. Als Zwischennutzung sind bislang lediglich kleinflächige Museumsflächen im Erdgeschoss unter dem Titel „Planet Harburg" sowie ein temporärer Flohmarkt realisiert worden. Die Hamburger Kreativ Gesellschaft, die im Auftrag der Stadt eine Zwischennutzung voranbringen sollte, zog sich im Sommer 2025 zurück; ein weiterer zentraler Partner sprang ebenfalls ab. Die Zwischennutzung ist nach aktueller Planung zunächst bis 2032 befristet; eine Machbarkeitsstudie für das langfristige Nutzungskonzept war zum Zeitpunkt der NDR-Berichterstattung vom August 2025 noch nicht einmal beauftragt, die endgültige Umsetzung eines finalen Konzepts wird frühestens ab 2035 erwartet. Volkshochschule und Bücherhalle Harburg, die beide Interesse an einer Unterbringung im Karstadt-Gebäude signalisiert hatten, sind bislang nicht eingezogen; die Sprinkenhof GmbH als Verwalterin sucht weiterhin zahlungskräftige Mieter für die Zwischennutzung. Laut Berichten vom Herbst 2025 steht mit dem Einzelhändler Atlas Trade zwar der erste gewerbliche Mieter für Teile des Erdgeschosses fest, große Flächen drohen aber auf unbestimmte Zeit leerzustehen.
Das Harburger Beispiel zeigt: Der öffentliche Ankauf per Vorkaufsrecht schützt vor privatem Spekulationsdruck, garantiert aber für sich allein noch kein tragfähiges Nutzungskonzept und keinen zügigen Entwicklungsprozess. Ohne frühzeitig verbindlich festgelegte Nutzungsprogrammierung, ohne einen klaren institutionellen Verantwortungsrahmen zwischen LIG, Sprinkenhof, Bezirksamt und Fachbehörden sowie ohne vorab gesicherte Ankernutzer besteht die Gefahr, dass auch öffentlich erworbene Schlüsselgrundstückeüber Jahre im Leerstand verharren und die Belebung der Innenstadt auf unabsehbare Zeit ausbleibt. Für die Bergedorfer Karstadt-Flächen, die in ihrer Bedeutung für die Fußgängerzone Sachsentor und die Bergedorfer Innenstadtfrequenz mindestens ebenso zentral sind wie die Harburger Flächen für die dortige Innenstadt, stellen sich daher mit besonderer Dringlichkeit die Fragen nach Planungssicherheit, Zeitrahmen und Governance des weiteren Entwicklungsprozesses.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Beschluss:
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