Antrag der Volt-Fraktion: Bericht zur Machbarkeitsstudie betr. die Zukunft des ehemaligen Karstadt-Gebäudes - Transparenz über Beauftragung, Kosten, Zeitplan und (Zwischen)-Ergebnisse
Antrag der Volt-Fraktion: Machbarkeitsstudie zur Zukunft des ehemaligen Karstadt-Gebäudes – Bericht zu Beauftragung, Kosten, Zeitplan und Ergebnissen
Das ehemalige Karstadt-Gebäude am Schloßmühlendamm beziehungsweise Herbert-und-Greta-Wehner-Platz ist eine Schlüsselimmobilie für die Entwicklung der Harburger Innenstadt. Nach den bisherigen öffentlichen Angaben soll eine vom Bezirksamt Harburg beauftragte Machbarkeitsstudie unterschiedliche Entwicklungs- und Nutzungsszenarien untersuchen und eine wesentliche Entscheidungsgrundlage dafür bilden, welche Grundstücks- und Gebäudeteile veräußert und welche durch die Freie und Hansestadt Hamburg selbst entwickelt werden sollen.
In der Antwort der zuständigen Fachbehörden auf die Große Anfrage der Volt-Fraktion, Drs. 22-2010.01, wird bei den Fragen zur Beauftragung, zum Inhalt und zum Fortgang der Machbarkeitsstudie auf die Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg verwiesen. Auch in der Senatsmitteilung vom 28. Juli 2026 zur Entwicklung der ehemaligen Karstadt-Warenhäuser wird die Studie ausdrücklich als eine vom Bezirksamt beauftragte Untersuchung bezeichnet. Zugleich wurde erklärt, dass sie nach der Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft über die beantragte Veräußerungsermächtigung abgeschlossen werden könne.
Damit kommt der Machbarkeitsstudie eine zentrale Bedeutung für die weitere Entwicklung des Areals zu. Von besonderem öffentlichen Interesse sind ihre Beauftragung und Finanzierung, das vereinbarte Leistungsbild, die untersuchten Entwicklungsvarianten, der bisherige Projektverlauf sowie die Frage, welche Erkenntnisse bereits vorliegen und in die bisherigen Entscheidungen eingeflossen sind. Ebenso muss nachvollziehbar sein, ob die unterschiedlichen Entwicklungsmodelle weiterhin ergebnisoffen untersucht werden und wann die Bezirksversammlung die vollständigen Ergebnisse erhält.
Eine Berichterstattung der zuständigen Mitarbeitenden des Bezirksamtes im Stadtentwicklungsausschuss bietet die Möglichkeit, den Projektstand zusammenhängend darzustellen und die offenen fachlichen, finanziellen und verfahrensbezogenen Aspekte im zuständigen politischen Gremium zu beraten.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
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