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Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag SPD CDU GRÜNE LINKE Neue Liberale betr. Geht ein Schiff auf große Reise? Transit muss zum Jahresende den Binnenhafen verlassen.

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.03.2019
Sachverhalt


Ende 2014 legte das Wohnschiff Transit im Binnenhafen Harburg an. Bis dann die geplante Zahl an Gästen an Bord gingen, verging noch weitere Zeit. Laut Aussage des Senats wurden durch "die Unterbringung auf einem Schiff (...) über die bestehenden Flächenressourcen hinaus weitere Unterbringungskapazitäten geschaffen, die dringend benötigt werden." Der Chartervertrag wurde ab dem 1. Januar 2015 für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen und läuft somit zum Jahresende aus, sofern mit einem Vorlauf von sechs Monaten die Kündigung ausgesprochen wird.

Ausgelegt ist das Wohnschiff für bis zu 216 Gäste und derzeit mit 176 Personen belegt. Dem stehen aktuell im Bezirk Harburg insgesamt 3.799 Plätze für Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten,  gegenüber. Der Zustrom nimmt seit längerem ab und der Bedarf an Unterbringung im Wohnschiff ist nicht mehr gegeben. Bei monatlichen Fixkosten von gut 164.700 € ist eine Beendigung der Charter auch im Sinne einer effizienten Haushaltsführung dringend erforderlich.

Inzwischen wurden aber Befürchtungen laut, es könne sich ein zweiter Fall 'Gloria D' entwickeln. Nach acht Jahren Liegezeit im Binnenhafen, begleitet von nicht eingehaltenen Räumungsauflagen, Rückstände bei den Liegeplatzgebühren und einer Havarie bei einem gescheiterten Auslaufversuch,dauerte es bis zum Sommer 2012, das langsam vergammelnde Schiff loszuwerden. Ein Desaster dieser Art darf sich nicht wiederholen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung Harburg fordert die zuständigen Behörden auf:

 

1. Den Pachtvertrag über die Transit umgehend und fristgemäß zum Ablauf der Charterfrist zum 31.12.2019, hilfsweise zum frühestmöglichen Zeitpunkt endgültig zu kündigen.

2. Die Belegung des Wohnschiffs zu beenden und derzeitige Bewohner umgehend in angemessenen anderen Unterkünften unterzubringen. Auf den Erhalt gegebenenfalls gewachsener Beziehungen im sozialen und regionalen Raum ist möglichst Rücksicht zu nehmen.

3. Dafür Gewähr zu tragen, dass das Wohnschiff Transit zum Charterende unverzüglich den Binnenhafen verlässt. Möglicherweise ist hierzu auch eine Zurückbehaltung ausstehender Leistungen der Charter als Sicherheitsleitungen für eine eventuell erforderliche Ersatzvornahme in Betracht zu ziehen.