Gem. Dringlichkeitsantrag der GRÜNE-und CDU-Fraktion betr. Neuberechnung und Anpassung der Ausschussgröße und Ausschussvorsitze
Letzte Beratung: 02.06.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 3.1
Gemäß § 17 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) erfolgt die Besetzung der Ausschüsse entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Durch die Bildung einer neuen Fraktion haben sich die politischen Kräfteverhältnisse in der Bezirksversammlung verändert. Diese Veränderungen führen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zu einer neuen Sitzverteilung in den Ausschüssen und wirken sich unmittelbar auf die Mehrheitsverhältnisse in den bezirklichen Fachausschüssen aus.
Eine sachgerechte und annähernd repräsentative Abbildung der neuen Mehrheitsverhältnisse ist bei einer Ausschussgröße von 15 Mitgliedern möglich.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Aufgrund der veränderten Zusammensetzung der Bezirksfraktionen ist eine Neuberechnung der Sitzverteilung in sämtlichen Ausschüssen sowie eine entsprechende Anpassung der Ausschussvorsitze gemäß § 17 BezVG erforderlich.
Das Bezirksamt wird gebeten, alle organisatorischen und formalen Maßnahmen zu ergreifen, um die geänderten Sitzverhältnisse – einschließlich der Zuweisung der Ausschussvorsitze – nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren umzusetzen.
Die Ausschüsse werden künftig mit jeweils 15 Mitgliedern besetzt.
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