Gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Einführung einer Sprechstunde der Bezirksamtsleiterin für Kinder und Jugendliche
Letzte Beratung: 08.06.2021 Hauptausschuss Ö 4.5
In Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung festgeschrieben. Sie haben ein Recht darauf, an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, die sie und ihr Umfeld direkt betreffen. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Meinung gehört wird. Das Jahr der Pandemie hat jedoch deutlich gezeigt, dass die Interessen junger Menschen oft nicht angemessen gehört und berücksichtigt werden.
Dabei wirkt sich die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in vieler Hinsicht positiv aus: Junge Menschen erfahren das Gefühl von Selbstwirksamkeit und lernen demokratische Prozesse kennen. Sie werden dazu motiviert, als Erstwähler*innen von ihrer Stimme auch Gebrauch zu machen. Zudem kann Partizipation die Bindung zum Wohnort stärken und dazu motivieren, selbst einmal politische Verantwortung zu übernehmen.
Durch das Dialogangebot einer Sprechstunde für Kinder und Jugendliche zeigt die Politik Interesse und Wertschätzung für die Anliegen junger Menschen und gibt ihnen die Gelegenheit, sich zu den Angelegenheiten zu äußern, die ihnen wichtig sind.
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