21-2808

Eine Sprechstunde des Bezirksamtsleiters für Kinder und Jugendliche Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 02.11.2021 Hauptausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

 

Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung ist in Artikel 12 der
UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen, die sie und ihr Umfeld direkt betreffen. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Meinung gehört wird. Die Zeit der Pandemie hat jedoch deutlich gezeigt, dass die Interessen junger Menschen oft nicht angemessen berücksichtigt werden.

Dabei wirkt sich die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in vieler Hinsicht positiv aus: Junge Menschen erfahren das Gefühl von Selbstwirksamkeit und lernen demokratische Prozesse kennen. Sie werden dazu motiviert, als Erstwähler*innen von ihrer Stimme auch Gebrauch zu machen. Zudem kann Partizipation die Bindung zum Wohnort stärken und dazu motivieren, selbst einmal politische Verantwortung zu übernehmen.

Durch das Dialogangebot einer Sprechstunde für Kinder und Jugendliche zeigt die Politik Interesse und Wertschätzung für die Anliegen junger Menschen und gibt ihnen die Gelegenheit, sich zu den Angelegenheiten zu äußern, die ihnen wichtig sind.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Der Bezirksamtsleiter bietet viermal im Jahr Sprechstunden für Kinder und Jugendliche an. Die Teilnahme ist niedrigschwellig zu ermöglichen und zielgerichtet an die Altersgruppe zu kommunizieren. Das Dialogformat soll zunächst für ein Jahr erprobt werden.
  2. Nach einem Jahr berichtet der Bezirksamtsleiter im Jugendhilfeausschuss über die von den Kindern und Jugendlichen angesprochenen Themen. Anschließend wird über die Fortführung der Sprechstunde entschieden.

 

r die GRÜNE Fraktion r die SPD-Fraktion

Timo B. Kranz Angelika Bester 
Michael Schilf Philipp Noß

Isabel Permien

 

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