22-2093

Dringlichkeitsantrag der SPD-Abgeordneten Mehmet Kizil, Dennis Wacker, Benizar Kizil und Markus Sass betr. Hamburg Service in Süderelbe dauerhaft und bedarfsgerecht erhalten

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 22.09.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 3.3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 14. September 2026 hat die Behörde für Finanzen und Bezirke die Bezirksversammlung Harburg gemäß § 28 Nr. 13 BezVG zur beabsichtigten Kapazitätsverlagerung vom Standort Einwohnerangelegenheiten Süderelbe nach Harburg angehört. Eine Stellungnahme wird bereits bis zum 16. Oktober 2026 erbeten. Eine Befassung der Bezirksversammlung ist deshalb zeitnah erforderlich.

Der Hamburg-Service-Standort am Neugrabener Markt stellt für die Bevölkerung in Neugraben-Fischbek, Hausbruch und den weiteren Stadtteilen Süderelbes eine wichtige wohnortnahe Anlaufstelle dar. Aktuell leben bereits heute mehr als 60.000 Menschen in Süderelbe. Zugleich befindet sich die Region weiterhin in erheblichem Wachstum. Allein durch Vogelkamp Neugraben, Fischbeker Heidbrook und Fischbeker Reethen werden rund 5.500 zusätzliche Wohneinheiten genannt; unter Einbeziehung weiterer Nachverdichtungen wird von mehr als 6.000 Wohneinheiten ausgegangen.

Die von der Finanzbehörde vorgelegten Zahlen zeigen zwar Effizienzvorteile größerer Standorte. Aus den hamburgweiten Vergleichswerten ergibt sich jedoch nicht ohne Weiteres, in welchem Umfang eine Verlagerung gerade vom Standort Süderelbe zum Standort Harburg erforderlich ist. Für eine sachgerechte Bewertung benötigt die Bezirksversammlung daher insbesondere die konkreten Auslastungs- und Nachfragedaten beider Standorte.

Hinzu kommt, dass nach Berichterstattung auch Bürgerinnen und Bürger aus der Bezirksregion Harburg den Standort Neugraben nutzen, wenn dort Termine früher verfügbar sind als in Harburg.

Eine Verlagerung von Kapazitäten sollte daher erst erfolgen, wenn nachvollziehbar dargelegt wurde, welche Auswirkungen dies auf Terminverfügbarkeit und Erreichbarkeit in beiden Regionen haben wird.

Digitale Verwaltungsangebote können ein wohnortnahes Angebot ergänzen, dieses jedoch nicht für alle Bevölkerungsgruppen vollständig ersetzen. Fehlende technische Voraussetzungen und mangelnde Erfahrung mit digitalen Verwaltungsangeboten können weiterhin Zugangshürden darstellen.

Vor diesem Hintergrund sollte der Hamburg Service in Süderelbe auch langfristig ein verlässliches und an der tatsächlichen Nachfrage orientiertes Angebot vorhalten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:

Die Bezirksversammlung Harburg spricht sich dafür aus, den Standort des Hamburg Service in Süderelbe am Neugrabener Markt als dauerhaftes und bedarfsgerechtes Angebot für Einwohnerangelegenheiten zu erhalten.

Die Bezirksversammlung bittet die zuständige Behörde,

  1. von einer Verlagerung von Kapazitäten des Standortes Süderelbe nach Harburg abzusehen, soweit dadurch das bisherige Dienstleistungsangebot in Süderelbe wesentlich eingeschränkt wird,
  2. nach Abschluss der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen am Neugrabener Markt weiterhin ein regelmäßiges und dem tatsächlichen Bedarf entsprechendes Terminangebot vor Ort sicherzustellen und sich dabei nicht von vornherein auf lediglich zwei Öffnungstage mit zwei Mitarbeitenden festzulegen,
  3. während der Sanierungsphase eine möglichst wohnortnahe Übergangslösung in Süderelbe sicherzustellen,
  4. der Bezirksversammlung vor einer endgültigen Entscheidung die standortbezogenen Zahlen zur Auslastung, Terminnachfrage, Terminvorlaufzeit und Zahl der erbrachten Dienstleistungen für die Standorte Süderelbe und Harburg zur Verfügung zu stellen sowie darzulegen, welche konkreten personellen Kapazitäten von Süderelbe nach Harburg verlagert werden sollen,
  5. bei der weiteren Planung die Bevölkerungsentwicklung und die umfangreiche Wohnungsbauentwicklung in Süderelbe angemessen zu berücksichtigen.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Neugrabener Markt Fischbeker Reethen

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