20-4570.10

Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 (Fischbeker Heuweg) - Zustimmung zur Schlussabwägung und Feststellung

Beschlussvorlage öffentlich

Letzte Beratung: 16.03.2026 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 3

Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplanverfahren Neugraben-Fischbek 76 soll r den westlichen Teil des Geltungsbereichs, auf derzeit durch Grünstrukturen geprägten Flächen, eine Wohnbauentwicklung planungsrechtlich vorbereitet werden.

Mit der derzeitigen Unternutzung des Plangebiets werden die Standortpotenziale des Grundstücks nicht ausgeschöpft. Mit dem Bebauungsplan sollen daher die Flächen am Fischbeker Heuweg neu geordnet, revitalisiert und für eine städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich vorbereitet werden. Es ergibt sich damit die Chance für eine sinnvolle Nachverdichtung und somit die Stärkung der vorhandenen Nutzungen in der Umgebung.

Das Plankonzept sieht im westlichen Teil des Plangebiets die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes mit der Realisierung von sechs neuen Baukörpern vor, die vorrangig einer Wohnnutzung dienen. Ergänzend sind in der Erdgeschosszone des südlichen Baukörpers eine Kindertagesstätte sowie insgesamt ein bis zwei zur Versorgung des Gebiets dienende Läden bzw. nicht störende Handwerksbetriebe geplant.

Im allgemeinen Wohngebiet werden im nördlichen Teil mit dem sogenannten „Bahnriegel“ ein Zeilen-Baukörper, im mittleren Teilbereich mit sogenannten „Punkthäusern“ vier rechteckige Baukörper und im südlichen Teil mit dem sogenannten „L-Riegel“ ein weiterer Baukörper ausgewiesen. Im südwestlichen Bereich sind ca. 40 Wohneinheiten vorgesehen, die als öffentlich geförderter Wohnraum hergestellt werden sollen. Rechnerisch sind im mittleren und nördlichen Teil jeweils etwa 60 Wohnungen möglich, sodass sich insgesamt etwa 160 Wohneinheiten ergeben.

Neben der Schaffung zusätzlichen Wohnraums steht die Sicherung der bestehenden Grünflächen und Nutzungen durch einen Reithof und die Freiwillige Feuerwehr im Vordergrund, die mit zusätzlichen gewerblichen Nutzungen in einem vielfältigen Quartier zusammengeführt werden sollen. Im östlichen Bereich des Plangebiets werden daher die vorhandene Pferdekoppel als ortsbildprägende Grünstruktur, der Naturerlebnisspielplatz an der Dritten Meile und die bestehende Feuerwehr durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert.

Der Bebauungsplan wird als sogenannter Angebotsbebauungsplan aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einerUmweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Im Verfahren wird weiterhin von einem Umweltbericht nach § 2a des Baugesetzbuchs, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erkrung nach § 10a des Baugesetzbuchs abgesehen.

Es wurde ein städtebaulicher Vertrag mit der SAGA geschlossen, die Eigentümerin des südwestlichen Bereichs des Plangebietes ist (Flurstück 9846). Der Vertrag wurde am 28. Januar 2026 unterzeichnet.

Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms einschließlich der Fachkarte Arten- und Biotopschutz sind nicht erforderlich.

Der Stadtentwicklungsausschuss (bis September 2019 Stadtplanungsausschuss genannt) hat am 18. März 2019 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einstimmig zugestimmt. Die Bezirksversammlung hat dieses Votum ebenfalls einstimmig in ihrer Sitzung am 26. März 2019 bestätigt.

Die Grobabstimmung wurde am 01. Februar 2021 durchgeführt. Die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 26. April bis 10. Mai 2021 coronabedingt als öffentliche Einsichtnahme. Am 07. September 2022 erfolgte der Aufstellungsbeschluss (Beschlussnummer H 01/22). Die Beteiligung derTräger öffentlicher Belange wurde vom 16. Oktober 2023 bis zum 15. November 2023 durchgeführt. Der Arbeitskreis I fand am 08. Januar 2024 statt.

Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 27. Juni bis 09. August 2024 erstmals öffentlich ausgelegen. Es gingen sechs Stellungnahmen ein, davon zwei aus der Bevölkerung. Es ergaben sich nur vereinzelte redaktionelle Änderungen an der Begründung des Bebauungsplans. Auf den Arbeitskreis II konnte daher verzichtet werden.

Aufgrund eines für die gesamte EU verbindlichen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Urteil vom 12.9.2024 - C-66/23) wurde eine Überarbeitung und Ergänzung der Unterlage zur FFH-Vorprüfung erforderlich. Planzeichnung, Verordnung und Begründung wurden daher nach der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit aufgrund des aktuellen EuGH-Urteils (C-66/23) und der eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der geänderten Inhalte angepasst. Dadurch wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich.

Die erneute, eingeschränkte und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 19. November bis zum 03. Dezember 2025 statt. Die Dauer der erneuten Auslegung wurde gemäß § 4a Absatz 3 BauGB auf 14 Tage verkürzt. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.

hrend der erneuten,eingeschränkten und verkürzten Beteiligung der Öffentlichkeit ging eine Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange ein. Diese enthielt keine Anmerkungen zu den Planunterlagen und machte keine Änderungen erforderlich. Auf den Arbeitskreis II konnte erneut verzichtet werden.

Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat am 04. Februar 2026 stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplans Neugraben-Fischbek 76 zuzustimmen und die Weiterleitung an die Bezirksversammlung zu veranlassen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Neugraben - Fischbek Fischbeker Heuweg

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