22-0194.01

Antwort zur kleinen Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zur Sanierung des Gloria-Tunnels

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 19.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.13

Sachverhalt

Von Frühjahr bis Herbst 2025 soll der Gloria-Tunnel saniert werden. Daneben soll teilweise das Erscheinungsbild der umliegenden Fassaden durch einen breiten Mix an Farben auf Aluminiumtäfelchen verändert werden.

Vor dem Hintergrund, dass in der aktuellen Zeit viele deutsche Rentner Flaschen sammeln müssen, um über die Runden zu kommen, und in Harburg geplant wird, horrende Summen für Farbanstriche auszugeben, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Sanierungsmaßnahme insgesamt?
  2. Welchen Anteil trägt das Land Hamburg? Wie viel übernimmt der Bezirk?
  3. Welche Maßnahmen müssen aus technischer und sicherheitsrelevanter Sicht unbedingt ergriffen werden? Welche Maßnahmen dienen der rein optischen Veränderung?
  4. Welchen Anteil an den Gesamtkosten stellen die optischen Anpassungen (bunter Anstrich auf Aluminiumtäfelchen) dar?
  5. Wie hoch sind die verfügbaren Gelder für Sanierungsmaßnahmen gem. §136 BauGB für Harburg für 2025 insgesamt?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

24. Oktober 2024

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0194 wie folgt Stellung:

Vorbemerkung:

Die im Sachverhalt genannten Maßnahmen stehen im Zusamenhang mit weiteren Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Lüneburger Straße sowie den durch einen privaten Bauherren übernommenen Bau einer Freitreppe.

  1. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die Sanierungsmaßnahme insgesamt?

Die vorläufigen Kostenberechnungen für den Umbau Gloriatunnel und -rampe sowie farbliche Gestaltungen im Umfeld belaufen sich insgesamt auf ca. 1.185.000,00 Euro.

  1. Welchen Anteil trägt das Land Hamburg? Wie viel übernimmt der Bezirk?

Für die Maßnahmen stehen Mittel aus dem Durchführungsvertrag zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Harburg 64 "Moorstraße“ zur Verfügung, die zweckgebunden an das Bezirksamt übertragen wurden.

Eine anteilige Finanzierung von ca. 50% erfolgt durch das Rahmenprogramm Integrierte Stadtentwicklung (Programm der Bund-Länder-Städtebauförderung) der FHH.

  1. Welche Maßnahmen müssen aus technischer und sicherheitsrelevanter Sicht unbedingt ergriffen werden? Welche Maßnahmen dienen der rein optischen Veränderung?

Die Erneuerung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen, die Erweiterung der Rampenbreite einschließlich Belagserneuerung nebst taktiler Leiteinrichtungen, Geländer und Handläufe sowie der Beleuchtung werden der technischen und sicherheitsrelevanten Sicht zugeordnet.

Die farbliche Gestaltung der östlichen Tunnel- und Rampenwände mit dem verbindenden Farbcode dienen der optischen Aufwertung.

Die Verkleidung der Galerieebene mit Aluminiumpaneelen dient der Langlebigkeit des Betongesimses (Wetterschutz) und der optischen Aufwertung dieser öffentlichen Wegeverbindung.

  1. Welchen Anteil an den Gesamtkosten stellen die optischen Anpassungen (bunter Anstrich auf Aluminiumtäfelchen) dar?

Der Anteil für die farbigen Tunnel- und Rampenwände sowie Seitenwände der Freitreppe beträgt ca. 125.000,- Euro.

Der Kostenanteil für die farbige Pulverbeschichtung für die geplante Aluminiumverkleidung der Galerie kann derzeit noch nicht konkret benannt werden, da die Ausschreibung noch nicht erfolgt ist.

  1. Wie hoch sind die verfügbaren Gelder für Sanierungsmaßnahmen gem. §136 BauGB für Harburg für 2025 insgesamt

§136 BauGB beschreibt städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, die sich auf durch die Gemeinde förmlich festgelegte Sanierungsgebiete beziehen. Derzeit gibt es im Bezirk Harburg keine förmlich festgelegten Sanierungsgebiete gem. § 136 BauGB.

i.V. Queckenstedt

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Gloria-Tunnel Lüneburger Straße Moorstraße
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