Antwort zur kleinen Anfrage der AfD-Fraktion Harburg zur Sanierung des Gloria-Tunnels
Letzte Beratung: 19.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.13
Von Frühjahr bis Herbst 2025 soll der Gloria-Tunnel saniert werden. Daneben soll teilweise das Erscheinungsbild der umliegenden Fassaden durch einen breiten Mix an Farben auf Aluminiumtäfelchen verändert werden.
Vor dem Hintergrund, dass in der aktuellen Zeit viele deutsche Rentner Flaschen sammeln müssen, um über die Runden zu kommen, und in Harburg geplant wird, horrende Summen für Farbanstriche auszugeben, bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
24. Oktober 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-0194 wie folgt Stellung:
Vorbemerkung:
Die im Sachverhalt genannten Maßnahmen stehen im Zusamenhang mit weiteren Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit der Lüneburger Straße sowie den durch einen privaten Bauherren übernommenen Bau einer Freitreppe.
Die vorläufigen Kostenberechnungen für den Umbau Gloriatunnel und -rampe sowie farbliche Gestaltungen im Umfeld belaufen sich insgesamt auf ca. 1.185.000,00 Euro.
Für die Maßnahmen stehen Mittel aus dem Durchführungsvertrag zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Harburg 64 "Moorstraße“ zur Verfügung, die zweckgebunden an das Bezirksamt übertragen wurden.
Eine anteilige Finanzierung von ca. 50% erfolgt durch das Rahmenprogramm Integrierte Stadtentwicklung (Programm der Bund-Länder-Städtebauförderung) der FHH.
Die Erneuerung sämtlicher Entwässerungseinrichtungen, die Erweiterung der Rampenbreite einschließlich Belagserneuerung nebst taktiler Leiteinrichtungen, Geländer und Handläufe sowie der Beleuchtung werden der technischen und sicherheitsrelevanten Sicht zugeordnet.
Die farbliche Gestaltung der östlichen Tunnel- und Rampenwände mit dem verbindenden Farbcode dienen der optischen Aufwertung.
Die Verkleidung der Galerieebene mit Aluminiumpaneelen dient der Langlebigkeit des Betongesimses (Wetterschutz) und der optischen Aufwertung dieser öffentlichen Wegeverbindung.
Der Anteil für die farbigen Tunnel- und Rampenwände sowie Seitenwände der Freitreppe beträgt ca. 125.000,- Euro.
Der Kostenanteil für die farbige Pulverbeschichtung für die geplante Aluminiumverkleidung der Galerie kann derzeit noch nicht konkret benannt werden, da die Ausschreibung noch nicht erfolgt ist.
§136 BauGB beschreibt städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, die sich auf durch die Gemeinde förmlich festgelegte Sanierungsgebiete beziehen. Derzeit gibt es im Bezirk Harburg keine förmlich festgelegten Sanierungsgebiete gem. § 136 BauGB.
i.V. Queckenstedt
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