21-3163.01

Antwort auf Anfrage AfD-Fraktion II: Fahrradparkhaus Harburg - Bezahlt auch der Bezirk?

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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12.09.2023
Sachverhalt

 

Medienberichten zufolge soll das neue Fahrradparkhaus in Harburg insgesamt 16 Millionen Euro kosten. Davon sollen 4,5 Millionen Euro von der Bundesregierung bezuschusst werden.
Laut Auskunft des Senats vom 14.7.2023 auf eine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsfraktion befindet sich die für die Maßnahme Fahrradstation Harburg aufgestellte Kostenunterlage derzeit in der Prüfung. Konkrete Kosten könnten erst nach Abschluss dieses Verfahrens genannt werden (Drs. 22/12474).

Laut Auskunft des Senats vom 18.7.2023 (Drs. 22/12500) laufen aktuell das Baugenehmigungsverfahren und das Zuwendungsverfahren. Eine Förderskizze wurde beim Förderaufruf „Fahrradparken an Bahnhöfen“ des Bundes eingereicht. Der Baubeginn sei abhängig vom Verlauf dieser Verfahren. Der Bauantrag für die Fahrradstation wurde eingereicht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Liegt dem Bezirksamt die Kostenunterlage für  den Bau des Fahrradparkhauses Harburg vor?

 

2. Ist eine Beteiligung des Bezirks an den Baukosten für das Fahrradparkhaus Harburg erwogen worden oder wird es derzeit noch erwogen?
2.1 Wenn ja, in welcher he könnte nach dem derzeitigen Planungsstand eine Beteiligung des Bezirks in Betracht kommen?
2.2 Aus welchen Mitteln könnte eine Beteiligung des Bezirks erfolgen?
2.3 Wann würde ggf. über eine Beteiligung des Bezirks entschieden werden?
2.4 In welcher Höhe ist eine Förderung des Bundes aus dem Förderaufruf "Fahrradparken an Bahnhöfen" zu erwarten?

 

3. Seit wann liegt der Baunantrag dem Bezirksamt vor?

 

4. Wann erwartet das Bezirksamt den Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens?
 


FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg

 

 

        3. August 2023



Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der AfD II-Fraktion, Drs. 21-3163, wie folgt Stellung:
 

 

1. Liegt dem Bezirksamt die Kostenunterlage für  den Bau des Fahrradparkhauses Harburg vor?

 

Eine „Kostenunterlage“ liegt dem Bezirksamt nicht vor. Zuständig wäre die BVM/M.Welches haushaltsrechtliche Verfahren  erforderlich ist und aus welchen Quellen die Mittel zur Finanzierung des Vorhabens stammen, ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

 

2. Ist eine Beteiligung des Bezirks an den Baukosten für das Fahrradparkhaus Harburg erwogen worden oder wird es derzeit noch erwogen?

 

Siehe 1.


2.1 Wenn ja, in welcher Höhe könnte nach dem derzeitigen Planungsstand eine Beteiligung des Bezirks in Betracht kommen?

 

Siehe 1.


2.2 Aus welchen Mitteln könnte eine Beteiligung des Bezirks erfolgen?

 

Siehe 1.


2.3 Wann würde ggf. über eine Beteiligung des Bezirks entschieden werden?

 

Siehe 1.


2.4 In welcher Höhe ist eine Förderung des Bundes aus dem Förderaufruf "Fahrradparken an Bahnhöfen" zu erwarten?

 

Siehe 1.

 

 

3. Seit wann liegt der Baunantrag dem Bezirksamt vor?

 

Der Bauantrag wurde am 15.02.2023 eingereicht.

 

 

4. Wann erwartet das Bezirksamt den Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens?

 

Ein Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens kann aktuell nicht prognostiziert werden.

 

Fredenhagen