22-0014.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Techno-Veranstaltung im Harburger Stadtpark

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 10.09.2024 Hauptausschuss Ö 3.34

Sachverhalt

Am vergangenen Samstag fand auf der Freilichtbühne des Harburger Stadtparks eine Musikveranstaltung unter dem Motto "13 Jahre Tekkno ist grün open air" statt. Sie endete um 23:00 Uhr. Die Bässe waren weithin hörbar.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Auflagen wurden dem Veranstalter gemacht?
  2. Auf welche Weise wurde die Einhaltung dieser Auflagen überprüft?
  3. Gab es Verstöße gegen diese Auflagen? Wenn ja, welche?
  4. In welchem Umkreis wurden die von den Schallemissionen betroffenen Anwohner über die Veranstaltung, insbesondere über die Veranstaltungsdauer, informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
  5. Ist der Verwaltung eine Beschwerdelage hinsichtlich der Veranstaltung bekannt? Wenn ja, um welche Beschwerden handelt es sich?

Hamburg, am 22. Juli 2024

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

29. Juli 2024

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0014 wie folgt Stellung:

  1. Welche Auflagen wurden dem Veranstalter gemacht?

Auf Grund der Sachverhaltsschilderung geht die Verwaltung davon aus, dass das Interesse schwerpunktmäßig den lärmschutzrechtlichen Auflagen gilt. Folgende wurden erlassen:

1.1. Die geplante Veranstaltung ist grundsätzlich so zu betreiben, dass es durch

den dadurch entstehenden Lärm zu keiner erheblichen Belästigung der

Nachbarschaft kommt (§ 117 OWiG).

Der Veranstalter benennt gegenüber der Genehmigungsbehörde sowie der Polizei seine Erreichbarkeit und die seiner Bevollmächtigten.

1.2. Die Anlieger des Veranstaltungsortes sind vom Veranstalter spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich über den Programmablauf

der Veranstaltung und die durch sie zu erwartenden Beeinträchtigungen in

Kenntnis zu setzen (z. B. Wurfsendung). In dieser Information benennt der

Veranstalter für die Bürger einen Verantwortlichen mit Telefonnummer für

weitere Fragen.

Der Veranstalter gewährleistet, dass dieser Verantwortliche auch für die gesamte Dauer der Veranstaltung für die Anlieger erreichbar ist.

Die Anwohnerinformationen müssen mindestens folgenden Straßen umfassen: Nymphenweg, Nixenstieg, Hölscherweg, Blütenstieg, Marmstorferweg, Gärtnerweg, Eißendorfer Grenzweg, Am Diggen, Dahlenholz, Dahlengrund.

1.3. Folgende Lärmimmissionswerte dürfen an der nächst gelegenen Wohnbebauung durch die Musikanlage nicht überschritten werden:

-in der Zeit von 15:00 Uhr-17:00 Uhr: 55 dB (A)

-in der Zeit von 17:00 Uhr-23:00 Uhr: 70 dB (A)

Hinweis:

Der oben genannte Wert bezieht sich nur auf den Veranstaltungslärm. Andere

Lärmarten wie z. B. Verkehrslärm oder Anlagenlärm (Gewerbe) darf nicht mit

erfasst werden.

1.4. Der Veranstalter hat im Rahmen der Eigenüberwachung mittels stündlicher

Messung mit einem Schallpegelmessgerät am festgelegten Messpunkt Heino-

Marx-Weg 2e die Einhaltung der Lärmwerte festzustellen und durch Führung

eines Messprotokolls zu dokumentieren.

1.5. Soundchecks sind auf ein Minimum zu begrenzen.

1.6. Die via Ausnahmeantrag genehmigten 8 Stunden Musikeinspielzeit dürfen

nicht überschritten werden.

1.7. Die Veranstaltung ist spätestens um 23:00 Uhr zu beenden.

1.8. Lediglich eine Auslaufzeit von 1 Stunde nach Beendigung der Veranstaltung

wird gewährt (ohne Musikeinspielung).

Diese Auflagen entsprechen dem auf Basis des „Dialog zur Nutzung der Freilichtbühne“ vom 24.01.2020 entwickelten und vom Hauptausschusses am 22.06.2021 beschlossenen Standard (s. nochmals in der Anlage). Die Entwicklung dieses Standards erfolgte seinerzeit auch in Hinblick auf den Arten- und Naturschutz unter Beteiligung und Zustimmung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Die Zulassung des Veranstaltungsendes von ausnahmsweise 23 Uhr und der Musikeinspielzeit von 8 Stunden erfolgte auf Basis eines befürwortenden Mehrheitsvotums des Entscheidungsgremiums „Ausnahmeanträge Nutzung Freilichtbühne“.

  1. Auf welche Weise wurde die Einhaltung dieser Auflagen überprüft?

Amtlicherseits kann die Auflageneinhaltung mangels eines am Wochenende im Dienst befindlichen Außendienstes nicht überprüft werden.

In Bezug auf die lärmschutzrechtlichen Auflagen setzt die Genehmigungsdienststelle auf die Eigenüberwachung des Veranstalters, in dem dieser per Auflage zu stündlichen Messungen an dem unter Ziffer 1.4. festgelegten Messpunkt angehalten ist.

  1. Gab es Verstöße gegen diese Auflagen? Wenn ja, welche?

Der Veranstalter hat die Messergebnisse seiner Eingenüberwachung der Verwaltung vorgelegt. Diese dokumentieren, dass zum Zeitpunkt der Messungen die zugelassenen Lärmwerte (s. Ziffer 1.3.) eingehalten worden sind. Verstöße konnten somit nicht festgestellt werden.

  1. In welchem Umkreis wurden die von den Schallemissionen betroffenen Anwohner über die Veranstaltung, insbesondere über die Veranstaltungsdauer, informiert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

In Abstimmung mit der Abteilung des technischen Umweltschutzes ist es Genehmigungsauflage, dass der Veranstalter per Wurfsendung spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn in den unter Ziffer 1.2. genannten Straßen die Anwohner über das Stattfinden der Veranstaltung informiert:

  1. Ist der Verwaltung eine Beschwerdelage hinsichtlich der Veranstaltung bekannt? Wenn ja, um welche Beschwerden handelt es sich?

Der Genehmigungsdienststelle liegen sieben Beschwerden vor. Sechs Beschwerden von Anwohnern, die sich über die Lautstärke der Veranstaltung beschweren und eine, über die Art der Veranstaltung an sich.

i.V. Trispel

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Freilichtbühne Harburger Stadtpark Nymphenweg Nixenstieg Hölscherweg Blütenstieg Marmstorfer Weg Gärtnerweg Eißendorfer Grenzweg Am Diggen Dahlenholz Dahlengrund Heino-Marx-Weg

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