Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Techno-Veranstaltung im Harburger Stadtpark
Letzte Beratung: 10.09.2024 Hauptausschuss Ö 3.34
Am vergangenen Samstag fand auf der Freilichtbühne des Harburger Stadtparks eine Musikveranstaltung unter dem Motto "13 Jahre Tekkno ist grün open air" statt. Sie endete um 23:00 Uhr. Die Bässe waren weithin hörbar.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Hamburg, am 22. Juli 2024
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
29. Juli 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0014 wie folgt Stellung:
Auf Grund der Sachverhaltsschilderung geht die Verwaltung davon aus, dass das Interesse schwerpunktmäßig den lärmschutzrechtlichen Auflagen gilt. Folgende wurden erlassen:
1.1. Die geplante Veranstaltung ist grundsätzlich so zu betreiben, dass es durch
den dadurch entstehenden Lärm zu keiner erheblichen Belästigung der
Nachbarschaft kommt (§ 117 OWiG).
Der Veranstalter benennt gegenüber der Genehmigungsbehörde sowie der Polizei seine Erreichbarkeit und die seiner Bevollmächtigten.
1.2. Die Anlieger des Veranstaltungsortes sind vom Veranstalter spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich über den Programmablauf
der Veranstaltung und die durch sie zu erwartenden Beeinträchtigungen in
Kenntnis zu setzen (z. B. Wurfsendung). In dieser Information benennt der
Veranstalter für die Bürger einen Verantwortlichen mit Telefonnummer für
weitere Fragen.
Der Veranstalter gewährleistet, dass dieser Verantwortliche auch für die gesamte Dauer der Veranstaltung für die Anlieger erreichbar ist.
Die Anwohnerinformationen müssen mindestens folgenden Straßen umfassen: Nymphenweg, Nixenstieg, Hölscherweg, Blütenstieg, Marmstorferweg, Gärtnerweg, Eißendorfer Grenzweg, Am Diggen, Dahlenholz, Dahlengrund.
1.3. Folgende Lärmimmissionswerte dürfen an der nächst gelegenen Wohnbebauung durch die Musikanlage nicht überschritten werden:
-in der Zeit von 15:00 Uhr-17:00 Uhr: 55 dB (A)
-in der Zeit von 17:00 Uhr-23:00 Uhr: 70 dB (A)
Hinweis:
Der oben genannte Wert bezieht sich nur auf den Veranstaltungslärm. Andere
Lärmarten wie z. B. Verkehrslärm oder Anlagenlärm (Gewerbe) darf nicht mit
erfasst werden.
1.4. Der Veranstalter hat im Rahmen der Eigenüberwachung mittels stündlicher
Messung mit einem Schallpegelmessgerät am festgelegten Messpunkt Heino-
Marx-Weg 2e die Einhaltung der Lärmwerte festzustellen und durch Führung
eines Messprotokolls zu dokumentieren.
1.5. Soundchecks sind auf ein Minimum zu begrenzen.
1.6. Die via Ausnahmeantrag genehmigten 8 Stunden Musikeinspielzeit dürfen
nicht überschritten werden.
1.7. Die Veranstaltung ist spätestens um 23:00 Uhr zu beenden.
1.8. Lediglich eine Auslaufzeit von 1 Stunde nach Beendigung der Veranstaltung
wird gewährt (ohne Musikeinspielung).
Diese Auflagen entsprechen dem auf Basis des „Dialog zur Nutzung der Freilichtbühne“ vom 24.01.2020 entwickelten und vom Hauptausschusses am 22.06.2021 beschlossenen Standard (s. nochmals in der Anlage). Die Entwicklung dieses Standards erfolgte seinerzeit auch in Hinblick auf den Arten- und Naturschutz unter Beteiligung und Zustimmung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
Die Zulassung des Veranstaltungsendes von ausnahmsweise 23 Uhr und der Musikeinspielzeit von 8 Stunden erfolgte auf Basis eines befürwortenden Mehrheitsvotums des Entscheidungsgremiums „Ausnahmeanträge Nutzung Freilichtbühne“.
Amtlicherseits kann die Auflageneinhaltung mangels eines am Wochenende im Dienst befindlichen Außendienstes nicht überprüft werden.
In Bezug auf die lärmschutzrechtlichen Auflagen setzt die Genehmigungsdienststelle auf die Eigenüberwachung des Veranstalters, in dem dieser per Auflage zu stündlichen Messungen an dem unter Ziffer 1.4. festgelegten Messpunkt angehalten ist.
Der Veranstalter hat die Messergebnisse seiner Eingenüberwachung der Verwaltung vorgelegt. Diese dokumentieren, dass zum Zeitpunkt der Messungen die zugelassenen Lärmwerte (s. Ziffer 1.3.) eingehalten worden sind. Verstöße konnten somit nicht festgestellt werden.
In Abstimmung mit der Abteilung des technischen Umweltschutzes ist es Genehmigungsauflage, dass der Veranstalter per Wurfsendung spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn in den unter Ziffer 1.2. genannten Straßen die Anwohner über das Stattfinden der Veranstaltung informiert:
Der Genehmigungsdienststelle liegen sieben Beschwerden vor. Sechs Beschwerden von Anwohnern, die sich über die Lautstärke der Veranstaltung beschweren und eine, über die Art der Veranstaltung an sich.
i.V. Trispel
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