21-0805.01

Antwort zur Anfrage DIE LINKE betr.: Rechtliche Stellung des Harburger Integrationsrates

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 15.09.2020 Hauptausschuss Ö 2.26

Sachverhalt

Auf unsere Anfrage 21-0790 wurde geantwortet: „Der Harburger Integrationsrat ist keine natürliche oder juristische Person und somit nicht antragsberechtigt“.

Wir fragen nun die Verwaltung:

Wie ist die rechtliche Stellung des Harburger Integrationsrates?

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

01.09.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der LINKEN-Fraktion (Drs. 21-0805) wie folgt Stellung:

Wie ist die rechtliche Stellung des Harburger Integrationsrates?

Der Harburger Integrationsrat ist ein durch Beschluss der Bezirksversammlung Harburg (Drs. 20-4549) eingesetzter Beirat ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Eine gesetzliche Grundlage existiert für diesen Beirat nicht.

Gez. Fredenhagen

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