21-0790.01

Antwort Anfrage DIE LINKE betr.: Gestaltungsmittel für den Integrationsrat

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 15.09.2020 Hauptausschuss Ö 2.21

Sachverhalt

Der Harburger Integrationsrat macht eine gute und wichtige Arbeit und wird deshalb vom Bezirk mit Gestaltungsmitteln der Bezirksversammlung unterstützt. Diese werden jedoch nicht vom Integrationsrat selbst beantragt, sondern von der Bezirksverwaltung.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

1. Weshalb werden die Gestaltungsmittel für den Harburger Integrationsrat von der Harburger Bezirksverwaltung beantragt und nicht vom Integrationsrat selbst?

2. Wird die Höhe der beantragten Gestaltungsmittel von der Verwaltung mit dem Integrationsrat abgesprochen?

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg

25.08.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der LINKEN-Fraktion (Drs. 20-0790) wie folgt Stellung:

  1. Weshalb werden die Gestaltungsmittel für den Harburger Integrationsrat von der Harburger Bezirksverwaltung beantragt und nicht vom Integrationsrat selbst?

Der Harburger Integrationsrat ist keine natürliche oder juristische Person und somit nicht antragsberechtigt.

  1. Wird die Höhe der beantragten Gestaltungsmittel von der Verwaltung mit dem Integrationsrat abgesprochen?

Ja.

Gez. Fredenhagen

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