21-0637.01

Antwort zur Anfrage CDU betr. Vollständige Umsetzung Alkoholverbot Harburger Rathausplatz

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 3.15

Sachverhalt

Der Beschluss der Bezirksversammlung aus dem Jahr 2017 über die Anordnung eines Alkoholverbotes bei der öffentlichen Grün- und Erholungsanlage Harburger Rathausplatz / Max-Schmeling-Park ist weitgehend umgesetzt und beachtet worden. Lediglich auf einer Teilfläche südlich des Rathausplatzes im Bereich Max-Schmeling-Park und Bauamt ist es offenbar zu Verzögerungen gekommen. Auf wiederholtes Nachfragen hat die Bezirksverwaltung mitgeteilt, dass die Verzögerung bei der Umsetzung eingetreten sei, weil Abklärungen mit der Fachbehörde über die Zuständigkeit und Ausweisung der Fläche erforderlich waren. Es war wiederholt angekündigt worden, dass die restliche Anweisung spätestens bis Herbst 2018 erfolgen würde.

Leider ist dieses offenbar auch weiterhin nicht geschehen.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann ist nunmehr endlich mit der von der Bezirksverwaltung gleichfalls gewünschten Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung zu rechnen?

2. Worauf sind die weiteren Verzögerungen seit 2018 zurückzuführen?

3. Welche Hindernisse stehen der Umsetzung der Beschlussfassung derzeit entgegen?

Hamburg, am 04.03.2020

Ralf-Dieter Fischer Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg 20.03.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-0637) wie folgt Stellung:

  1. Wann ist nunmehr endlich mit der von der Bezirksverwaltung gleichfalls gewünschten Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung zu rechnen?
  1. Worauf sind die weiteren Verzögerungen seit 2018 zurückzuführen?
  1. Welche Hindernisse stehen der Umsetzung der Beschlussfassung derzeit entgegen?

Zu allen Fragen:

Eine rechtliche Grundlage für das Anordnen eines Alkoholverbotes besteht nur für Grünanlagen. Die zum Sitzen einladenden Flächen im Bereich Harburger Rathausplatz, auf denen das Verbot bisher nicht besteht, sind formal keine Grünanlage.

Das Bezirksamt hat deshalb bei der hierfür zuständigen BUE um Ausweisung auch dieser Fläche als Grünanlage gebeten.

Derzeit besteht bei der BUE ein Bearbeitungsrückstau, weil die bisherige Praxis der Ausweisung bzw. Veröffentlichung von Grünanlagen („Widmung“) gerichtlich als zu ungenau gerügt wurde. Die BUE will daher künftig neben Namen und Belegenheit der Grünanlagen jeweils eine Karte veröffentlichen.

Wann mit der Veröffentlichung der bislang noch nicht als Grünanlage ausgewiesenen Fläche am Harburger Rathausplatz gerechnet werden kann, kann derzeit von der BUE nicht eingeschätzt werden.

Fredenhagen

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
Max-Schmeling-Park Harburger Rathausplatz
Stadtteile

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