21-1029.01

Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Zukunft Kinderspielplatz Moorburger Elbdeich 129

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 12.01.2021 Hauptausschuss Ö 2.15

Sachverhalt

In der Korrespondenz im Gesprächskreis Moorburg ist darüber berichtet worden, dass das Bezirksamt Harburg den Spielplatz Moorburger Elbdeich 129 aufgeben möchte.

Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:

1. Untersteht der Spielplatz Moorburger Elbdeich 129 der Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg?

2. Hat das Bezirksamt die Absicht, diesen Spielplatz aufzugeben?

3. Welche Gründe gibt es ggf. dafür?

4. Falls der Spielplatz nicht der unmittelbaren Zuständigkeit des Bezirksamtes untersteht, sind ggf. gegenüber dem Eigentümer aus ordnungsrechtlichen Gründen Verfügungen zur Schließung erteilt worden?

Hamburg, am 03.11.2020

Ralf-Dieter Fischer Dr. Antje Jaeger

Fraktionsvorsitzender Robert Timmann

Lars Frommann

FREIE UND HANSESTAD HAMBURG

Bezirksamt Harburg 18.11.2020

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1029) wie folgt Stellung:

1. Untersteht der Spielplatz Moorburger Elbdeich 129 der Zuständigkeit des Bezirksamtes Harburg?

Nein, der Spielplatz Moorburger Elbdeich 129 befindet sich auf dem Grundstück der Kirchengemeinde Moorburg, somit hat das Bezirksamt keine Zuständigkeit.

Im Jahr 1990 wurde gleichwohl ein Vertrag geschlossen, welcher die Unterhaltung des Spielplatzes durch das Fachamt Manangement öffentlicher Raum (MR) regelt. Im Rahmen dieser Vereinbarung ist MR bisher auf Flächen tätig geworden, die sich nicht im Eigentum der FHH befinden. Das ist haushaltsrechtlich nicht mehr zu vertreten.

2. Hat das Bezirksamt die Absicht, diesen Spielplatz aufzugeben?

Da sich das Grundstück und somit der Kinderspielplatz nicht im Eigentum der FHH befinden, kann seitens des Bezirksamtes nicht über eine Schließung des Kinderspielplatzes befunden werden.

3. Welche Gründe gibt es ggf. dafür?

Unterhaltungsmittel werden dem Bezirksamt nur für Spielplätze auf öffentlichen Flächen der FHH zur Verfügung gestellt. Diese Flächen sind klar festgelegt und im Amtlichen Anzeiger der FHH veröffentlicht.

4. Falls der Spielplatz nicht der unmittelbaren Zuständigkeit des Bezirksamtes untersteht, sind ggf. gegenüber dem Eigentümer aus ordnungsrechtlichen Gründen Verfügungen zur Schließung erteilt worden?

Das Bezirksamt befindet sich in einer gemeinschaftlichen Abstimmung mit der Kirchengemeinde Moorburg. Eine Verfügung zur Schließung ist nicht erteilt worden.

Fredenhagen

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Moorburger Elbdeich
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