Antwort Kleine Anfrage betr. Kinderspielplatz Moorburger Elbdeich 129
Letzte Beratung: 11.05.2021 Hauptausschuss Ö 3.10
Die Fragesteller hatten bereits im November 2020, nachdem entsprechende Informationen am Runden Tisch Moorburg bekanntgeworden waren, nach der Zukunft des Kinderspielplatzes Moorburger Elbdeich 129 erkundigt.
Mit der Antwort vom 18.11.2020 hat die Bezirksamtsleiterin mitgeteilt, dass das Bezirksamt sich in einer gemeinschaftlichen Abstimmung mit der Kirchengemeinde Moorburg hinsichtlich der Zukunft und Sicherung des Spielplatzes befinde.
Wir fragen der Bezirksverwaltung:
1. Welches Ergebnis hatte die angekündigte gemeinsame Abstimmung des Bezirksamts mit der Kirchengemeinde Moorburg?
2. Welche Vorschläge hinsichtlich Erhalt des Spielplatzes hat das Bezirksamt gemacht?
3. Welche Möglichkeiten der zukünftigen Sicherung und Instandhaltung der Spielgeräte sind seitens des Bezirksamtes gegenüber der Kirchengemeinde erfolgt?
4. In welcher Weise hat sich das Bezirksamt ggf. auch gegenüber den zuständigen Fachbehörden und Hamburg Port Authority (HPA) bemüht, eine angemessene Regelung für die zukünftige Instandhaltung und Nutzung des seit mehr als 30 Jahren bestehenden Spielplatzes zu erreichen?
5. Wie waren die Ergebnisse dieser Bemühungen?
6. Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt trotz der grundsätzlich positiven Einschätzung gleichwohl den Überlassungsvertrag vom 12.02.1990 mit Schreiben vom 17.03.2021 gekündigt.
7. Sieht das Bezirksamt trotz dieser Kündigung zum Jahresende 2021 Möglichkeiten, die Kirchengemeinde hinsichtlich Betrieb und Erhalt des Spielplatzes zu unterstützen?
8. Welche finanziellen Mittel sind insoweit erforderlich?
9. Welche jährlichen Ausgaben hatte das Bezirksamt aufgrund des Überlassungsvertrages jährlich seit 2010?
Hamburg, am 27.04.2021
Ralf-Dieter Fischer Dr. Antja Jaeger
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Lars Frommann
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 03.05.2021
Das Bezirksamt Harburg beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1378) wie folgt:
Die seitens der Verwaltung erfolgten Kontaktaufnahmen führten zu dem Ergebnis einer entgegenkommenden, aufgeschobenen und fristgerechten Kündigung des Überlassungsvertrages durch die Verwaltung.
Die Verwaltung hat keinerlei Handlungsspielraum, um diesen privaten Spielplatz dauerhaft aus Finanzmitteln der Abteilung Stadtgrün zu erhalten. Aus diesem Grund konnte nur die zu 1. genannte spätere Kündigung als Entgegenkommen angeboten und umgesetzt werden.
Die Verwaltung hat der Kirchengemeinde zugesichert, die Verkehrssicherheit auf dem Spielplatz bis Ende 2021 aufrechtzuerhalten.
Die Verwaltung hat grundsätzlich keine Zuständigkeit, sich um den Erhalt eines privaten Spielplatzes zu bemühen. Hier ist die Grundstückseigentümerin in der Verantwortung, ihre Interessen nach außen zu vertreten und sich um Regelungen zur zukünftigen Instandhaltung und Nutzung zu bemühen.
Siehe Antwort zu 4..
Wie bereits in der Beantwortung der SKA 21-1029 erläutert, werden der Verwaltung nur Unterhaltungsmittel für Spielplätze auf öffentlichen Flächen der FHH zur Verfügung gestellt. Diese Flächen sind klar festgelegt und im Amtlichen Anzeiger der FHH veröffentlicht.
Die Verwaltung sieht aus den zu Frage 6. genannten Gründen keine Möglichkeiten, die Kirchengemeinde hinsichtlich Betrieb und Erhalt des Spielplatzes nach 2021 zu unterstützen. Möglich wäre eine beratende Unterstützung in Bezug auf die DIN gerechte Spielplatzkontrolle und deren Durchführung durch Fachfirmen.
Für eine beratende Unterstützung im angemessenen zeitlichen Rahmen und Aufwand würden keine zu berechnenden Kosten anfallen.
Die Verwaltung führt keine Statistik zu einzelnen Spielplätzen und darauf jährlich anfallenden Unterhaltungskosten.
Fredenhagen
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