Antwort Kleine Anfrage CDU betr. Fortentwicklung der Harburger Entwicklungsgebiete "Neuländer Quarree" und "Hafenquartier"
Letzte Beratung: 14.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.44
Für die Gebiete Neuländer Quarree und Hafenquartier hat die Christoph Gröner Gruppe Bebauungskonzepte entwickelt, die inhaltlich nach Durchführung von Wettbewerben unter Beteiligung von Verwaltung und Kommunalpolitik gelobt worden sind. Leider ist insoweit in den Gebieten zwischen Hannoverscher Straße und östlichem Bahnhofskanal sowie Nartenstraße noch kein Baufortschritt erkennbar. Die Bezirksamtsleiterin hatte die Fraktionen Mitte 2020 darüber informiert, dass die bisherigen Eigentümer die Grundstücke weiterverkauft hätten, dass jedoch nach vorliegenden Angaben in der Projektentwicklung die handelnden Personen unverändert bleiben würden, so dass an den begonnenen Planungen weitergearbeitet werde. Das Bezirksamt hatte erklärt, auch gegenüber neuen Eigentümern an den bestehenden Beschlüssen und Vereinbarungen festzuhalten und auf deren Einhaltung zu bestehen.
Wir fragen die Bezirksamtsleiterin:
1. Wie gestaltet sich im Einzelnen der derzeitige Beratungsstand hinsichtlich Realisierung der von der Christoph Gröner Gruppe projektierten Bauvorhaben?
2. Ist insbesondere sichergestellt, dass die Bauvorhaben in der durch bestehende Beschlüsse und Vereinbarungen bezeichneten Art und Weise durchgeführt werden?
3. Liegen für die beiden überplanten Flächen zwischenzeitlich Bauanträge vor?
4. Welche Änderungen haben sich ggf. gegenüber den bisherigen Planungen im Einzelnen ergeben?
5. Gibt es abgeänderte Vorstellungen der neuen Eigentümer hinsichtlich der Realisierung der Projekte, ggf. welche?
6. Wann rechnet die Bezirksverwaltung mit einem jeweiligen Baubeginn?
7. Welche konkreten Maßnahmen müssten
a) die Bezirksverwaltung
b) die Bezirksversammlung
ggf. treffen, um eine Realisierung der Projekte alsbald zu ermöglichen?
Hamburg, am 19.08.2021
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Uwe Schneider
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg 02.09.2021
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der CDU-Fraktion (Drs. 21-1582) wie folgt Stellung:
Die städtebauliche Entwicklung der beiden Gebiete der Bebauungsplanverfahren Neuländer Quarree (Harburg 73) und Hafenquartier (Harburg 68) wurde, wie bereits im Rahmen des Sachstandsberichtes im Stadtentwicklungsausschuss am 19.04.21 dargestellt, unterbrochen. Als Grund dafür wurden die laufenden Verkaufsverhandlungen für die Flächen angegeben.
Die Verwaltung geht davon aus, dass alle bislang abgestimmten Beschlüsse und Vereinbarungen nach Wiederaufnahme der Verfahren eingehalten werden. Inwieweit vorhandene Absichten auch vom neuen Eigentümer aufrechterhalten werden, bleibt abzuwarten.
Im Bereich des „Neuländer Quarrees“ und des denkmalgeschützten Ensembles der New York Hamburger Gummiwaren Fabrik liegen keine Bauanträge vor.
Im Bereich nördlich der alten Fabrik zwischen „Hannoversche Straße“ und „Nartenstraße“ liegen folgende Anträge vor:
Errichtung eines Büro- und Produktionsgebäudes mit bis zu 10 m hoher Produktionshalle |
H/WBZ/01750/2021 |
Nartenstraße 16 a |
Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO |
Errichtung eines Parkhauses mit ca.410 PKW-Stellplätzen |
H/WBZ/03573/2021 |
Nartenstraße 14 |
|
Errichtung eines Büro- und Gewerbegebäudes |
H/WBZ/04731/2021 |
Nartenstraße 14 a |
Siehe Antwort zu 3..
Für die südlichen Flächen des Bebauungsplanverfahrens Harburg 68 (= New York Hamburger Gummiwaren Fabrik), die sich ursprünglich im Eigentum der CG-Gruppe befanden, ist nach wie vor die Durchführung eines Wettbewerbverfahrens geplant. Die neuen Eigentümer haben sich noch nicht dazu geäußert, ob ggf. andere planerische Ziele verfolgt werden sollen.
Für die Flächen des Bebauungsplanverfahrens Harburg 73 (Neuländer Quarree) liegt seit der Durchführung der Wettbewerbe im Jahr 2019 eine Funktionsplanung vor, aus der der Bebauungsplanentwurf abgeleitet wurde. Es liegen der Verwaltung keine Informationen darüber vor, dass das planerische Ziel des neuen Eigentümers davon abweichen könnte.
Zu einem möglichen Baubeginn können keine seriösen Schätzungen abgegeben werden. Voraussetzung für einen Baubeginn ist zunächst die Fortsetzung der jeweiligen Bebauungsplanverfahren, die Erreichung der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 BauGB und eine Baugenehmigung.
7. Welche konkreten Maßnahmen müssten
a) die Bezirksverwaltung
b) die Bezirksversammlung
ggf. treffen, um eine Realisierung der Projekte alsbald zu ermöglichen?
Zu a): Da es sich um private Grundstücksflächen handelt, ist das weitere Verfahren von den Entscheidungen der neuen Eigentümer abhängig. Gemeinsam mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) befindet sich die Bezirksverwaltung in Abstimmung mit den neuen Eigentümern. Durch die Einbeziehung der hier genannten Flächen in die Vorbereitenden Untersuchungen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme liegt nun auch hier für die Städtebauliche Entwicklung die Federführung seitens der FHH in den Händen der BSW
Zu b): Der Bezirksversammlung, könnte die neuen Eigentümer zu einem Sachstandsbericht in den Stadtentwicklungsausschuss einladen, um sich ein eigenes Bild über deren Absichten zu machen. Aufgrund der schwierigen Gemengelage aus vielen Wiederverkäufen, Denkmalschutz, Altlasten, Wohnungsbauwünschen, Immissionen, naturschutzrechtlichen und gestalterischen Anforderungen, wird der Bezriksversammlung empfohlen im Auge zu behalten, dass am Ende die Wirtschaftlichkeit der Entwicklung ein notwendiges Kriterium ist, um zu einer Projektrealisierung zu kommen.
Gez. Fredenhagen
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