21-1860.01

Antwort Große Anfrage der FDP Fraktion betr.: Wie geht es mit der Schlickdeponie Fancop weiter?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.01.2022 Hauptausschuss Ö 2.36

Sachverhalt

Vor einigen Jahren wurde Einlagerung von giftigen Hafenschlick auf dem Spülfeld „Francop 5“ eingestellt. Nachdem diese Deponie erheblich länger genutzt wurde, als bei der Aufstellung des Bebauungsplan Francop 5 und des Grünordnungsplans Francop 5 angekündigt, ist jetzt die fortschreitende Rekultivierung in großen Bereichen erkennbar. Die geplante und der Öffentlichkeit mitgeteilte Nutzung als extensive, ortsbezogene Parkanlage ist bisher jedoch nicht erkennbar.

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welchen Status hat das ehemalige Spülfeld mit Stand 15.11.2021?
  1. Wann wird diese Fläche als Naherholungsgebiet der Bevölkerung zurückgegeben?
  1. Werden Teilbereiche noch für Zwecke der Schlickklassierung benötigt? Wenn ja, welche?
  1. Wie lange noch stehen diese Teilbereiche des Plangebietes nicht für die Landschaftsgestaltung zur Verfügung?
  1. Für welche Bereiche sind die Voraussetzungen für eine abschnittsweise Freigabe als Naherholungsgebietes gegeben und kann von der Bevölkerung betreten werden?
  1. Wann werden diese Teilbereiche zu Naherholungszwecken freigegeben?
  1. Wenn keine, warum nicht?
  1. Wann wird die Wiederherstellung der Wegeverbindung mit der zugesagten Fußgänger- und Fahrradbrücke erfolgen bzw. abgeschlossen sein?
  1. Welche weiteren fußläufigen Wegeverbindungen müssen noch wiederhergestellt werden, damit die Straße „An der Alten Süderelbe“ gefahrlos gequert werden kann?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende 15.12.2021

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet die Anfrage der FDP (Drs. 21-1860) wie folgt:

in Francop befindet sich die Deponie Francop, eine Deponie der Klasse I für Baggergut aus hamburgischen Gewässern. Die Deponie wurde über dem Spülfeld Francop (Flächen Nr. 5630-001/00 im Altlastenkataster der Freien und Hansestadt Hamburg) errichtet. Es wird bei der Beantwortung der Fragen davon ausgegangen, dass nach der Deponie Francop gefragt wird, und nicht nach dem Spülfeld Francop.

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie der Hamburg Port Authority (HPA) die o.g. Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Das Spülfeld Francop befindet sich unterhalb der Deponie Francop und ist gesichert. Die über dem Spülfeld liegende Deponie Francop ist eine Monodeponie der Deponieklasse I zur Ablagerung von Baggergut aus hamburgischen Gewässern. Sie befindet sich in der Stilllegungsphase gemäß § 2 Nr. 35 der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV). Seit 1991 wurde Baggergut in der Deponie eingelagert. Der Einlagerungsbetrieb wurde 2018 beendet. Momentan erfolgen im Rahmen der Stilllegung erforderliche Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen.

Zu 2.:

Die Deponiebetreiberin wird im Rahmen des Abschlusses der Stilllegung und des Übergangs in die Nachsorgephase aufgefordert werden, ein tragfähiges Konzept für die geplante Nachnutzung vorzulegen.

Zu 3.:

Nein. Flächen der Deponie Francop oder im Geltungsbereich des Bebauungsplans Francop 5 und des Grünordnungsplans Francop 5 werden nicht für Zwecke der Schlickklassierung genutzt. Die Behandlung von Baggergut in der an die Deponie angrenzenden Anlage wird weiterhin stattfinden.

Zu 4.:

Die Anfrage enthält keine Frage 4.

Zu 5.:

Die landschaftsgestaltenden Rückbau- und Sicherungsmaßnahmen auf dem Deponiegelände werden voraussichtlich im Jahr 2023 abgeschlossen. Die angrenzenden zur Baggergutbehandlung genutzten Bereiche sind nicht Bestandteil des Plangebietes.

Zu 6. bis 8.:

Für keine. Die Deponie Francop wird momentan stillgelegt. Im Rahmen der Stilllegung werden umfangreiche Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen in allen Bereichen der Deponie durchgeführt. In diesem Rahmen kann keine Öffnung der Deponie erfolgen. Voraussetzung für eine Nutzung der Deponie Francop als Fläche für eine extensive Freizeitnutzung ist, dass keine Gefahren von der Deponie für die Nutzenden ausgehen, und von den Nutzenden keine Gefahren für die Deponie. Bereiche, in denen diese Voraussetzungen erfüllt sind, konnten bisher nicht identifiziert werden. Die momentan im Rahmen der Stilllegung stattfindenden Maßnahmen führen dazu, dass von der Deponie für mögliche Nutzende ausgehende Gefahren reduziert werden. Möglichkeiten einer extensiven Freizeitnutzung werden erneut im Rahmen der Entlassung der Deponie in die Nachsorge geprüft werden.

Zu 9.:

Eine Brücke über die Finkenwerder Süderelbe zur Anbindung der Deponie Francop ist erst sinnvoll, wenn die Deponie im westlichen Bereich für die Allgemeinheit zur extensiven Erholungsnutzung freigegeben werden kann. Die Verpflichtung für die HPA zur Errichtung einer solchen Fußgänger- und Fahrradbrücke ergibt sich aufgrund des Grünordnungsplans Francop 5. Die Realisierbarkeit der Brücke, vor allem hinsichtlich des erforderlichen Flächenankaufs im nördlichen Uferbereich, muss zu gegebener Zeit geprüft werden.

Zu 10.:

Die Straße „An der Alten Süderelbe“ kann von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden nicht gequert werden. Es handelt sich um eine Hauptverkehrsstraße ohne begleitende Fuß- und Radwege. Es gibt mehrere Zuwegungen durch die Obstplantagen bis zu dem südlich der Straße verlaufenden Hakengraben und dem dortigen Wasserwirtschaftsweg. Auf das Gelände der Deponie könnten Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende nur über die Straßenbrücke über den Hakengraben gelangen. Jedoch ist das dortige Tor der Deponie geschlossen zu halten, so lange die Deponie nicht für Erholungsnutzung der Allgemeinheit geöffnet werden kann.

Gez. Heimath

F.d.R. Martens

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Finkenwerder Süderelbe An der Alten Süderelbe

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.