Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Umwandlung des Schlickhügels Francop in eine Freizeitfläche
Der Schlickhügel Francop ist noch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben. Es ist geplant eine Parkanlage zu errichten und es soll Obstanbau betrieben werden. Darüber hinaus wurde angekündigt, dass dort zum Beispiel auch eine Mountainbikestrecke entwickelt wird.
Auch die Anbindung der Fläche über die Umgehungsstraße Finkenwerder in Richtung Süden ist nicht erfolgt und wurde bis dato auch noch nicht vorgestellt.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die zuständige Fachbehörde möge einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, wann das Gelände des Schlickhügels Francop für die Öffentlichkeit freigegeben wird, welche Einschränkungen es ggf. zu der ursprünglichen Planung der Gestaltung und Nutzbarkeit des Hügels gibt und aus welchen Gründen es zu den Veränderungen gekommen ist.
Es möge vorgestellt werden, wie sich die Behörde die Nutzung der Fläche als Freizeitfläche vorstellt (Mountainbike, Reit- und Parkfläche) und wann und unter welchen Umständen welche Maßnahmen umgesetzt werden können oder werden.
Darüber hinaus soll berichtet werden, welche Querung über die Umgehungsstraße Finkenwerder erfolgt, so dass Fußgänger und Radfahrer aus dem Süden den Hügel sicher erreichen können. Auch über die Planung und Umsetzung möge berichtet werden.
Hamburg, am 09.05.2025
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
16. Juli 2025
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion wie folgt Stellung:
Auf der Deponie Francop wurde in 2019 die Ablagerung von Abfällen (Baggergut) beendet. Der für den Bereich der Deponie geltende Grünordnungsplan (GOP) Francop 5 sieht eine Nachnutzung der Deponie in Form einer Öffnung des Deponiegeländes für extensive Freizeitnutzung vor. Dies ist auch in den Zulassungen der Deponie verankert. Der Prozess der Stilllegung der Deponie Francopist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Francop wurde geprüft, ob die geplante Nachnutzung möglich ist. Grundsätzlich müssen dafür zwei Anforderungen erfüllt sein: Von der Deponie dürfen keine Gefahren für mögliche Nutzende ausgehen und von den Nutzenden dürfen keine Gefahren für die Deponie als Abfallbeseitigungsanlage und technisches Bauwerk ausgehen.
Beide Voraussetzungen können zurzeit nicht erfüllt werden. Von der Deponie gehen potentiell Gefahren für Nutzende aus, da im Deponiekörper noch Umsetzungs- und Konsolidierungsprozesse ablaufen. Dabei ist insbesondere die Bildung von Deponiegas eine potentielle Gefahr für Nutzende. Die Deponie besitzt Schachtbauwerke, in denen sich Deponiegas ansammeln kann.
Teile der Deponie wären durch Nutzende gefährdet, da sie nicht betreten werden dürfen. Zum Beispiel besitzt die Deponie drei Methanoxidationsfenster, deren oberste Bodenschicht nicht verdichtet werden darf. Hier herrscht ein absolutes Betretungsverbot. Zudem droht auch die Gefahr einer Beschädigung von Installationen (z.B. Schächte, Messeinrichtungen) durch Nutzende.
Ein Bereich, der zugänglich wäre und in dem sich keine Deponieeinbauten und -einrichtungen befinden, kann derzeit nicht identifiziert werden.
Eine Öffnung der Deponie, wie im GOP Francop 5 beschrieben, kann zurzeit nicht erfolgen, ein Zeitpunkt hierfür ist noch nicht absehbar. Eine erneute Prüfung wird mit Abschluss der Stilllegung erfolgen. Dabei sollen auch Alternativen zu einer kompletten Öffnung geprüft werden.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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