Antwort Anfrage CDU betr. Schlickhügel Francop - Gefahr für die Bürger und die Umwelt?
Letzte Beratung: 14.03.2023 Hauptausschuss Ö 1.3
In der Antwort/Stellungnahme zu dem CDU Antrag 21-2396 betr. Umwandlung des Schlickhügels Francop in eine Fläche für Sport und Freizeit wurde festgestellt, dass der Schlickhügel Francop auf unbestimmte Zeit noch nicht für die Öffentlichkeit frei gegeben werden kann.
Laut Stellungnahme gehen von der Deponie potentiell Gefahren für Nutzer aus, da im Deponiekörper noch Umsetzungs- und Konsolidierungsprozesse ablaufen.
Dieses vorausgeschickt fragen wir die Fachbehörde:
4.1 Wurden Fehler beim Aufbau des Hügels gemacht, was Abdichtungen nach unten und oben angeht?
11.1 Gibt es Belastungen und Einschränkungen hinsichtlich Obstanbau auf dem Schlickhügel Altenwerder?
Hamburg, den 13.01.2023
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende 20.02.2023
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter Beteiligung der Behörde für Wirtschaft und Innovation sowie der Hamburg Port Authority die o.g. Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 21-2652) wie folgt:
1. Wann ist die Stilllegung der Deponie geplant?
Die Deponie Francop wird derzeit stillgelegt.
2. Seit wann ist bekannt, dass der Schlickhügel Francop nicht wie geplant ab 2023 für die öffentliche Freizeitnutzung frei gegeben werden kann?
Eine Freigabe der Deponie Francop für eine extensive Freizeitnutzung ist weiterhin vorgese-hen. Dass eine Öffnung der Deponie für eine derartige Nutzung bereits in 2023 vorgesehen ist, wurde von den zuständigen Fachbehörden nie kommuniziert.
3. Wieso dauern die Umsetzungs- und Konsolidierungsprozesse länger als erwartet?
Die Umsetzungs- und Konsolidierungsprozesse laufen planmäßig.
4.War der Schlick, welcher auf der Deponie aufgeschüttet wurde, höher belastet als ursprünglich anzunehmen war?
4..1. Wurden Fehler beim Aufbau des Hügels gemacht, was Abdichtungen nach unten und oben angeht?
5, Geht von den Deponiegasen eine Gefahr für sich in der Nähe der Deponie aufhaltenden Personen, Tiere oder Pflanzen (insbesondere Obstbau) aus? Wenn ja, in welchem Umkreis um die Deponie?
6. Können Stoffe aus der Deponie in das Grundwasser gelangen?
7. Besteht eine nachhaltige Gefahr für die Flora und Fauna, welche sich bereits jetzt auf dem Hügel ausbreitet?
Zu 4. bis 7.:
Nein.
8. Um welche Stoffe handelt es sich, die eine Gefahr für Nutzer darstellen?
Es handelt sich um Deponiegas.
9. Wann wurde das Bezirksamt Harburg über den Zustand unterrichtet?
10. Findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Bezirksamt Harburg diesbezüglich statt?
Zu 9. und 10.:
Der Zustand der Deponie entspricht dem Planzustand. Es besteht daher aus fachlicher Sicht kein Grund für eine Information an das Bezirksamt.
11. Werden auf dem Schlickhügel Altenwerder ebenfalls noch Messungen vorgenommen?
11.1 Gibt es Belastungen und Einschränkungen hinsichtlich Obstanbau auf dem Schlickhügel Altenwerder?
Zu 11. und 11.1.:
Die Frage lässt sich nicht beantworten, da der Schlickhügel Altenwerder nicht zugeordnet werden kann. Für die Beantwortung der Anfrage ist eine genaue Lagebezeichnung, z.B. eine Karte mit Umriss der angefragten Fläche, für eine eindeutige räumliche Zuordnung erforder-lich.
12. Welche Maßnahmen werden getroffen, die Schad- und Gefahrenstoffe zu beseitigen?
Es sind keine Gefahrenabwehrmaßnahmen erforderlich. Behandelt werden Deponiesicker-wasser und -gas. Dies ist bei allen Deponien üblich und erforderlich.
13. Wann ist damit zu rechnen, dass die Situation sich soweit bessert, dass keine Gefahren mehr bestehen, die verhindern, dass der Schlickhügel der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden kann.
Mit Abschluss der Stilllegung wird eine erneute Prüfung durchgeführt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 12.
Zu 14. Und 15.
a) Wann wird mit dem Bau einer Zuwegung aus dem Norden kommend für Radfahrer und Fußgänger begonnen?
b) Wann wird die Planung der Zuwegung dem Regionalausschuss Süderelbe zur Diskussion vorgestellt?
Falls es noch keine entsprechenden Planungen gibt: warum gibt es keine Planungen und wann wird damit begonnen?
Für den Bau einer Zuwegung von Norden ist die Nutzung privater Grundstücke erforderlich. Diese werden von den Eigentümerinnen und Eigentümern auf absehbare Zeit nicht zur Ver-fügung gestellt werden.
Gez. Heimath
F.d.R. Martens
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