22-1889.01

Antwort aurf Anfrage SPD betr. Gedenktafel Zugunglück

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.09.2026 Hauptausschuss Ö 6.18

Sachverhalt

Am 22. Juli 1975 ereignete sich im Stadtteil Hausbruch eins der schwersten Zugunglücke der Hamburger Geschichte.

Bei einem Frontalzusammenstoß zwischen einem Personenzug und einem Güterzug kamen elf Menschen ums Leben, weitere wurden verletzt. Auslöser des Unfalls war nach damaligen Ermittlungen ein übersehenes Signal durch den Lokführer des Nahverkehrszuges. Trotz der Schwere des Ereignisses und der vielen Todesopfer existiert bislang keine öffentliche Gedenkstätte oder Hinweistafel, die an dieses Unglück erinnert. Gerade mit Blick auf das 50-jährige Gedenken im Jahr 2025 war es der SPD-Fraktion ein Anliegen, einen würdigen Beitrag zur Erinnerungskultur zu leisten. Daher bat sie in Drs. 22-0805 die Verwaltung um die Ermittlung eines Standorts.

In der Antwort zum Antrag lautet es: "Ein möglicher Standort zur Erinnerung an die Opfer des Zugunglücks von 1975 müsste, um seine Erinnerungswirkung zu entfalten, auf einer öffentlich zugänglichen Fläche platziert werden. In Betracht kämen Flächen, die im Eigentum der FHH stehen oder der Deutschen Bahn als Eigentümerin gehören. Für beide Fälle kann das Bezirksamt aufgrund der räumlichen Unbestimmtheit des Antrags und mangelnder Zuständigkeit keinen Suchauftrag durchführen.

Sofern ein konkreter Raum benannt werden würde, wäre dieser Antrag vermutlich als §27er-Antrag an die zuständigen Fachbehörden zur Stellungnahme in einem konkreten Fall zu geben."

Dies vorausgeschickt, bitten wir die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende um Beantwortung:

1. Wo ist der konkrete Unglücksort?

2. Ist an dem Ort die Aufstellung eines Gedenksteins möglich und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

3. Ist am nächstgelegenen S-Bahnhof Neuwiedenthal die Aufstellung einer Hinweistafel und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende



15. Juli 2026

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet die o.g. Anfrage der -SPD-Fraktion, Drs. 22-1889, wie folgt:

1. Wo ist der konkrete Unglücksort?

Der genaue Unfallort kann heute durch die DB leider nicht mehr ermittelt werden. Hintergrund hierfür sind umfangreiche Umgestaltungen und Anpassungen der Gleisanlagen im betroffenen Streckenabschnitt in den vergangenen Jahrzehnten. Nach heutigem Stand ist lt. DB lediglich zu sagen, dass sich der Vorfall wahrscheinlich im Bereich der Autobahnunterführung der A7 / Am Radeland ereignet hat. Historische Bildaufnahmen des Unglücks lassen allerdings darauf schließen, dass der Unglücksort mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Höhe der Straße Heykenaubrook/Försterkamp lag. Damals befand sich an dieser Stelle ein Bahnübergang, auf dessen Höhe sich der Unfall ereignete.

2. Ist an dem Ort die Aufstellung eines Gedenksteins möglich und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

In diesem Abschnitt gehört ausschließlich der Schienenweg zur Deutschen Bahn; angrenzende Flächen und Zugänge liegen nicht im Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist daher das Errichten eines Gedenksteins unmittelbar im Unfallbereich für die DB nicht möglich. Angrenzende öffentliche Flächen liegen in der Zuständigkeit des Bezirksamts Harburg, der an dieser Stelle über eine Aufstellung entscheiden müsste.

3. Ist am nächstgelegenen S-Bahnhof Neuwiedenthal die Aufstellung einer Hinweistafel und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Zur Möglichkeit der Anbringung einer Hinweistafel am Bahnhof Neuwiedenthal (Abstand zum Unglücksort ca. 2.700 Meter Luftlinie) kann die DB erst vornehmen, wenn eine konkrete Spezifizierung vorliegt. Dazu müssten Angaben zur gewünschten Größe, zum Material, zum Inhalt der Tafel sowie zur geplanten Befestigung übermittelt werden. Anhand dieser Details kann im Anschluss eine technische und sachliche Prüfung erfolgen, ebenso wie die Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Grundsätzlich ist für die Deutsche Bahn das Gedenken an Ereignisse dieser Art und der respektvolle Umgang mit den Interessen aller Beteiligten aber von großer Bedeutung. Die öffentlichen Flächen im Umfeld des Bahnhofs Neuwiedenthal sind – mit Ausnahme der P+R Flächen – bezirkliche Flächen, so dass das Bezirksamt Harburg über eine Aufstellung entscheiden müsste.

gez. Böhm


f.d.R. Leptien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Am Radeland Heykenaubrook Försterkamp Neuwiedenthal

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.