22-0455.01

Antwort auf Anfrage SPD betr. Wie steht es um den Alten Jüdischen Friedhof

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.03.2025 Hauptausschuss Ö 3.17

Sachverhalt

Der Alte Jüdische Friedhof Harburg besteht seit dem 17. Jahrhundert und ist ein zentraler Gedenkort in unserem Bezirk. Die Bezirksverwaltung und wir tragen durch unser politisches Handeln die Verantwortung, diesen Ort für die jüdische Gemeinde sowie auch als Mahnung für zukünftige Generationen zu erhalten. Aufgrund der nicht abgeschlossenen Umzäunung des Geländes kommt es regelmäßig zu Verschmutzungen und Müllansammlungen, welche nicht akzeptabel sind. Nach einer Begehung des Friedhofs Ende 2023 – welche eben diese Missstände deutlich gemacht hat – hat das Management des öffentlichen Raums signalisiert, die Umzäunung nach Rücksprache zu vollenden und sicherzustellen, dass es so zu keinem unbefugten Betreten mehr kommen kann. Seitdem wurde jedoch kein Sachstand bekannt gemacht oder bauliche Maßnahmen eingeleitet.

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Stellen folgende Fragen zu beantworten:

  1. Was ist das Ergebnis der Gespräche zur Bereitstellung von Mitteln für die Fertigstellung des Zaunes um den jüdischen Friedhof Harburg?
  2. Sind Mittel zur abschließenden Umzäunung vorhanden und wenn ja, um welche Summe handelt es sich?
  3. Bestehen aus Sicht des Denkmalschutzes Bedenken bezüglich der bestehenden Anlage und wenn ja, welche?
  4. Was hat die Umsetzung der baulichen Maßnahmen 2024 verhindert oder eingeschränkt?
  5. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Maßnahme der Umzäunung?
  6. Wann wird die Umzäunung fertiggestellt?
  7. Wie wird die jüdische Gemeinde in die Planung einbezogen?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

21. Februar 2025


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion,
Drs. 22-0455, wie folgt Stellung:

  1. Was ist das Ergebnis der Gespräche zur Bereitstellung von Mitteln für die Fertigstellung des Zaunes um den jüdischen Friedhof Harburg?

Geplant und umgesetzt wurde bislang die vollständige Abgrenzung durch eine übersteigsichere Zaunanlage zum öffentlichen Raum. In Richtung der Privatgrundstücke wurde noch nicht eingezäunt, weil die dem Friedhof anliegenden, privaten Grundstückseigentümer das Ziel hatten, ihre Grundstücke selber zu schützen. Da dieses Ziel von den Nachbareigentümern bislang nicht umgesetzt wurde, wurde seitens des Bezriskamtes signalisiert, sich der Sache unabhängig von der eigentlichen Zuständigkeit anzunehmen. Zum Hintergrund: Das Bezirksamt ist nicht für den jüdischen Friedhof zuständig, engagiert sich aber wegen der Bedeutung des Friedhofes dennoch für die Unterhaltung dieser Anlage.


Verschmutzung und Vermüllung tritt hauptsächlich direkt angrenzend zum Grundstück des Abrigados auf. Hier gibt es die Regelung, dass dieser Müll mehrfach pro Woche vom Abrigado beseitigt wird. Dieses wurde nach der angesprochenen Begehung Ende 2023 noch einmal angemahnt. Seitdem hat sich die Situation diesbezüglich stark verbessert.

  1. Sind Mittel zur abschließenden Umzäunung vorhanden und wenn ja, um welche Summe handelt es sich?

Es sind keine weiteren Mittel vorhanden.

  1. Bestehen aus Sicht des Denkmalschutzes Bedenken bezüglich der bestehenden Anlage und wenn ja, welche?

Bedenken des Denkmalschutzes sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

  1. Was hat die Umsetzung der baulichen Maßnahmen 2024 verhindert oder eingeschränkt?

Aufgrund wiederholter Beschädigungen der Zaunanlage im Bereich des Abrigados, wurden 2024 Teile der Zaunanlage verstärkt und repariert. Da vom Klientel des Abrigados professionelles Werkzeug zur Zerstörung des Zaunes eingesetzt wurde, sind die Möglichkeiten der technischen Prävention jedoch begrenzt. Neu geschaffene Zaunanlagen der anliegenden privaten Grundeigentümer wurden ebenso mehrfach zerstört. Eine Begehung dieser Bereiche kann zurzeit nur mit Polizeischutz erfolgen.

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Maßnahme der Umzäunung?

Die rückwärtige, den privaten Grundstücken zugewandte Mauer, welche bislang nicht durch einen Zaun erhöht wurde, wurde 2024 untersucht und wäre als Unterbau für einen unüberwindlichbaren Zaun nicht tragfähig. Auch aufgrund der extrem schwierigen Erschließung (z.B. Baustraße durch den Friedhof) und des Eingriffes in den Boden, (ggf. auch in Bereichen mit Gräbern) wäre, eine solche Maßnahme mit großen Nachteilen für den Ort verbunden.

  1. Wann wird die Umzäunung fertiggestellt?

Der Umzug des Abrigados ist konkretisiert und mittelfristig erwartbar. Da alle Auswirkungen auf die privaten und öffentlichen Zäune und Grundstücke direkt vom Grundstück des Abrigados ausgehen, wäre die Bereitstellung eines außerhalb der Öffnungszeiten des Abrigados anwesenden Wachdienstes für die noch erwartbare Nutzungsdauer des Abrigados neben dem Friedhof vermutlich die beste Lösung – auch zum Schutze der angrenzenden Grundstücke und der Mieter der Wohnbebauung. Hierzu müsste der Träger des Abrigados befragt werden.

  1. Wie wird die jüdische Gemeinde in die Planung einbezogen?

Die jüdische Gemeinde wird bei jeglichen Eingriffen informiert

i.V. Queckenstedt

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