Antwort auf Anfrage SPD betr. Medizinische Versorgung in Harburg
Letzte Beratung: 14.01.2025 Hauptausschuss Ö 2.19
Medizinische Versorgung in Harburg
1. Wie viele Hausarztpraxen gibt es im Bezirk Harburg?
Bitte Anzahl der Ärzte insgesamt und nach VZÄ angeben. Bitte nach Stadtteil auflisten
2. Wie viele Hausärztinnen und Hausärzte praktizieren als Selbstständige sowie als angestellte Personen in Harburg?
Bitte aufgeschlüsselt in Harburg Kern und Süderelbe. Bitte Anzahl der Ärzte insgesamt und nach VZÄ angeben.
3. Wie viele Fachärzte / Bitte nach Fachrichtung praktizieren aktuell im Bezirk Harburg?
Bitte Anzahl der Ärzte insgesamt und nach VZÄ angeben. Bitte nach Stadtteil auflisten.
4. Wie ist die Entwicklung (An Hausärzten, Kinderärzten und Fachärzten) der letzten vier Jahren? Bitte Nach Jahr, Fachrichtung und Stadtteil auflisten.
5. Wie viele Ärzte müssen in den letzte 4 Jahren aufgeben, wie viele davon haben einen Nachfolger gefunden, welche mussten komplett schließen?
6. Was Passiert mit den Patienten Akten der Praxen die nicht nachbesetzt werden konnten?
7. Wie ist die Altersstruktur der aktuell In Bezirk praktizierenden Ärzten?
Bitte nach Fachrichtung und Stadtteil aufschlüsseln.
8. Wie ist der Aktuelle Versorgungsgrad m Bezirk Harburg?
Bitte nach Stadtteilen und Fachrichtungen auflisten
9. Notfallpraxis in Harburg: Wie viele Patienten haben diese im Quartal aufgesucht?
Bitte die Entwicklung der letzten 4 Jahren angeben.
10. Wie viele Patientinnen und Patienten aus Harburg haben sich in den letzten 4 Jahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer, bei der Sozialbehörde beklagt, dass sie keinen Hausarzt finden?
11. Wie viele Harburgerinnen und Harburger haben die Nummer 116117 in den letzten 4 Jahren zwecks Notfallversorgung genutzt?
Bitte nach Jahr und wenn möglich Stadtteilen auflisten.
12. Wie viele Patientinnen und Patienten nutzen die 116117 mit einem Vermittlungscode aus Harburg um einen schnellen Termin bei den Fachärzten zu bekommen?
Bitte die letzten 4 Jahren bitte nach Jahr auflisten.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
5. Dezember 2024
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Anfrage teilweise auf Grundlage von Auskünften der Ärztekammer Hamburg (ÄK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) wie folgt:
Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist gemäß § 75 Sozialgesetzbuch (SGB) V Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Bedarfsplanung ist das Instrument zur Bewertung und Sicherstellung der ambulanten Versorgung im jeweiligen Planungsbereich. Dafür wird mit einer gesetzlich gemäß § 99 SGB V und der Bedarfsplanungs-Richtlinie vorgegebenen Berechnung ein Versorgungsgrad ermittelt, der die Grundlage dafür ist, ob sich in einem Planungsbereich zusätzliche Ärztinnen und Ärzte niederlassen können beziehungsweise welche Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung ergriffen werden können. Dabei gilt ein Versorgungsgrad von 100 Prozent als bedarfsgerecht.
Wenn in einem Planungsbereich das Soll-Versorgungsniveau einer Arztgruppe um mindestens 10 Prozent überschritten wird (also ein Versorgungsgrad ab 110 Prozent besteht), ist Überversorgung anzunehmen und der Planungsbereich für weitere Zulassungen aus dieser Arztgruppe grundsätzlich gesperrt. Eine Unterversorgung in einem Planungsbereich liegt vor, wenn die im Bedarfsplan vorgesehenen Vertragsarztsitze nicht nur vorübergehend unbesetzt sind und dadurch eine unzumutbare Erschwernis für Patientinnen und Patienten eintritt, vertragsärztliche Leistungen zu nutzen, und dies auch durch die Ermächtigung von Ärztinnen und Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen nicht behoben werden kann (§ 28 Bedarfsplanungs-Richtlinie).
Einen rechnerischen Anhaltspunkt sieht § 29 Bedarfsplanungs-Richtlinie vor: Danach ist eine Unterversorgung anzunehmen, wenn der Versorgungsgrad unter 75 Prozent im hausärztlichen Bereich oder unter 50 Prozent im fachärztlichen Bereich liegt. Die Bedarfsplanung nach Bedarfsplanungs-Richtlinie bezieht sich immer nur auf die jeweilige Ist-Situation im Vergleich zur Soll-Verhältniszahl und enthält keine Prognosen.
Nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist Hamburg für alle Arztgruppen überversorgt (über 110 Prozent). Die Hamburger Bezirke und Stadtteile sind nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie keine eigenen Planungsbereiche, sondern der Planungsbereich umfasst das gesamte Stadtgebiet. Soweit in einigen Stadtteilen keine oder wenige ärztliche Praxen vorhanden sind, kann eine Mitversorgung in nahe gelegenen Stadtteilen erfolgen.
Die für Gesundheit zuständige Behörde wirkt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) darauf hin, alle Sicherstellungsinstrumente zur Verbesserung der vertragsärztlichen Versorgung auszuschöpfen und dadurch lokal auftretenden Versorgungsengpässen entgegenzuwirken. Auf Bundesebene setzt sie sich für eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und strukturellen Verbesserung der Gesundheitsversorgung ein, so zum Beispiel für eine prospektivere Ausrichtung der Bedarfsplanung, sodass auch zukünftige Bevölkerungsentwicklungen berücksichtigt werden.
Zum Thema vertrags(zahn)ärztliche Versorgung hat der Senat bereits ausführlich berichtet, siehe unter anderem Drs. 21/11112, 21/11995, 21/17378, 21/17959, 22/288, 22/4353, 22/5558, 22/6767, 22/7762, 22/8331, 22/10913, 22/10485, 22/11256, 22/11723, 22/11875, 22/12380, 22/12911, 22/11049, 22/12331, 22/12894, 22/14301, 22/14303, 22/14305, 22/15119 und 22/15214.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Sozialbehörde die Fragen wie folgt:
1. Wie viele Hausarztpraxen gibt es im Bezirk Harburg?
Bitte Anzahl der Ärzte insgesamt und nach VZÄ angeben. Bitte nach Stadtteil auflisten
Siehe Anlage 1.
2. Wie viele Hausärztinnen und Hausärzte praktizieren als Selbstständige sowie als angestellte Personen in Harburg?
Bitte aufgeschlüsselt in Harburg Kern und Süderelbe. Bitte Anzahl der Ärzte insgesamt und nach VZÄ angeben.
In Harburg sind 85 Hausärztinnen und -ärzte mit 77,5 VZÄ tätig. Davon sind 44 VZÄ selbstständig, 32 VZÄ angestellt und 1,5 VZÄ sowohl, als auch.
3. Wie viele Fachärzte / Bitte nach Fachrichtung praktizieren aktuell im Bezirk Harburg?
Bitte Anzahl der Ärzte insgesamt und nach VZÄ angeben. Bitte nach Stadtteil auflisten.
Siehe Anlage 1.
4. Wie ist die Entwicklung (An Hausärzten, Kinderärzten und Fachärzten) der letzten vier Jahren? Bitte Nach Jahr, Fachrichtung und Stadtteil auflisten.
Siehe Anlage 2.
5. Wie viele Ärzte müssen in den letzte 4 Jahren aufgeben, wie viele davon haben einen Nachfolger gefunden, welche mussten komplett schließen?
Informationen über die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die in den letzten 4 Jahren ihre Praxis abgegeben und eine Nachfolge gefunden haben, sind aus den Daten der KVH nicht automatisiert abrufbar. Eine händische Ermittlung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Zeit- bzw. Personaleinsatz möglich.
Keine Nachfolge im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens gefunden haben in den letzten 4 Jahren lediglich zwei Praxen. In einem Fall wurde durch die Erben kein Nachbesetzungsverfahren beantragt.
6. Was Passiert mit den Patienten Akten der Praxen die nicht nachbesetzt werden konnten?
Wird eine ärztliche Praxis aufgelöst, ist jeder Arzt bzw. jede Ärztin nach § 10 der Berufsordnung verpflichtet, die Patientenakten bzw. -daten 10 Jahre lang aufzubewahren, damit die Patienten ggfs. dem Nachbehandelndem ermöglichen können, die bisherige Behandlung nachzuvollziehen. Gleiches gilt z.B. für die Geltendmachung eventueller Haftungsansprüche oder Prüfaufträge der Kassenärztlichen Vereinigungen. Der Nachbehandelnde darf die Akten nur mit Einverständnis des Patienten bzw. der Patientin beiziehen.
Verstirbt ein Praxisinhaber bzw. -inhaberin und gibt es keine Nachfolge, gehen diese Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patient bzw. Patientin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über und sind von diesen als Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen (§§ 1922, 1967 BGB). Dabei geht die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 Abs. 3 Satz 2 StGB) zwar nicht direkt auf die Erben über, sodass diese keine Einsicht in die Akten nehmen dürfen. Sie sind als Rechtsnachfolgende jedoch zur sicheren Verwahrung verpflichtet, indem die Akten nur für Berechtigte zugänglich sind, und sie müssen die Erfüllung des Auskunftsrechts sicherstellen (siehe auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, 2 M 337/23).
7. Wie ist die Altersstruktur der aktuell In Bezirk praktizierenden Ärzten?
Bitte nach Fachrichtung und Stadtteil aufschlüsseln.
Angaben zur Altersstruktur nach Stadtteil sind aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Altersstruktur des Bezirks nach Fachrichtung ist in Anlage 1 ersichtlich.
8. Wie ist der Aktuelle Versorgungsgrad im Bezirk Harburg?
Bitte nach Stadtteilen und Fachrichtungen auflisten
Siehe Vorbemerkung. Gemäß der Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanungs-Richtlinie) ist Hamburg ein Planungsbereich.
9. Notfallpraxis in Harburg: Wie viele Patienten haben diese im Quartal aufgesucht? Bitte die Entwicklung der letzten 4 Jahren angeben.
Summe von Patientenzahlen Harburg |
|||||
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Gesamtergebnis |
|
Quartal 1 |
1735 |
2526 |
2907 |
3431 |
10599 |
Quartal 2 |
2604 |
3260 |
3462 |
3574 |
12900 |
Quartal 3 |
2853 |
2941 |
3439 |
2961 |
12194 |
Quartal 4 |
2752 |
3405 |
3708 |
1835 |
11700 |
Gesamtergebnis |
9944 |
12132 |
13516 |
11801 |
47393 |
Quelle: KVH, 12/2024
10. Wie viele Patientinnen und Patienten aus Harburg haben sich in den letzten 4 Jahren bei der Kassenärztlichen Vereinigung, Ärztekammer, bei der Sozialbehörde beklagt, dass sie keinen Hausarzt finden?
Die KVH verfügt zu derartigen Beschwerden über keine Auswertung.
Die ÄK führt zu dieser Frage keine Statistik bzw. erhebt dazu keine Daten. Die gemeinsame Patientenberatung von ÄK und KVH erhält immer mal wieder Hinweise, dass im Süderelberaum insgesamt und auch in Harburg kein Hausarzt bzw. keine Hausärztin zu finden sei. Die Ratsuchenden erhalten in der Patientenberatung Informationen über weitere Behandlungsmöglichkeiten. Sofern Beschwerden dazu an die Abteilung Berufsordnung der ÄK gerichtet werden, werden diese an die Patientenberatung weitergegeben.
Bei der Sozialbehörde sind in den Jahren 2022, 2023 und 2024 insgesamt zwei Beschwerden eingegangen, bei denen Schwierigkeiten bei der Hausarztsuche im Bezirk Harburg geschildert wurden.
Über Patientenbeschwerden vor 2022 liegen keine Informationen vor, da die Aufbewahrungszeit für Patientenbeschwerden 2 Jahre beträgt.
11. Wie viele Harburgerinnen und Harburger haben die Nummer 116117 in den letzten 4 Jahren zwecks Notfallversorgung genutzt?
Bitte nach Jahr und wenn möglich Stadtteilen auflisten.
Quelle: KVH, 12/2024
12. Wie viele Patientinnen und Patienten nutzen die 116117 mit einem Vermittlungscode aus Harburg um einen schnellen Termin bei den Fachärzten zu bekommen?
Diese Daten werden nicht erhoben.
gez. Böhm
f.d.R.
Leptien
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