Antwort auf Anfrage gem. § 27u BezVG der AfD-Fraktion betr.: Bezahlkarte für Geflüchtete im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 3.4
im Zuge der Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende in Hamburg ergeben sich auch für den Bezirk Harburg relevante Fragen hinsichtlich der praktischen Auswirkungen auf die Betroffenen.
Die Partei Die Linke hat im Rahmen ihres Landesparteitags am 22. September 2025 eine Tauschaktion initiiert, bei der Gutscheine gegen Bargeld getauscht wurden. Diese Maßnahme wird von der Partei als Ausdruck praktischer Solidarität und als Kritik an der Bezahlkarte verstanden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Personen im Bezirk Harburg nutzen derzeit die Bezahlkarte?
2. Wie viele Beschwerden oder negative Rückmeldungen liegen der Verwaltung oder den sozialen Trägern im Bezirk Harburg bezüglich der praktischen Nutzung und den Einschränkungen der Bezahlkarte vor?
3. Wie bewertet die Bezirksverwaltung die Tauschaktion der Partei Die Linke im Kontext der Bezahlkarte?
4. Gibt es eine Einschätzung zur rechtlichen Wirkung solcher Initiativen?
5. Wurde die zuständigen Behörde aktiv, um die Anstiftung zum potentiellen Missbrauch der Bezahlkarte zu verhindern?
Falls ja, welche Schritte wurden unternommen ?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
13. November 2025
Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die o.g. Anfrage der AfD-Fraktion, Drs. 22-1056, wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Einführung der bundesweiten Bezahlkarte geht auf den Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 zurück. Ziel dieses Beschlusses war es, Bargeldleistungen an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einzuschränken und damit die Verwaltung zu entlasten. Darüber hinaus sollte auch erreicht werden, dass die zur Verfügung gestellten Leistungen nur für die Deckung der Bedarfe während des Aufenthalts in Deutschland eingesetzt und nicht ins Ausland transferiert werden. Seit Einführung der Bezahlkarte ist eine Entlastung der Hamburger Verwaltung zu verzeichnen; die Anzahl der Bargeldauszahlungen an Leistungsberechtigte konnte um mehr als 70 Prozent reduziert werden.
Im Bezirk Harburg verwenden derzeit 608 Personen die bundesweite Bezahlkarte (Stand 06.11.25.).
Seit Februar 2024 sind im Funktionspostfach der Bezahlkarte (bezahlkarte@soziales.hamburg.de) insgesamt 171 Anfragen eingegangen und beantwortet worden. Der überwiegende Anteil betraf Fragen zur Anwendung und Funktionsweise der Bezahlkarte. Lediglich 14 Anfragen können als Beschwerde oder negative Rückmeldung verstanden werden, da sie die grundsätzlichen Ziele der Bezahlkarte und ihre Ausgestaltung kritisierten. Darüber hinaus haben wir von der Initiative „Hamburg sagt Nein zur Bezahlkarte“ 42 Postkarten mit negativen Rückmeldungen erhalten. Diese konnte allerdings nicht beantwortet werden, da keine Absender angegeben waren.
Beschwerden von sozialen Trägern, aufgeschlüsselt nach Bezirken und wie hier gefordert speziell für den Bezirk Harburg, liegen der für Soziales zuständigen Behörde nicht vor. Eine derartige statistische Erfassung oder Differenzierung ist nicht vorgesehen.
Falls ja, welche Schritte wurden unternommen ?
Die für Soziales zuständige Behörde sieht die Ziele der Bezahlkarte nicht gefährdet.
Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen keine straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verstöße vor, die weitere Maßnahmen zur Verhinderung erforderlich gemacht hätten bzw. derzeit machen.
gez. Böhm
f.d.R. Leptien
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.