Bezahlkarte für Asylsuchende in Bergedorf - Nutzung, Beschwerden und Bargeldtauschaktionen
Letzte Beratung: 15.10.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.8
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Im Zuge der Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende in Hamburg stellen sich auch für den Bezirk Bergedorf Fragen zur praktischen Umsetzung und zu möglichen Einschränkungen für die Nutzer. Nach den uns vorliegenden Angaben hat die Partei Die Linke im Rahmen eines Parteitags am 22. September 2025 eine Tauschaktion initiiert, bei der Gutscheine gegen Bargeld eingetauscht wurden.
Die Partei bezeichnet solche Aktionen als Ausdruck praktischer Solidarität und als Kritik an der Bezahlkarte. Damit stellt sich die Frage, inwieweit solche Initiativen, die mit der Einführung der Bezahlkarte verfolgten Ziele unterlaufen und welche Handlungsmöglichkeiten die zuständigen Stellen haben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Nach § 24 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz können Kleine Anfragen an die Bezirksamtsleitung nur in Angelegenheiten gerichtet werden, für die das Bezirksamt zuständig ist.
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz liegt seit dem 01.01.2023 beim Amt für Migration der Behörde für Inneres und Sport. Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Asylsuchende fallen nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes Bergedorf.
Dem Bezirksamt Bergedorf sind im Übrigen keine Beschwerden im Zusammenhang mit der Bezahlkarte bekannt.
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